Frühstücksbuffet im Café
Moderator: FDR-Team
Frühstücksbuffet im Café
Ein Café bietet Sonntags ein Schlemmer-Frühstücksbuffet, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zu einem Pauschalpreis an.
Das Büffet beinhaltet, laut Aussage einer Mitarbeiterin, die auf dem Buffet angerichteten Speisen und Getränke und davon, soviel man essen und trinken kann oder mag.
Weiterführende Regelungen oder AGB scheint es offenbar nicht zu geben.
Das Szenario spielt sich innerhalb des vom Café vorgegebenen Zeitfensters,
8:00-14:00 Uhr ab.
Der Kunde bezahlt den geforderten Preis und beginnt zu Frühstücken.
Nach kurzer Zeit beschließt er, sein Frühstück zu unterbrechen um einen nahegelegenen Flohmarkt zu besuchen um danach ins Café zurückkehren und weiter zu frühstücken.
Das wird Ihm vom Personal verweigert, mit der Begründung, er hätte ja das Café verlassen und sein Frühstück damit beendet und müsse erneut bezahlen um weiter frühstücken zu können.
Hätte der Kunde ein Recht darauf, weiter zu Frühstücken ohne erneut dafür zahlen zu müssen?
Das Büffet beinhaltet, laut Aussage einer Mitarbeiterin, die auf dem Buffet angerichteten Speisen und Getränke und davon, soviel man essen und trinken kann oder mag.
Weiterführende Regelungen oder AGB scheint es offenbar nicht zu geben.
Das Szenario spielt sich innerhalb des vom Café vorgegebenen Zeitfensters,
8:00-14:00 Uhr ab.
Der Kunde bezahlt den geforderten Preis und beginnt zu Frühstücken.
Nach kurzer Zeit beschließt er, sein Frühstück zu unterbrechen um einen nahegelegenen Flohmarkt zu besuchen um danach ins Café zurückkehren und weiter zu frühstücken.
Das wird Ihm vom Personal verweigert, mit der Begründung, er hätte ja das Café verlassen und sein Frühstück damit beendet und müsse erneut bezahlen um weiter frühstücken zu können.
Hätte der Kunde ein Recht darauf, weiter zu Frühstücken ohne erneut dafür zahlen zu müssen?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Frühstücksbuffet im Café
Ich denke, dass das Café im Recht ist - es ei denn, dass der Kunde Bescheid gesagt hat, dass er kurz unterbricht, anschließend wiederkommt und das Personal dies auch akzeptiert hat. Ansonsten könnte es bei dem großen Zeitfenster durchaus vorkommen, dass ein gefuchster Kunde auf die Idee käme, ab 8.00 Uhr zu frühstücken um gegen 13.00 Uhr erneut zum Mittagessen vorbeizuschauen
Re: Frühstücksbuffet im Café
Wenn ich ein Lokal verlasse, ohne dem Personal mitzuteilen, dass ich in wenigen Minuten wieder zurück komme, um weiter zu essen, dann ist für das Lokal die Situation so gegeben, als dass der Gast seinen Aufenthalt beendet hat.
Das Lokal muß den Tisch für neue Gäste freimachen und wird deshalb auch abräumen. Logo
Das Lokal muß den Tisch für neue Gäste freimachen und wird deshalb auch abräumen. Logo
Re: Frühstücksbuffet im Café
Dann müsste sich der Gast auch beim Personal abmelden, falls er eine Rauchen geht oder kurz vor die Tür geht um ungestört zu telefonieren?Baden-57 hat geschrieben:Wenn ich ein Lokal verlasse, ohne dem Personal mitzuteilen, dass ich in wenigen Minuten wieder zurück komme, um weiter zu essen, dann ist für das Lokal die Situation so gegeben, als dass der Gast seinen Aufenthalt beendet hat.
