Tretlager Fahrrad

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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MarkusToe
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Tretlager Fahrrad

Beitrag von MarkusToe »

Hallo zusammen

Ein Tretlager eines Pedelec mit Heckmotor ist nach ca 11 Monaten defekt.

Ist das ein Verschleißteil oder fällt das unter Gewährleistung?

falls hier falsch, bitte verschieben, Danke
Ronny1958
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.
Gewährleistung sichert den Zustand der Sache zum Zeitpunkt des Kaufes ab, sie muß zu diesem Zeitpunkt mangelfrei sein.

Bis zu sechs Monaten nach dem kauf wird zugunsten des Käufers unterstellt, dass der mangel bereits beim Kauf vorlag.

Mehr als sechs Monate nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt, welcher bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
windalf
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von windalf »

Ronny1958 hat geschrieben:Hallo

Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.
Gewährleistung sichert den Zustand der Sache zum Zeitpunkt des Kaufes ab, sie muß zu diesem Zeitpunkt mangelfrei sein.

Bis zu sechs Monaten nach dem kauf wird zugunsten des Käufers unterstellt, dass der mangel bereits beim Kauf vorlag.

Mehr als sechs Monate nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt, welcher bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Wobei das wenig auf die eigentlich Frage eingeht. Nämlich wie lange muss ein Tretlager halten und wann wäre es überhaupt ein Gewährleistungsfall und wann nicht. 11 Monate ist da irgendwie auch keine Aussage. Da kann man 1 km mit gefahren sein oder aber 10.000...


Ebenfalls halte ich die Aussage
Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.
auch falsch. Implizit ist da immer eine Haltbarkeitsversprechen mit drin. Der Verschleißvorrat muss bei gewöhnlichen Verbrauch ausreichen um die Gewährleistungsdauer überstehen zu können. Sonst lag eben von Anfang an ein Mangel vor...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Rohan
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Rohan »

windalf hat geschrieben:Implizit ist da immer eine Haltbarkeitsversprechen mit drin.
Wie kommen Sie darauf ?

Gruß
Rohan
"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
webelch
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von webelch »

windalf hat geschrieben:Der Verschleißvorrat muss bei gewöhnlichen Verbrauch ausreichen um die Gewährleistungsdauer überstehen zu können. Sonst lag eben von Anfang an ein Mangel vor...
Dann kann ich also meine Batterien, wenn sie bei gewöhnlichem Gebrauch nach einigen Wochen leer sind, im Rahmen der Gewährleistung instandsetzen lassen?
Zafilutsche
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Zafilutsche »

Technisch betrachtet hat ein Kugel- oder Wälzlager immer einen "Verschleiß". Es gibt allerdings kein normiertes Gut/Schlecht Merkmal.
Manchmal macht ein Lager einfach nur zunehmend mehr Geräusche, manchmal blockiert es oder geht einfach nur schwergängiger.
Gesehen habe ich auch schadhafte Lager, dessen Lauffläche z.B. durch Vibrationen zerborsten waren.
Es gibt rechnerische Lebensdauerleistungen (Statische/Dynamische Belastung). Von daher wird man schwerlich pauschal feststellen können,
ob ein Sachmangel vorgelegen hat oder nicht.
Es wäre also sehr wichtig zu klären, wodurch dieser Schaden eingetreten ist. Hilfreich könnte hierbei das "Schadensbild" selbst sein.
Um das ganze besser einordnen zu können, wären weitergehende Informationen hilfreich. Z.B. sind gleichartige Tretlager betroffen? Hat der Lagerhersteller schon andere reklamierte Tretlager gleichen Typs erhalten und bearbeitet?
Wie und wie lange wird das Lager Belastet? Gab es schon "Unfälle"mit diesem Rad/Tretlager? (z.B. beim Radfahren mit Pedale irgendwo hängengeblieben/angestoßen/gefallen?)
Ist das Lager gem. den Einbauvorschriften montiert worden (Anzugsmomente, Schmiermittel usw)?
MarkusToe
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von MarkusToe »

Laufleistung ca 2000km
keine Unfälle, keine An / Umbauten - wie gekauft

Andere Räder laufen >10.000km ohne ein defektes Lager....
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

windalf hat geschrieben:Wobei das wenig auf die eigentlich Frage eingeht. Nämlich wie lange muss ein Tretlager halten
Diese Frage wird ein Forum für deutsches Recht ohnehin nicht abschließend beantworten können. Ein Sachverständiger für Zweiradtechnik schon eher.
MarkusToe
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von MarkusToe »

ich hätte jetzt erwartet das hat mal ein "höheres" Gericht entschieden - ist ein Verschleißteil oder nicht...
wie ein Autogetriebe, oder Kupplung....
Zafilutsche
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Zafilutsche »

