Folgender Fall
Verbraucher verklagt Verkäufer wegen unter anderem Sittenwidrigem Vertrag
Hauptverhandlung findet statt - Richter sagt: beide Parteien kennen meine Entscheidung, da hier schon mehrfach verhandelt - Klage wird stattgegeben.
Ist jemand zum Vergleich bereit.., beide Parteien: ja
Jetzt die Frage: Richter sagt: Urteilsverkündung 10.12.
Wie lange vorher muss denn das Vergleichsangebot da sein?
Hemmt das, wenn es vorliegt, die Urteilsverkündung?
oder ist das, wenn Urteil verkündet wird, hinfällig?