Dann könnte das Personal auch jederzeit den Bewirtungsvertrag beenden indem es den Tisch abräumt, beispielsweise, wenn der Gast mal aufs Klo muß. Oder sollte man sich zum Klogang ebenfalls beim Personal abmelden?Baden-57 hat geschrieben:Das Lokal muß den Tisch für neue Gäste freimachen und wird deshalb auch abräumen. Logo
Der Effekt wäre doch der Gleiche, wenn der gefuchste Kunde von 8 bis 13 hocken bleibt!Rolf22 hat geschrieben:Ansonsten könnte es bei dem großen Zeitfenster durchaus vorkommen, dass ein gefuchster Kunde auf die Idee käme, ab 8.00 Uhr zu frühstücken um gegen 13.00 Uhr erneut zum Mittagessen vorbeizuschauen
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Re: Frühstücksbuffet im Café
Damit bleibt der Gast immerhin recht leicht erkennbar in der Nähe, um zu Rauchen oder zu Telefonieren. Was nicht unüblich ist.karli hat geschrieben:Dann müsste sich der Gast auch beim Personal abmelden, falls er eine Rauchen geht oder kurz vor die Tür geht um ungestört zu telefonieren?
Verlässt der Gast zum Klobesuch das Lokal?karli hat geschrieben:...wenn der Gast mal aufs Klo muß. Oder sollte man sich zum Klogang ebenfalls beim Personal abmelden?
Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich.
Re: Frühstücksbuffet im Café
karli, spätestens bei der Klo-Nummer wurde es lächerlich und Ihr Ansinnen unfreiwillig überdeutlich.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Frühstücksbuffet im Café
Was ja in der Praxis vom Personal weder überprüft noch beachtet wird.webelch hat geschrieben:Damit bleibt der Gast immerhin recht leicht erkennbar in der Nähe, um zu Rauchen oder zu Telefonieren.
Ist es Vertragsbestandteil des Bewirtungsvertrages, daß der Gast im Lokal bleibt?
Also mir ist es durchaus schon passiert, daß mein Tisch abgeräumt wurde, während ich auf dem Klo war.webelch hat geschrieben:Verlässt der Gast zum Klobesuch das Lokal?
Juristische Argumente fehlen bislang und ähnliche Meinungen hatte das Cafépersonal auch anzubieten.
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Re: Frühstücksbuffet im Café
mit diesem Vorgang hat er das Frühstück nicht unterbrochen, sondern beendet. Der Hinweis auf den Klogang oder das Telefonat vor dem Café lassen sich mit dem Besuch des Flohmarkts, schon rein zeitlich, nicht vergleichen. Außerdem beendet ein Telefonat, der Klogang oder ein Gespräch am Nachbartisch nicht das Frühstück/den Bewirtungsvorgang.karli hat geschrieben:E
Der Kunde bezahlt den geforderten Preis und beginnt zu Frühstücken.
Nach kurzer Zeit beschließt er, sein Frühstück zu unterbrechen um einen nahegelegenen Flohmarkt zu besuchen um danach ins Café zurückkehren und weiter zu frühstücken.
Dass mal versehentlich bei kurzen Klogängen, wenn man allein am Tisch saß, abgeräumt wird, ändert nichts daran.
dies dürfte verneint werden. Mit dem Verlassen des Lokals und deutlich späterem Wiederkommen, ist der Bewirtungsvorgang beendet.Das wird Ihm vom Personal verweigert, mit der Begründung, er hätte ja das Café verlassen und sein Frühstück damit beendet und müsse erneut bezahlen um weiter frühstücken zu können.
Hätte der Kunde ein Recht darauf, weiter zu Frühstücken ohne erneut dafür zahlen zu müssen?
Dass der Gast von 8-13 Uhr da sitzen und essen könnte, ändert nichts daran, dass er nicht um 8, 11 und 13 Uhr (wieder) zum Essen kommen und auf den einmal bezahlten Betrag verweisen kann.
Re: Frühstücksbuffet im Café
Er beschließt damit auch sein Frühstück.Nach kurzer Zeit beschließt er, sein Frühstück zu unterbrechen um einen nahegelegenen Flohmarkt zu besuchen um danach ins Café zurückkehren und weiter zu frühstücken.
Sieht er es anders, möge er auch beschließen, gegen diesen seinen eigenen Beschluss zu zu klagen.
Dort wird er wohl auch den Stich erhalten haben, nun auch das zweite Frühstück des Tages mitzunehmen - bezahlt ist ja schon.Flohmarkt
Das Gericht wird es freuen: Wenn es bisher noch nichts zu lachen gab - nun ist der Tag geretttet.
Gruß von
Gerhard
Dies ist keine Linksberatung und erst recht keine Rechtsberatung - wie käme ich dazu? Einzig verbindlicher Ratschlag: Lesen Sie von links oben nach rechts unten.
