wie wäre die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Künstler erstellt digitale Animationen, in denen eine Aussage bzw die Meinung des Künstlers zu verschiedenen Unternehmen vertreten ist. Der Künstler möchte diese Animationen außerdem zum Verkauf für ein geringes Entgelt anbieten (Die Höhe dürfte sicherlich egal sein, auch wenn es sich nur um wenige Euros handelt, da vmtl. eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird):
Aussage: "Künstler A ist gegen Marke X"
Der Markenname wird in abgeänderter Form geschrieben, z.B. durch das Weglassen bestimmter Buchstaben/Vokale o.ä. sodass zwar erkennbar ist, um welche Marke es sich handelt, aber ohne konkrete Nennung. Das Markenlogo o.ä. tauchen in dem Kunstwerk nicht auf.
Wie ist die Rechtslage unter Berücksichtigung folgenden Punkte zu bewerten?
- Liegt eine Markenrecht und/oder Copyright Verletzung vor, wenn weder das Logo verwendet wird noch der offizielle eingetragene Markenname ausgeschrieben wurde, aber dennoch erkennbar ist, um wlche Marke es sich handelt?
- Sind Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit bei einer Gewinnerzielungsabsicht gedeckt und wiegen diese höher als das Markenrecht?
- Würde sich die Rechtslage ändern, wenn der Künstler die Werke nicht verkauft, sondern verschenkt?