unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht?
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unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht?
guten Tag, es geht um eine Urheberrechtsfrage
ich bin Grafiker und habe vor Jahren für eine Verwaltung 15 Tafeln zur Ökologie und Biologie entwickelt und gedruckt.
Diese sind im Laufe der Jahre verblichen und sollen neu produziert werden und ich bin nach den Kosten hierfür, da ich das Urheberrecht an den Tafeln habe, gefragt worden. Auf den Tafeln sind mit zuvor von mir gezeichnete Tiere und Pflanzen abgebildet.
Das Recht der Nach/Neuproduktion liegt nach meiner Kenntnis nur bei mir.
Mein Angebot an die Verwaltung wurde insofern beantwortet, man müsse diese Leistung ausschreiben.
Die von mir seinerzeit hergestellten Tafeln wurden daher beschränkt zur Neuproduktion ausgeschrieben, wobei die in der Ausschreibung die von mir gezeichneten Tafelabbildungen als Beispiel verwendet worden sind, die ich seinerzeit angefertigt hab.
Deshalb die Frage, ist es zulässig, von mir seinerzeit erstellte Abbildungen für eine Ausschreibung zu nutzen und fremde Dritte aufzufordern, die nur "nachzuproduzieren??"
Die Entwicklung/Konzeption von ökologischen Zusammenhängen, Darstellung und Betextung ist nach meiner Meinung eine urheberechtliche geschützte Leistung, das war ziemlich aufwendig, wenn Dritte, z.B. Druckereien dieses nur noch zu übernehmen brauchen, fehlt jedweder Voraufwand und sie nutzen und verletzen mein geistiges Eigentum, denke ich. Ist das nicht gesetzlich geschützt ? Der Hinweis auf mein Urheberrecht wurde von der Verwaltung nicht beantwortet oder beachtet.
Danke für Antworten, gern auch mit Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen.
ich bin Grafiker und habe vor Jahren für eine Verwaltung 15 Tafeln zur Ökologie und Biologie entwickelt und gedruckt.
Diese sind im Laufe der Jahre verblichen und sollen neu produziert werden und ich bin nach den Kosten hierfür, da ich das Urheberrecht an den Tafeln habe, gefragt worden. Auf den Tafeln sind mit zuvor von mir gezeichnete Tiere und Pflanzen abgebildet.
Das Recht der Nach/Neuproduktion liegt nach meiner Kenntnis nur bei mir.
Mein Angebot an die Verwaltung wurde insofern beantwortet, man müsse diese Leistung ausschreiben.
Die von mir seinerzeit hergestellten Tafeln wurden daher beschränkt zur Neuproduktion ausgeschrieben, wobei die in der Ausschreibung die von mir gezeichneten Tafelabbildungen als Beispiel verwendet worden sind, die ich seinerzeit angefertigt hab.
Deshalb die Frage, ist es zulässig, von mir seinerzeit erstellte Abbildungen für eine Ausschreibung zu nutzen und fremde Dritte aufzufordern, die nur "nachzuproduzieren??"
Die Entwicklung/Konzeption von ökologischen Zusammenhängen, Darstellung und Betextung ist nach meiner Meinung eine urheberechtliche geschützte Leistung, das war ziemlich aufwendig, wenn Dritte, z.B. Druckereien dieses nur noch zu übernehmen brauchen, fehlt jedweder Voraufwand und sie nutzen und verletzen mein geistiges Eigentum, denke ich. Ist das nicht gesetzlich geschützt ? Der Hinweis auf mein Urheberrecht wurde von der Verwaltung nicht beantwortet oder beachtet.
Danke für Antworten, gern auch mit Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen.
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
Hallo
natürlich liegt das Urheberrecht bei Ihnen, aber Sie haben das Nutzungsrecht für diese Zeichnungen und Schaubildertafeln verkauft. Wenn ich es richtig verstehe, sind diese Tafeln jetzt ausgebleicht und sollen deshalb nachgedruckt werden.
Schauen Sie doch einfach in den damaligen Vertrag, ob das Nutzungsrecht an den Grafiken nur für die von ihnen gedruckten und ausgehändigten Schautafeln erteilt wurde und ob ein Nachdruck ausgeschlossen wurde.
natürlich liegt das Urheberrecht bei Ihnen, aber Sie haben das Nutzungsrecht für diese Zeichnungen und Schaubildertafeln verkauft. Wenn ich es richtig verstehe, sind diese Tafeln jetzt ausgebleicht und sollen deshalb nachgedruckt werden.
Wieso fragen Sie dann hier im Forum, wenn es Ihre Kenntnis ist?Das Recht der Nach/Neuproduktion liegt nach meiner Kenntnis nur bei mir.
