Rücktritt Autokauf

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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hasso84
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Rücktritt Autokauf

Beitrag von hasso84 »

Hallo,

ich hab am 06.06.2012 eine Neuwagenkauf verbindlich unterschrieben zusammen mit einem Darlehnsantrag weil ich die Hälfte des Autos finanzieren wollte.
In den Unterlagen steht ich habe ein 14tägiges Widerrufsrecht das schriftlich per Mail/Fax/Post an die Bank zu richten ist, sagte mir auch der Händler.

Ich hab nach 4 Tagen per Mail sowohl beim Händler als auch der Bank den Vertrag widerrufen und um eine Bestätigung gebeten. Diese hab ich bis heute nicht erhalten, weder vom Händler noch der Bank. Den Händler hab ich versucht anzurufen, der ist im Urlaub :?
Ich werde jetzt am Montag, zwei Tage vor Fristablauf, noch ein Einschreiben auf der Post aufgeben an die Bank. Ich wüsste nicht was ich sonst noch tun sollte.

Es handelt sich dabei um einen großen, namhaften deutschen Hersteller und deren hauseigene Bank, also eigentlich seriös, sollte man meinen. Kann/Muss ich sonst noch was tun ? Oder hab ich dem Ganzn genüge getan und bin auf der sicheren Seite ?

Viele Grüße
Richard Gecko
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von Richard Gecko »

Woraus schliessen sie, dass sie den Kaufvertrag fuer das Auto widerrufen koennen. So wie sie es dargestellt haben betrifft das nur den Finanzierungsvertrag.
Freie DNS-Server:
87.118.100.175 (Germany Privacy Foundation)
85.214.73.63 (FoeBuD e.V.)
213.73.91.35 (CCC)
Anleitung zum Umstellen:
http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/
spraadhans
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von spraadhans »

Beide Verträge sind verbunden und können daher auch zusammen widerrufen werden, 358 BGB.
hasso84
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von hasso84 »

Ja, es können beide Widerrufen werden ! Steht auch schwarz auf weiß in der Widerrufserklärung die ich bekommen habe.

Das war aber nicht die eigentliche Frage. Die Frage ist, hab ich genug getan ? Oder was bleibt mir noch übrig ? Ist, was ich getan habe, überhaupt rechtskräftig ? Habe ja keinerlei Nachweise meines Widerrufs da eine Bestätigung nicht kommt.
Tastenspitz
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von Tastenspitz »

hasso84 hat geschrieben:Ich wüsste nicht was ich sonst noch tun sollte.
Weil es da ja wohl um mehr als 2,-€ Fuffzich geht, könnte man auch hinfahren und den Widerruf gegen Unterschrift abgeben.
hasso84
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von hasso84 »

Ja natürlich, ich fahre knapp 1000km um meinen Widerruf persönlich abzugeben. Das kann wohl kaum gängige Praxis sein.

Die Frage ist viel eher ob ein Verkäufer, egal was für einer, um eine Widerruffrist von 14Tagen einfach rumkommt in dem er sich nicht meldet und ich dann wirklich persönlich hin muss. Ist das wirklich so einfach ?!

Ich hab ja die Quittung der Post für das abgesendete Einschreiben. Und wenn ichs noch über den dritten Weg per Fax mache, ein Sendeprotokoll das mir die erfolgreiche Versendung bestätigt. Das sollte doch reichen. Ich möchte eben nur sicher gehen, weil es, wie du treffend erkannt hast, eben nicht nur um 2 fünfzig geht.
ThePhil
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von ThePhil »

Ein Widerruf bedarf keiner Antwort, damit er wirkt. Der Widerruf muss lediglich beim Empfänger zugehen.
Das Einzige, das man sich jederzeit nehmen darf, ohne danach sitzen zu müssen, ist Platz. - Heinz Erhardt.
hasso84
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von hasso84 »

ThePhil hat geschrieben:Ein Widerruf bedarf keiner Antwort, damit er wirkt. Der Widerruf muss lediglich beim Empfänger zugehen.
Hallo,

tut mir leid aber ich bin rechtlich eine Niete.
Aber die Antwort die wollte war ja nicht als Bestätigung des Widerrufs gedacht sondern als Bestätigung das er angekommen ist ! Weil so hab ich nichts in der Hand, er kann ja theoretisch behaupten er hat nie etwas bekommen. Oder bin ich jetzt zu naiv ?
flokon
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von flokon »

hasso84 hat geschrieben:
ThePhil hat geschrieben:Ein Widerruf bedarf keiner Antwort, damit er wirkt. Der Widerruf muss lediglich beim Empfänger zugehen.
Hallo,

tut mir leid aber ich bin rechtlich eine Niete.
Aber die Antwort die wollte war ja nicht als Bestätigung des Widerrufs gedacht sondern als Bestätigung das er angekommen ist ! Weil so hab ich nichts in der Hand, er kann ja theoretisch behaupten er hat nie etwas bekommen. Oder bin ich jetzt zu naiv ?
Rein rechtlich bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass Du einen Widerruf geschrieben hast und dieser fristgerecht dem Empfänger zugegangen ist.
curry
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von curry »

zB ein Fax unter Zeugen (am besten keine Verwandten) auf dem Postamt an beide Parteien (Faxnummer aus Widerrufsbelehrung) absenden.
Die Zeugen können dann den Inhalt bestätigen.
spraadhans
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von spraadhans »

Damit wäre im Streitfall aber nur bewiesen, dass Käufer ein Fax mit besagtem Widerruf versendet hat, es kommt aber selbstverständlich auf den Zugang an.
webmaster76
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von webmaster76 »

Da gibt es eine absolut wasserdichte Möglichkeit.
Sofort am Montag beim zuständigen Amtsgericht anrufen und zum Gerichtsvollzieherverteilerdienst durchstellen lassen. Dort kann man den zuständigen Gerichtsvollzieher in Erfahrung bringen. Diesem schickt man den Widerruf und lässt diesen durch ihn zustellen. Hatte mich mal um die 14€ gekostet.

Der Gerichtsvollzieher beglaubigt das Schreiben und stellt dieses nachweisbar dem Empfänger zu. Zur Not bekommt er es in den Briefkasten, wenn er die Annahme verweigert, dann gilt es aber dennoch als zugestellt.

Da im beschriebenen Fall jedoch anscheinend nur noch zwei Arbeitstage bleiben, dürfte das wohl zu knapp sein :( Einen Versuch wäre es wert...
Werner
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Re: Rücktritt Autokauf

Beitrag von Werner »

hasso84 hat geschrieben:Ja natürlich, ich fahre knapp 1000km um meinen Widerruf persönlich abzugeben.
Der Händlersitz ist aber noch in Deutschland und der Vertrag wurde auch in Deutschland abgeschlossen?
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