Hi,
sollte man die Rechnung für eine gelieferte Ware ( Onlinekauf ) trotz Mängeln an selbiger voll begleichen ?
Die Beseitigung des Mangels erfolgt durch Ersatzlieferung, welche jedoch noch nicht vollständig eingetroffen ist.
Somit ist der Mangel zum jetzigem Zeitpunkt noch vorhanden.
Wie verfährt man hier am Besten, unter Vorbehalt zahlen, oder einen Teil einbehalten ?
Danke
und eine gesundes Neues Jahr.....
Rechnung für Fernabsatzgeschäft trotz Mangel voll begleichen
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 2346
- Registriert: 22.12.05, 19:56
- Wohnort: Köln
Re: Rechnung für Fernabsatzgeschäft trotz Mangel voll beglei
wenn mir sowas passieren würde, hätte ich den mangel beim verkäufer reklamiert und eine frist gesetzt und erst mal nicht bezahlg
- ich diskutiere gern....alles was recht ist -