Tretlager Fahrrad

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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webelch
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von webelch »

fodeure hat geschrieben:Abgesehen von vielleicht ein paar wenigen, speziellen Ausnahmen, wirst du in der Praxis keinen Fall finden, bei dem der Händler in den ersten sechs Monaten nachweisen konnte, daß kein Gewährleistungsfall vorliegt.
Ist das so? Komisch, mir fallen aus meiner früheren beruflichen Praxis viele dieser Fälle ein.
SusanneBerlin
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von SusanneBerlin »

webelch hat geschrieben:
fodeure hat geschrieben:Abgesehen von vielleicht ein paar wenigen, speziellen Ausnahmen, wirst du in der Praxis keinen Fall finden, bei dem der Händler in den ersten sechs Monaten nachweisen konnte, daß kein Gewährleistungsfall vorliegt.
Ist das so? Komisch, mir fallen aus meiner früheren beruflichen Praxis viele dieser Fälle ein.
Sind Sie Anwalt oder haben Sie aus einem Gewerbe heraus ("berufliche Praxis") Produkte ge- oder verkauft? Der gewerbliche Handel unterliegt nicht dem Gewährleistungsrecht, das gilt nur für Verbraucher.
Grüße, Susanne
webelch
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von webelch »

Ich durfte am Anfang meiner beruflichen Laufbahn über 6 Jahre EDV-Artikel an Verbraucher verkaufen. Dort hatten wir es sehr häufig mit Kunden zu tun, die Mängel rügten, die nicht unter die Gewährleistung fielen.
fodeure
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von fodeure »

webelch hat geschrieben:Dort hatten wir es sehr häufig mit Kunden zu tun, die Mängel rügten, die nicht unter die Gewährleistung fielen.
Welche Mängel wären das denn? Grundsätzlich fallen erst einmal alle Mängel unter das Gewährleistungsrecht.
webelch
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von webelch »

Glaube nicht, dass es hier im Thread um meine Fragen geht.
Zafilutsche
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Zafilutsche »

fodeure hat geschrieben:
webelch hat geschrieben:Dort hatten wir es sehr häufig mit Kunden zu tun, die Mängel rügten, die nicht unter die Gewährleistung fielen.
Welche Mängel wären das denn? Grundsätzlich fallen erst einmal alle Mängel unter das Gewährleistungsrecht.
Klugscheißmodus an: Mangel ungleich Sachmangel im sinne des BGB.
Beispiel: Ein Kunde reklamiert die Nichtfunktion seines neuerworbenen Elektromähers.
Der Kundenservice fährt daraufhin zum Kunden, um das Gerät vor Ort zu überprüfen, und stellt fest:
Der Sicherungsautomat der Aussensteckdose beim Kunden war auf "OFF". Dem Rasenmäher ermangelte etwas (nämlich der Strom!)
Also Mangel: Ja
Sachmangel: Nein
Klugscheissmodus aus!
webelch
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von webelch »

Guter Modus ;-)
fodeure
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von fodeure »

Zafilutsche hat geschrieben:Klugscheißmodus an: Mangel ungleich Sachmangel im sinne des BGB.
Natürlich, und genau darauf zielte meine Nachfrage an @webelch, aber leider weigert er sich mit einer fadenscheinige Begründung zu antworten. Wenn ich hier von Mangel spreche, dürfte sich aus dem Kontext schon ergeben, daß nur der Sachmangel im Sinne des BGB gemeint sein kann.
ktown
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von ktown »

Na ein Beispiel gab es ja jetzt. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Ronny1958 »

@fodeure:

Wie oft wurde übermäßiger Verschleiß an einem Lager tatsächlich als anzuerkennender Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts ausgeurteilt?

Wie lange muß ein Lager halten?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von freemont »

SusanneBerlin hat geschrieben:... Der gewerbliche Handel unterliegt nicht dem Gewährleistungsrecht, das gilt nur für Verbraucher.

Wie kommen Sie denn darauf? Das ist grundfalsch. Das Gewährleistungsrecht gilt uneingeschränkt im gewerblichen Handel. Man mag es ausschliessen können, es gelten Sonderregelungen, das spezifische Verbraucherschutzrecht gilt nicht, aber die §§ 434 ff. sind anwendbar.

