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Pfandrecht

Verfasst: 14.06.12, 22:30
von fusab
Wir sind eine Kfz-Werkstatt, ein Kunde hat seit 6 Monaten Schulden für neue Winterräder. Als Pfand haben wir noch die Sommerräder des Kunden eingelagert, die er herausfordert aber nicht bekommt, solange die Rechnung nicht beglichen ist. Er ist der Ansicht, dass dies nicht rechtens ist, da die Räder seinem Arbeitgeber gehören. Hat er Recht? Den Auftrag, für den er die Rechnung nicht begleicht hat er gegeben. Vielen Dank für eine Antwort. fusa

Re: Pfandrecht

Verfasst: 15.06.12, 10:03
von Big Guro
Hallo, es gibt tatsächlich ein Unternehmerpfandrecht. Meiner Meinung nach greift dieses Recht im beschriebenen Fall aber nicht, sodass der Reifenhändler wohl zur Herausgabe verpflichtet ist.


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BGB § 647
Unternehmerpfandrecht

Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
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Re: Pfandrecht

Verfasst: 15.06.12, 13:18
von Rolf22
@Big Guro: Ich stimme nur dann zu, wenn der Kunde nachweist, dass die Räder tatsächlich seinem Arbeitgeber gehören. Für mich klingt das eher nach einer Schutzbehauptung.

Re: Pfandrecht

Verfasst: 15.06.12, 14:41
von fusab
Muß nicht derjenige die Rechnung bezahlen der den Auftrag gibt? Wer die Musik bestellt muss sie doch auch bezahlen. Das Fahrzeug ist auf den Arbeitgeber zugelassen, aber die Reifen und die Reparatur am Auto hat unser Kunde (der Nutzer des Kfz) in Auftrag gegeben. Leider haben wir zu spät gemerkt, dass er ein schlechter Zahler ist, zu pfänden ist hier auch nichts. Außer leere Versprechungen kommt von dem Kunden nichts. Aus diesem Grund sehen wir nicht ein die Reifen herauszugeben. Hat man hier kein Recht? fusa

Re: Pfandrecht

Verfasst: 15.06.12, 15:29
von Big Guro
Rolf22 hat geschrieben:@Big Guro: Ich stimme nur dann zu, wenn der Kunde nachweist, dass die Räder tatsächlich seinem Arbeitgeber gehören. Für mich klingt das eher nach einer Schutzbehauptung.

Es spielt mMn keine Rolle wem die Räder gehören, ein Unternehmerpfandrecht gibt es grundsätzlich nur bei Werkverträgen (Leistungen an fremder Sache). Selbst wenn der Händler die Reifen aufgezogen hat, dürfte es sich wohl primär um einen Kaufvertrag handeln.

Warum hat der Händler die Räder nicht gleich bei Abholung kassiert?

Re: Pfandrecht

Verfasst: 16.06.12, 18:43
von curry
Die De-/Montage der Reifen und die Lagerung der Sommerreifen hat der Kunde doch auch nicht bezahlt.
Jede Zahlung kann dann doch auf die anderen offenen Positionen gebucht werden, sodass die Reifen nur nach vollständiger Zahlung herausgegeben werden müssen.

Re: Pfandrecht

Verfasst: 16.06.12, 19:20
von spraadhans
Und woraus leiten sie denn nun genau das Recht zum Besitz her, welches dem Herausgabeanspruch entgegengehalten werden könnte?

Big Guro hat doch die einzig hier denkbare Variante angesprochen und zutreffend mangels Werkvertrag abgelehnt.