Domainname über Markenrecht

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ak1234
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Domainname über Markenrecht

Beitrag von ak1234 »

Nehmen wir an, eine Beispielfirma "Firma1" muss auf einen Widerspruch zu ihrer Markenanmeldung antworten. Folgende Umstände:
Firma1 hat seit 2000 eine Domain "xyz.de", die sie aktiv verwendet (Angebote, E-Mail Verkehr, Werbung, Webseite).

Es gibt seit 2014 eine EU Marke XYZ von einer anderen Firma "AussenFirma", aber auf nur einer Klasse registriert.

Firma1 bekam im Februar 2020 eine "anonyme" (ohne Firmenangabe) Anfrage per E-Mail, ob sie ihre Domain verkaufen wolle. Das wollte Firma1 nicht.
Darauf hin entschloss sich Firma1 ihre Domain "xyz.de" als Markennamen (nur DE) zu registrieren.

Firma1 bekam dann eine Benachrichtigung, dass von Firma "AussenFirma" ein Einspruch bez. "alle Waren/Dienstleistungen" gegen xyz.de von Firma1 eingereicht wurde.

Die von Firma1 registrierten Klassen sich in genau einem Punkt mit der von AussenFirma überschneiden, aber die Tätigkeitsbeschreibung eine völlig andere ist.

Folgende Fragen zum Vorgehen.

1. Kann Firma1 auf den Einspruch erst mal selber antworten, oder ist es besser jetzt schon einen Anwalt zu engagieren.
2. Wie ist die Rechtslage? Stimmt es, dass ältere (verwendete) Domains vor jüngeren Marken Vorrang haben. Bedeutet dies, dass Firma1 die Löschung der Marke XYZ verlangen könnte?
3. Wie ist die Rechtslage? Falls Firma1 den Einspruch erst mal selber beantwortet, womit kann Firma1 ihre Position verteidigen?
4. Wie ist die Rechtslage? Ist Firma1s Besitz von Domain xyz.de weiterhin relativ sicher?