MarkusToe hat geschrieben: ich hätte jetzt erwartet das hat mal ein "höheres" Gericht entschieden - ist ein Verschleißteil oder nicht...
Hätten Sie?
Sie schreiben doch selbst
MarkusToe hat geschrieben:Andere Räder laufen >10.000km ohne ein defektes Lager....
Warum sollte jemand gegen einen Fahrradhersteller bzw Fahrradverkäufer klagen, wenn die Tretlager funktionieren und niemand etwas beanstandet?
Ronny1958
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Ronny1958 »

windalf hat geschrieben:
Wobei das wenig auf die eigentlich Frage eingeht. Nämlich wie lange muss ein Tretlager halten und wann wäre es überhaupt ein Gewährleistungsfall und wann nicht. 11 Monate ist da irgendwie auch keine Aussage. Da kann man 1 km mit gefahren sein oder aber 10.000...


Ebenfalls halte ich die Aussage
Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie.
auch falsch. Implizit ist da immer eine Haltbarkeitsversprechen mit drin. Der Verschleißvorrat muss bei gewöhnlichen Verbrauch ausreichen um die Gewährleistungsdauer überstehen zu können. Sonst lag eben von Anfang an ein Mangel vor...
Selten so viel gequirlte Sch.... von Dir gelesen. Wenn Du keine Ahnung hast, informiere Dich einfach mal vorher. :twisted:
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
freemont
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von freemont »

Ronny1958 hat geschrieben:... Selten so viel gequirlte Sch.... von Dir gelesen. Wenn Du keine Ahnung hast, informiere Dich einfach mal vorher. :twisted:

Na ja, also insofern stimmt es doch, dass übermäßiger Verschleiss ein Mangel ist.

Das eigentliche Problem ist doch aber, dass nachdem die 6 Monate des § 476 abgelaufen sind der Verbraucher die Beweislast dafür hat, dass übermäßiger Verschleiss und damit ein Mangel vorliegt.

Das beutet, dass ein teures Sachverständigengutachten erforderlich wird, wenn der Verkäufer sich quer legt. Das Kosten- und Prozessrisiko ist immens, das lohnt meistens nicht. Auch ein non liquet, kann diese, aber auch eine ganz andere Ursache haben, geht auf Kosten des Beweisbelasteten.

Gut, wenn es eine (Hersteller-) Garantie gibt. Die umfasst normalerweise auch die Haltbarkeit im Garantiezeitraum:
§ 443 BGB
Garantie
...
(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
MarkusToe
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von MarkusToe »

lt. Rechn: 2 Jahre Gewährleistung ohne Verschleißteile, deshalb ja die Frage ist das Lager ein Verschleißteil
SusanneBerlin
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Gesetz sieht keine Unterscheidung von "Verschleißteil" und "kein Verschleißteil" vor. Auch wenn es kein Verschleißteil wäre, müsste der Käufer den Beweis erbringen, dass das Tretlager bereits bei der Übergabe an den Kunden mangelhaft war, da der Kauf mehr als 6 Monate zurückliegt.

Der Verkäufer wird hier mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gewährleistung ablehnen (zwar mit der rechtlich nicht haltbaren Begründung "Verschleißteil"), jedoch um sein Gewährleistungsrecht durchzusetzen, obliegt es dem Kunden zu beweisen, dass das Lager von Beginn an mangelhaft war.
Grüße, Susanne
fodeure
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von fodeure »

Ronny1958 hat geschrieben:Selten so viel gequirlte Sch.... von Dir gelesen. Wenn Du keine Ahnung hast, informiere Dich einfach mal vorher. :twisted:
Dafür kennt man das von dir umso mehr. @windalf hat doch völlig Recht. Faktisch ist die Gewährleistung zumindest in den ersten 6 Monaten nichts anderes als ein Haltbarkeitsversprechen. Wenn man natürlich die Augen vor der Realität verschließt und nur ausschließlich auf den Gesetzestext starrt, dann entstehen solche Aussagen, wie deine. Abgesehen von vielleicht ein paar wenigen, speziellen Ausnahmen, wirst du in der Praxis keinen Fall finden, bei dem der Händler in den ersten sechs Monaten nachweisen konnte, daß kein Gewährleistungsfall vorliegt.
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