Moderator: FDR-Team
-
Benutzer50
Topicstarter
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 73
- Registriert: 25.06.16, 07:49
Beitrag
von Benutzer50 » 13.01.19, 13:18
Hallo,
ich würde gerne wissen, wie sehr urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie zum Beispiel bekannte Persönlichkeiten aus Filmen/Serien abgeändert werden müssen, damit man sie kommerziell verwenden darf.
Die Benutzung der bildlichen Darstellung urheberrechtlich geschützter fiktiver Personen z. B. für Werbezwecke ist also als freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG zulässig, wenn sie einen ausreichenden (inneren) Abstand zu der Vorlage hält und eine vom Original unterschiedliche schöpferische Eigentümlichkeit aufweist.
https://www.designerdock.com/extras/mar ... literatur/
Diese Hilfestellung ist mir zu ungenau. Kann mir jemand weiterhelfen? Würde es reichen, wenn man von Figuren wie der gelben Elektromaus, dem roten Klempner, dem blauen Igel usw. die Farben ändert?
-
Tastenspitz
- FDR-Mitglied

- Beiträge: 19646
- Registriert: 05.07.07, 07:27
- Wohnort: Daheim
Beitrag
von Tastenspitz » 13.01.19, 13:40
Eine simple Farbänderung widerspricht nmE. genau dem da:
Benutzer50 hat geschrieben:wenn sie einen ausreichenden (inneren) Abstand zu der Vorlage hält und eine vom Original unterschiedliche schöpferische Eigentümlichkeit aufweist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
SusanneBerlin
- FDR-Mitglied

- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Beitrag
von SusanneBerlin » 13.01.19, 13:43
Ich kenne die genannten Figuren zwar nicht, aber lediglich eine Änderung der Farbgebung wird m.E. nicht ausreichen um den Urheberschutz auf das Design zu umgehen.
Die Umrisse mit einer abweichenden Farbe auszufüllen stellt jedenfalls keine schöpferische Leistung dar. Das kann jedes Kind dem man ein Malbuch gibt.
Grüße, Susanne
-
Benutzer50
Topicstarter
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 73
- Registriert: 25.06.16, 07:49
Beitrag
von Benutzer50 » 13.01.19, 18:51
Tastenspitz hat geschrieben:Eine simple Farbänderung widerspricht nmE. genau dem da:
Benutzer50 hat geschrieben:wenn sie einen ausreichenden (inneren) Abstand zu der Vorlage hält und eine vom Original unterschiedliche schöpferische Eigentümlichkeit aufweist.
Vielleicht soll es mit einer anderen Farbe eine andere fiktive Figur sein.
-
SusanneBerlin
- FDR-Mitglied

- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Beitrag
von SusanneBerlin » 13.01.19, 20:31
Das traurige ist, dass Sie das noch für ein gutes Argument halten, vor Gericht aber damit kläglich scheitern werden. Wie ging eigentlich das letzte Verfahren aus bei dem Sie sich selbst verteidigt haben?
Grüße, Susanne
-
Tastenspitz
- FDR-Mitglied

- Beiträge: 19646
- Registriert: 05.07.07, 07:27
- Wohnort: Daheim
Beitrag
von Tastenspitz » 14.01.19, 08:10
Benutzer50 hat geschrieben:Vielleicht soll es mit einer anderen Farbe eine andere fiktive Figur sein.
Aus "The green Lantern" wird dann "The blue Lantern" oder wie?
Na dann viel Glück.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
nordlicht02
- FDR-Mitglied

- Beiträge: 13877
- Registriert: 14.12.06, 18:18
Beitrag
von nordlicht02 » 17.01.19, 07:31
Benutzer50 hat geschrieben:
Diese Hilfestellung ist mir zu ungenau. Kann mir jemand weiterhelfen? Würde es reichen, wenn man von Figuren wie der gelben Elektromaus, dem roten Klempner, dem blauen Igel usw. die Farben ändert?
"Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen."
Quelle
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)