Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

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Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Im vorliegenden Szenario kommt noch hinzu, dass die Information über den Impfstatus den Inhaber gar nichts angeht. Man stelle sich mal vor, ein Geschäftsinhaber erteilt ein Hausverbot für Schwule, darf er dann jeden Eintretenden zu seiner sexuellen Orientierung befragen und dieser macht sich bei falschen Angaben strafbar?
Man könnte ja auch erstmal bei einer Vetragsstrafe bleiben. Im Falle von sexueller Orientierung würde ja explizit nach einem nach AGG zu unterlassenden Grund diskriminiert. Einen Grund zu haben der dies zulässig machen könnte, dürfte schwierig zu finden sein.

Da die Impfpriorisierung hauptsächtlich auf Vulnerabilität aufbaut und diese (ob nun gewollt oder nicht gewollt) mehr als nur stark mit dem Alter korreliert und auch eine mittelbare Diskriminierung nach dem Alter verboten ist, behaupte ich einfach einmal es ist nicht zulässig nach Impstatus zu diskriminieren so lange es noch eine starke Korrellation zwischen "geimpft" (geimpft im Sinne von gegen Sars-CoV-2) und Alter gibt.

So es diese Korrellation nicht mehr gibt, spricht aus meiner SIcht nichts dagegen hier entsprechend diskriminieren zu wollen (wie sinnvoll auch immer das sein mag).

Wenn nun strafrechtliche Sanktionen wie Hausfriedensbruch nicht möglich sein sollten, bleibt die Frage offen in wieweit hier wirksam eine Vertragsstrafe konstruiert werden kann (so noch ein wenig Zeit ins Land gegangen sein sollte und keine mittelbare Diskriminierung nach dem Alter mehr vorliegt).
FM
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von FM »

Der Ladenbesitzer will offenbar gar nicht sanktionieren und keine Vertragsstrafen einziehen. Er will nur, dass Menschen mit bestimmten Impfungen seinen Laden nicht betreten. Ob er im Falle eines Falles Strafantrag stellen würde, damit staatliche Sanktionen greifen, ist nicht bekannt - würde ihm aber auch nichts helfen, die von ihm angenommene Gefahr wäre dennoch schon eingetreten.
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Heiko66 hat geschrieben: 16.06.21, 09:52 eine mittelbare DIskriminierung nach dem Alter raus.
Nö.
Siehe hier:
https://de.statista.com/statistik/daten ... ofessional
Es sind in Summe mehr Impfungen, die nicht über das Alter priorisiert waren.
Bin gespannt, was sie als Beleg vorbringen.
FM hat geschrieben: 16.06.21, 17:53 Er will nur, dass Menschen mit bestimmten Impfungen seinen Laden nicht betreten.
Genau. Und das darf er festlegen.
Und - wie bei desen Themen üblich - sei der Hinweis erlaubt, dass der Händler demjenigen letztlich nichts verkaufen muss. Im konkreten Fall ist das sogar noch einfacher, weil eine Hirschlederne sicher nicht existenziell ist.
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Evariste
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Evariste »

Heiko66 hat geschrieben: 16.06.21, 17:44 Wenn nun strafrechtliche Sanktionen wie Hausfriedensbruch nicht möglich sein sollten, bleibt die Frage offen in wieweit hier wirksam eine Vertragsstrafe konstruiert werden kann
So eine Vertragsstrafe würde zum einen der AGB-Kontrolle unterliegen.

Zum anderen gäbe es das Problem, diese Vertragsstrafe durchzusetzen. Wenn der Kunde die Information, dass er geimpft ist, nicht freiwillig herausrückt, wie will der Inhaber dann beweisen, dass der Kunde geimpft ist? Er hat auf solche Informationen (zu Recht) keinen Zugriff, und wenn er sie doch "irgendwie" erlangt hätte, dürfte er sie vor Gericht wahrscheinlich nicht verwenden.
Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Es sind in Summe mehr Impfungen, die nicht über das Alter priorisiert waren.
Es kommt für eine Bewertung nicht darauf an, worüber priorisiert wurde sondern ob die Priorisierung im Ergebnis dazu führt, dass eher Ältere geimpft werden.

Wieviele 15-jährige wurden denn in den Stapeln geimpft? Geht bestimmt in die Millionen :ironie:
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Also keine Belege. Passt.

Warum versuchen sie es eigentlich nicht unmittelbar über die Weltanschauung?
Impfgegner berufen sich doch auch dauern drauf. Warum also nicht auch mal umgekehrt ein Impfbefürworter?
Dann klappt´s vielleicht irgendwann (nach Covid 24 schätze ich mal) mit dem Zutritt in die Trachtenbude.
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Also keine Belege. Passt.
Du glaubst also ernsthaft die Impfpriorisierung hat im Ergebnis dazu geführt, das über alle Altergruppen ansatzweise halbwegs gleichmäßig geimpft wurde? :lachen: :lachen: :lachen:

