Hallo,
angenommen ein Anrufer wird bei einer telefonischen Bestellung darauf hingewiesen, dass bei seinem Einverständnis das komplette Gespräch zur Qualitätssicherung aufgezeichnet wird.
Kann der Kunde dann rechtlich gesehen davon ausgehen, dass aufgrund diesem Hinweis, welcher durch den Angerufenen vor dem Gespräch erfolgen würde, eine Einwilligung dahingehend vorliegt das Gespräch auch durch den Anrufer zu diesem Zweck aufzeichnen zu lassen?
Telefonische Gesprächsaufzeichnung durch erfolgten Hinweis
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Re: Telefonische Gesprächsaufzeichnung durch erfolgten Hinwe
nachrichtforum hat geschrieben: ...
Kann der Kunde dann rechtlich gesehen davon ausgehen, dass aufgrund diesem Hinweis, welcher durch den Angerufenen vor dem Gespräch erfolgen würde, eine Einwilligung dahingehend vorliegt das Gespräch auch durch den Anrufer zu diesem Zweck aufzeichnen zu lassen?
Hallo,
ja, ich denke schon.
Die 4-Augen Vertraulichkeit ist ja aufgehoben, beim Arzt, Anwalt usf. würde man sicher nicht zustimmen.
Und man muss ja damit rechnen, wenn es später zu Konflikten kommt, dass einem das Telefonat als Beweismittel vorgehalten wird. Das kann ja entscheidend sein:
"Das will ich [nicht]". Wenn die Aufzeichnung vor dem "nicht" endet, ist das schlecht.
Wenn sich der Angerufene ein potentielles Beweismitel verschafft, darf das, Prinzip der Waffengleichheit, auch der Anrufer.
Zivilrechtlich begründen lässt sich das damit, daß " ... entsprechend dem Grundgedanken des § 157 BGB nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte vernünftigerweise nur von einer Zustimmung des Betroffenen ausgegangen werden kann" (BVerfG, Beschluss vom 2. 4. 2003 - 1 BvR 215/03).
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Re: Telefonische Gesprächsaufzeichnung durch erfolgten Hinwe
Das sehe ich ganz genauso. Aber man müßte m.E. wenn der call-center Mitarbeiter sich meldet diesen ebenfalls fragen, ob er mit einer Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist. Erst mit der Zustimmung des Gesprächsteilnehmers wäre "die" Waffengleichheit wieder hergestellt.freemont hat geschrieben: Wenn sich der Angerufene ein potentielles Beweismitel verschafft, darf das, Prinzip der Waffengleichheit, auch der Anrufer.
Re: Telefonische Gesprächsaufzeichnung durch erfolgten Hinwe
Ich hatte oben den Beschluß des BVerfG zitiert.Zafilutsche hat geschrieben:Das sehe ich ganz genauso. Aber man müßte m.E. wenn der call-center Mitarbeiter sich meldet diesen ebenfalls fragen, ob er mit einer Aufzeichnung des Gespräches einverstanden ist. Erst mit der Zustimmung des Gesprächsteilnehmers wäre "die" Waffengleichheit wieder hergestellt.freemont hat geschrieben: Wenn sich der Angerufene ein potentielles Beweismitel verschafft, darf das, Prinzip der Waffengleichheit, auch der Anrufer.
Darin geht es um das Abhören eines Privatgesprächs ohne ausdrückliche Einwilligung.
Ich würde mich hier sehr schwer damit tun, dass ein Gericht die Aufname des Call Centers als Beweismittel zulassen, die Aufzeichnung des Kunden, den Gegenbeweis dagegen nicht zulassen soll.
Ich denke schon, dass die "Verkehrssitte" hier die Aufnahme erlaubt.
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