Buchveröffentlichung - Inhalt aus anderen Büchern mit eigenen Worten zusammentragen?

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Andreas_1986
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Buchveröffentlichung - Inhalt aus anderen Büchern mit eigenen Worten zusammentragen?

Beitrag von Andreas_1986 »

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Buchveröffentlichung und Urheberrecht:

Person A hat das Ziel ein Buch mit unterhaltsamen Spielen für Kindergeburtstage zu veröffentlichen. Zu seiner Recherche bestellt A zehn verschiedene, bereits auf dem Markt befindliche Bücher zu besagtem Thema. Mit Hilfe seiner Erfahrung und der Inhalte der gekauften Bücher erstellt A ein neues Buch, welches am Ende quasi eine Sammlung fast aller in den anderen Büchern bereits abgedruckten Spiele - ALLERDINGS in eigenen Worten - darstellt.
Beispiel: Das Spiel "Die Reise nach Jerusalem" befindet sich in fast jedem Spiele-Buch, wird von A aber mit seinen eigenen Worten (durchaus beeinflusst durch die anderen Bücher) niedergeschrieben.
Nun würde A die zahlreichen gesammelten Spiele gerne in einem eigenen Buch veröffentlichen. Läuft er hierbei Gefahr gegen ein Gesetz des Urheberrechts zu verstoßen oder stellt das "neue" Buch ein komplett neues Werk dar?
Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
Andi
Froggel
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Re: Buchveröffentlichung - Inhalt aus anderen Büchern mit eigenen Worten zusammentragen?

Beitrag von Froggel »

Ich denke mal, hier greift die Rezepteregelung, d.h. ein Rezept an sich ist nicht geschützt. Jeder kann ein vorhandenes Rezept veröffentlichen, wenn es eine Zutatenliste und einfache Anweisungen enthält. Erst das individuelle »in Worte fassen« macht das Rezept zu einem urheberrechtlich geschützten Werk, wobei dann immer noch nicht das Rezept geschützt ist, sondern nur die Worte drumherum. Ich kann also ohne Probleme ein tolles Rezept für Käsekuchen, Waschmittel oder andere Dinge veröffentlichen, selbst wenn das ursprüngliche Rezept in eine (Entstehungs-)Geschichte eingebettet ist, solange ich nicht die Geschichte nacherzähle.
Hierzu passend dieser Artikel, durch den klar wird, warum eine Spielidee allein nicht ausreicht, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
Ich bin kein Jurist.
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