Die Druckerei wird doch nur für den Druck bezahlt und nicht für die geistige Leistung.wenn Dritte, z.B. Druckereien dieses nur noch zu übernehmen brauchen, fehlt jedweder Voraufwand und sie nutzen und verletzen mein geistiges Eigentum, denke ich. Ist das nicht gesetzlich geschützt ? Der Hinweis auf mein Urheberrecht wurde von der Verwaltung nicht beantwortet oder beachtet.
Schauen Sie doch einfach in den damaligen Vertrag, ob das Nutzungsrecht an den Grafiken nur für die von ihnen gedruckten und ausgehändigten Schautafeln erteilt wurde und ob ein Nachdruck ausgeschlossen wurde.
Grüße, Susanne
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
ich würde doch mehr präzisieren,
der Verwaltung wurde nur das Recht verkauft, die Tafeln auszustellen/zu verwenden.
Die Frage lautete daher, darf die Verwaltung die Abbildungen für eine Ausschreibung nutzen um zu fragen, wer stellt diese Tafeln günstig her ?
der Verwaltung wurde nur das Recht verkauft, die Tafeln auszustellen/zu verwenden.
Die Frage lautete daher, darf die Verwaltung die Abbildungen für eine Ausschreibung nutzen um zu fragen, wer stellt diese Tafeln günstig her ?
Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
Hier in diesem Forum wird es nur Hinweise auf die Rechtslage geben, da alles weitere eine individuelle Rechtsberatung wäre.Schäfchenwolke hat geschrieben:Danke für Antworten, gern auch mit Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
Wie läuft so eine Ausschreibung ab? Stehen die Dateien öffentlich einsehbar im Internet und jeder kann sich die anschauen und runterladen?Schäfchenwolke hat geschrieben:Die Frage lautete daher, darf die Verwaltung die Abbildungen für eine Ausschreibung nutzen um zu fragen, wer stellt diese Tafeln günstig her ?
Oder bekommen nur von der Verwaltung im Voraus ausgewählte Kadidaten diese Dateien zugeschickt?
Oder bekommt jeder die Dateien zugeschickt, der ein Interesse anmeldet, sich für die Ausschreibung zu bewerben?
Grüße, Susanne
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
es ist so, dass die Verwaltung in öffentlichen Ausschreibungsforen "deutsche e-Vergabe" und "BUND" bekanntgegeben hatte, daß sie 15 Tafel in einem bestimmten Format neu herstellen lassen wollte. Sie hat Interessierte über die Austellungsplattform aufgefordert sich bei der Verwaltung zu melden und diejenigen, die sich bewarben, erhielten zur Kostenkalkulation eben die Abbildungen der von mir erarbeiteten Tafeln. Der Ausschreibungstext belief sich auf Neuherstellung und Lieferung.
Wenn die Verwaltung ohne Abbildung die Ausschreibung vornimmt, so mag das ja rechtlich zutreffend sein, aber bereits entwickelte Tafeln "nur noch drucken zu lassen", ist sicher eine Urheberrechtsverletzung. Lt. unseren Geschäftsbedingungen ist eine Nachproduktion nur bei uns oder mit unserer kostenpflichtigen (vorherigen) Zustimmung möglich.
Wenn die Verwaltung ohne Abbildung die Ausschreibung vornimmt, so mag das ja rechtlich zutreffend sein, aber bereits entwickelte Tafeln "nur noch drucken zu lassen", ist sicher eine Urheberrechtsverletzung. Lt. unseren Geschäftsbedingungen ist eine Nachproduktion nur bei uns oder mit unserer kostenpflichtigen (vorherigen) Zustimmung möglich.
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
Hm. Sind denn diese AGB Bestandteil des Vertrages geworden, der seinerzeit abgeschlossen wurde?Schäfchenwolke hat geschrieben: Lt. unseren Geschäftsbedingungen ist eine Nachproduktion nur bei uns oder mit unserer kostenpflichtigen (vorherigen) Zustimmung möglich.
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Re: unterliegen eigene Grafiken/Zeichnungen dem Urheberrecht
Da es eine öffentliche Vergabe war, wohl eher nicht.
Bieter die ihre eigenen ABG mit zum Angebot anhängen fliegen raus.
Dies entspricht auch im VOL Verfahren einer unzulässigen Ergänzung der Verdingungsunterlagen.
Bieter die ihre eigenen ABG mit zum Angebot anhängen fliegen raus.
Dies entspricht auch im VOL Verfahren einer unzulässigen Ergänzung der Verdingungsunterlagen.
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