Privatperson P. hat einen Gegenstand gebaut oder gebastelt, der ganz speziell auf ein gewisses Produkt passt. Beispielsweise eine Abdeckung, welche auf die charakteristische Form eines bestimmten Taschenrechner-Modelles XY der Firma F. passt, um beispielsweise Tasten hervorzuheben oder diese zu verdecken. Diese Abdeckung ist somit nicht zufällig damit verwendbar sondern es ist ganz klar ersichtlich, dass sie eigens für die Verwendung mit nur diesem Taschenrechner angefertigt wurde. Verstößt P. bei dem Verkauf dieses Gegenstandes in irgendeiner Weiße gegen Urheberrecht oder ähnliches wenn er diese Abdeckung verkauft?
Wie verhält es sich, wenn P. beschließen sollte den Gegenstand in Zukunft in größeren Mengen als Gewerblicher Anbieter (G.) zu vertreiben? Benötigt G. in diesem Fall eine Lizenz oder ähnliches von F.? Oder darf er das Produkt mit: ,,passend für das Model XY der Firma F." bewerben, ohne Gefahr zu laufen eine Klage von F. zu erhalten?
(des Beispiel mit dem Taschenrechners dient an dieser Stelle wirklich nur der Veranschaulichung

Beste Grüße
Ben