Zum Beispiel weil sich hinter der Indikation Pflegeheimbewohner sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohne Ende U60 verstecken? :lachen: :lachen: :lachen:
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Tja.
Im Anwaltsdeutsch steht dann in der Klageerwiderung "es wird mit Nichtwissen bestritten...".
Und dann muss die GP einen Nachweis/Beweis bringen.
Und ein Argument "Glauben zu wissen" oder ähnlich, ist keins - Verfahren wird eingestellt - Kosten trägt der Kläger.
Beklagter und Anwalt gehen dann dazu über: :zuprost :zuprost
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.06.21, 10:21 Tja.
Im Anwaltsdeutsch steht dann in der Klageerwiderung "es wird mit Nichtwissen bestritten...".
Und dann muss die GP einen Nachweis/Beweis bringen.
Und ein Argument "Glauben zu wissen" oder ähnlich, ist keins - Verfahren wird eingestellt - Kosten trägt der Kläger.
Beklagter und Anwalt gehen dann dazu über: :zuprost :zuprost
Die Daten für diese Statistik gibt es ja. Das Geburtsdatum des Impflings wird ja mit übermittelt. Ich konnte diese Statistik nur auf die Schnelle nicht ergooglen und für Downloads entsprechender Daten (so die denn öffentlich bereitgestellt werden) muss man sich registrieren. Im Falle eines Verfahrens dürfte es aber ja mit ein wenig Aufwand möglich sein an diese Daten zu kommen. Und einig sind wir uns ja scheinbar, dass da keine auch nur ansatzweise gleichmäßige Verteilung über die Altersgruppen zum aktuellen Stand bei herauskommen wird bzw. auf Grund des Kontrukts der Impfriorisierung herauskommen kann.
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Heiko66 hat geschrieben: 17.06.21, 11:30 Und einig sind wir uns ja scheinbar, dass da keine auch nur ansatzweise gleichmäßige Verteilung über die Altersgruppen zum aktuellen Stand bei herauskommen wird bzw. auf Grund des Kontrukts der Impfriorisierung herauskommen kann.
Das wird mit Nichtwissen bestritten. :devil:
Entscheidend ist auch, dass die Verteilung der Impfungen, der der Alterspyramide annähernd gleich sein müsste um hier dann davon abweichend eine Diskriminierung zu konstruieren und die dann indirekt über die Zutrittsverweigerung dem Händler an die Backe zu kleben.
Alles seeeehr theoretisch.
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Evariste »

Auf die tatsächliche Verteilung der Impfungen über die Altersgruppen kommt es m. E. gar nicht an. Entscheidend ist das sehr unterschiedliche Risiko der Altersgruppen. Eine "negative Impfpflicht" ist für junge Leute viel weniger problematisch als für einen 80-Jährigen. Das reicht bereits für eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters.
Heiko66
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Heiko66 »

Tastenspitz hat geschrieben: 17.06.21, 13:22
Heiko66 hat geschrieben: 17.06.21, 11:30 Und einig sind wir uns ja scheinbar, dass da keine auch nur ansatzweise gleichmäßige Verteilung über die Altersgruppen zum aktuellen Stand bei herauskommen wird bzw. auf Grund des Kontrukts der Impfriorisierung herauskommen kann.
Das wird mit Nichtwissen bestritten. :devil:
Entscheidend ist auch, dass die Verteilung der Impfungen, der der Alterspyramide annähernd gleich sein müsste um hier dann davon abweichend eine Diskriminierung zu konstruieren und die dann indirekt über die Zutrittsverweigerung dem Händler an die Backe zu kleben.
Alles seeeehr theoretisch.
Zwar sehr grobe Altersklassen aber immerhin...

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... oring.html

Nichtwissen geht jetzt nur noch durch Nichtlesen...
hambre
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von hambre »

Eine mittelbare Altersdiskriminierung sehe ich in so einem Fall nicht, obwohl es richtig ist, dass ältere Menschen deutlich häufiger geimpft sind wie jüngere Menschen. Das wird sich in naher Zukunft aber ändern.

Eher schon könnte man mit dem § 226 BGB (Schikaneverbot) argumentieren.

Ein Hausverbot für ein Ladenlokal darf zudem nicht willkürlich ausgesprochen werden. Vielmehr benötigt der Inhaber des Ladenlokals sachliche Gründe um ein Hausverbot auszusprechen. Insbeondere gilt die Störung des Geschäftsbetriebes als sachlicher Grund. Welche Störung für den Geschäftsbetrieb aber von einer Impung ausgehen könnte, ist nicht erkennbar.

Sollte also ein Geimpfter auf die Idee kommen, den Laden zu betreten und auf Nachfrage zugeben, dass er geimpft ist und daraufhin ein Hausverbot erteilt bekommen, so würde ich hohe Erfolgsaussichten für eine Feststellungsklage auf Nichtigkeit des Hausverbotes sehen.
FM
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von FM »

Dabei ist es allerdings ein Unterschied, ob es der einzige Lebensmittelladen oder Apotheke am Ort ist, oder ein weniger dringender und ausschließlicher Anbieter.

Siehe BGH zum Hausverbot in einem Thermen-Bad, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... d-erteilen

Trachten dieser Art kann man sicher auch anderweitig kaufen, auch im Versand.
Tastenspitz
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Re: Als Geimpfter einen entsprechenden Laden betreten

Beitrag von Tastenspitz »

Heiko66 hat geschrieben: 18.06.21, 13:33 Zwar sehr grobe Altersklassen aber immerhin...
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... oring.html
Nichtwissen geht jetzt nur noch durch Nichtlesen...
Nichtwissen bleibt auch nach lesen.

Der Datensatz beruht auf Zahlen von 2019 und es fehlt der Bezug zur Bevölkerungsanzahl der jeweiligen Gruppe.
Die Gruppen sind willkürlich unterscheidlich gewählt ( bis 18 = 18 Jahre, 18-59 Jahre = 41 Jahre). Die Dritte Gruppe ist gar nicht definiert. Die umfasst irgendwas um 30 - 50 Jahre. So ca. ....
In den Unterschied in der Lebenserwartung Frau ./. Mann will ich gar nicht erst einsteigen.
Also - völlig untauglich zur Verifizierung.
Klage abgewiesen. :devil:
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