Was den übermäßigen Verschleiss angeht ist in § 434 geregelt:
(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, ...
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Wenn also ein Tretlager regelmäßig 10 000 km hält, kann ein Käufer das mit Fug und Recht erwarten. Der Verkäufer wird aber einwenden, das Lager sei überlastet worden, das Rad wurde überladen, falsch bedient, etc. pp. D.h. letztendlich wird ein teurer Sacherständiger den Streit entscheiden. Oft geht das dann so aus, dass das Ergebnis unklar ist. Kann ein Materailfehler, kann aber auch Kundenveschulden gewesen sein. Auch in dem Fall wäre der Beweis nicht geführt, der Kunde würde verlieren und müsste alle Kosten tragen.
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Zafilutsche »

Es ist wie so oft eine Frage der Beweiserbringung und Beweiswürdigung.
So ist das Kostenrisiko für beide Parteien vorhanden.
Gerichte versuchen nach meinen Beobachtungen gerne, dass die Streithähne
einen außergerichtlichen Vergleich schliessen sollen. (Daher wird man auch weniger Urteile finden können).
fragenfueralle
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von fragenfueralle »

Zafilutsche hat geschrieben:Technisch betrachtet hat ein Kugel- oder Wälzlager immer einen "Verschleiß". Es gibt allerdings kein normiertes Gut/Schlecht Merkmal.
Doch, schon, haben Sie ja geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben:Es gibt rechnerische Lebensdauerleistungen (Statische/Dynamische Belastung). Von daher wird man schwerlich pauschal feststellen können,
ob ein Sachmangel vorgelegen hat oder nicht.
Ein Sachmangel läge doch dann vor, wenn die für das Lager berechnete Lebensdauer deutlich nicht erreicht wird.
Die mögliche Belastung auf das Lager muss vom Hersteller m.E. so berücksichtigt werden, dass die berechnete Dauer erreicht werden kann.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
windalf
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von windalf »

Ein Sachmangel läge doch dann vor, wenn die für das Lager berechnete Lebensdauer deutlich nicht erreicht wird.
Der Hersteller gibt eigentlich keine "Mindestlebensdauer" eines Lagers an. Er wird eher so etwas angeben wie x% aller Lager erreichen eine Mindestlaufleistung von...

http://medias.schaeffler.de/medias/de!h ... _102027403
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Zafilutsche
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Re: Tretlager Fahrrad

Beitrag von Zafilutsche »

fragenfueralle hat geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben:Technisch betrachtet hat ein Kugel- oder Wälzlager immer einen "Verschleiß". Es gibt allerdings kein normiertes Gut/Schlecht Merkmal.
Doch, schon, haben Sie ja geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben:Es gibt rechnerische Lebensdauerleistungen (Statische/Dynamische Belastung). Von daher wird man schwerlich pauschal feststellen können,
ob ein Sachmangel vorgelegen hat oder nicht.
Ein Sachmangel läge doch dann vor, wenn die für das Lager berechnete Lebensdauer deutlich nicht erreicht wird.
Die mögliche Belastung auf das Lager muss vom Hersteller m.E. so berücksichtigt werden, dass die berechnete Dauer erreicht werden kann.
Gemeint war von mir, dass ein verschlissenes Lager z.B. Rollgeräusche von sich gibt. Je verschlissener, desto lauter brummt oder vibriert es.
Das kann man beispielsweise messen. (Lautstärke und oder die Frequenz)
Aber es ist regelmäßig so, dass kein Schwellwert vorgegeben wird. (Aber natürlich keine Regel ohne Ausnahme: z.B. als Firmeninternes Prüfmerkmal)
Daher fehlt meist dem Reklamanten ein solches Prüfmerkmal um die Feststellung zu machen:
"Jetzt ist das Lager mangelhaft" oder "Die Laufgeräusche" befinden sich in einem üblichen maß, z.B. weil ein Lagerspiel zwingend für die Funktion erforderlich ist.
Grundsätzlich hat der Verbraucher auch keinen Anspruch auf eine Herausgabe von Firmeninterne Informationen/Daten. Daher ist fraglich, für welche Lebensdauer das verwendete Lager theoretisch Ausgelegt wurde und ob es wegen einer Überschreitung dieser versagt hat. Also stehen wir am Anfang mit der Frage: Was ist die Ursache für (ja was eigentlich? Laute Geräusche, Schwergängigkeit, Blockieren, unrunder Lauf, zu großes Lagerspiel, ..., ...)
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