Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erteilung eines Patents gestellt.
Dabei habe ich "Nachanmeldung im Ausland beabsichtigt" markiert.
In Kostenmerkblatt gibt es 2 Arten von Gebühren (beide - 60 Euro):
- Nationale Anmeldung 311 100
- Internationale Anmeldung 311 150.
Soll ich beide Gebühren innerhalb von 3 Monaten bezahlen oder nur eine? Welche dann?
Danke im Voraus,
Leon
Nationale und Internationale Anmeldung - Gebühren
Moderator: FDR-Team
Re: Nationale und Internationale Anmeldung - Gebühren
Für die Diskussion einer Rechtsfrage wenig ergiebig.
Meist geben Behörden in Schreiben Telefonnummern oder auch Mail-Adressen an, unter denen sie für Fragen erreichbar sind.
Meist geben Behörden in Schreiben Telefonnummern oder auch Mail-Adressen an, unter denen sie für Fragen erreichbar sind.
Re: Nationale und Internationale Anmeldung - Gebühren
Danke. Das stimmt.FM hat geschrieben:Für die Diskussion einer Rechtsfrage wenig ergiebig.
Meist geben Behörden in Schreiben Telefonnummern oder auch Mail-Adressen an, unter denen sie für Fragen erreichbar sind.
Mein Problem ist, dass am Monntag endet die Frist und ich niemanden direkt fragen kann.
Also, wenn jemand eine Antwort hat, bitte ...