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Re: Frühstücksbuffet im Café
Urteile dazu kenne ich jetzt nicht. Allerdings ist es nmE. als verkehrsüblich anzusehen, dass, wenn man ein Lokal ohne Mitteilung verlässt, der Bewirtungsvertrag damit erfüllt ist.
Es dürfte dem Personal auch nicht zuzumuten sein, sich jeden zu merken, der vor kurzer Zeit Gast war und eventuell wiederkommen könnte.
Genaueres ist auf den Einzelfall abzustellen. Mglw. gab es doch AGB in Form von Hinweisen etc. die man als Gast übersehen hat.
Es dürfte dem Personal auch nicht zuzumuten sein, sich jeden zu merken, der vor kurzer Zeit Gast war und eventuell wiederkommen könnte.
Genaueres ist auf den Einzelfall abzustellen. Mglw. gab es doch AGB in Form von Hinweisen etc. die man als Gast übersehen hat.
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Re: Frühstücksbuffet im Café
Ist wohl nicht anders wie auf Veranstaltungen, bei denen Eintritt bezahlt wird: Verlasse ich das Veranstaltungsgelände, muss ich neu bezahlen wenn ich wieder drauf möchte. Außer ich erhalte beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein nicht mehrmals zu verwendendes Armband, einen Stempel auf die Hand, eine spezielle Wiedereintrittskarte oder was es da nicht noch alles für Möglichkeiten gibt.
Re: Frühstücksbuffet im Café
Die juristischen Argumente sind die üblichen: Der Vertrag kann durch konkludentes Verhalten geschlossen werden, also kann er durch konkludentes Verhalten beendet werden. Wenn ein Gast in einem Lokal die Jacke anzieht und geht, dann ist das ein schlüssiges Verhalten und hebt den Bewirtungsvertrag auf.karli hat geschrieben:Juristische Argumente fehlen bislang
Nicht zwingend, wenn noch persönliche Sachen am Platz verbleiben, dann dürfte es an einer schlüssigen Aufhebung des Vertrages fehlen. Gleiches gilt natürlich auch dann, wenn Vertragsinhalte noch nicht erfüllt wurden (bestelltes Essen noch nicht geliefert, vereinbarter Preis nicht bezahlt).karli hat geschrieben:Dann müsste sich der Gast auch beim Personal abmelden, falls er eine Rauchen geht oder kurz vor die Tür geht um ungestört zu telefonieren?
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Re: Frühstücksbuffet im Café
Das mag bei einem regulären Bewirtungsvertrag der Fall sein.Charon- hat geschrieben:Die juristischen Argumente sind die üblichen: Der Vertrag kann durch konkludentes Verhalten geschlossen werden, also kann er durch konkludentes Verhalten beendet werden. Wenn ein Gast in einem Lokal die Jacke anzieht und geht, dann ist das ein schlüssiges Verhalten und hebt den Bewirtungsvertrag auf.
Man geht in ein Restaurant, ordert Speisen und Getränke, verzehrt diese vor Ort, bezahlt und geht.
Dann würde die These, weggegangen Platz vergangen, auch auf ein schlüssiges Handeln der Parteien schliessen lassen.
Hier lautete das Angebot laut Aushang:
Bei diesem Aushang dürfte es sich um die einzige schriftliche Vereinbarung handeln, die es in diesem Fall gibt und aufgrund Dieser der hier geschilderte Vertrag geschlossen wurde.Schlemmer-Frühstücksbuffet, von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Es wurde also eine besondere Vereinbarung getroffen, nämlich von 8:00 bis 14:00 Uhr.
Meiner Ansicht nach dürfte dieser Aushang als Vertragsgrundlage anzunehmen sein und wäre als AGB gemäß §305 BGB zu werten.
Und dementsprechend:§305 hat geschrieben:Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden
§305c BGB hat geschrieben:Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Frühstücksbuffet im Café
Heute wieder aufm Trödelmarkt gewesen, karli?
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- Wohnort: Thüringen
Re: Frühstücksbuffet im Café
Hallo
aber wo sind denn da Zweifel? Jeder normale Mensch weiß, dass er nicht das Lokal verlassen und nach ein paar Stunden wieder kommen kann. Was soll denn da missverständlich sein?
aber wo sind denn da Zweifel? Jeder normale Mensch weiß, dass er nicht das Lokal verlassen und nach ein paar Stunden wieder kommen kann. Was soll denn da missverständlich sein?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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