2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Bumblebii
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2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Bumblebii »

Hallo,

Herr A fährt mit seinem fiktiven LKW Oldtimer zum TÜV.
(HU 157€) und fällt wegen einem Mangel an der Beleuchtung durch. Herr A hat vier Wochen Zeit den Mangel zu beheben, die Nachuntersuchung kostet 38€.

Es ist nicht einfach das erforderliche Ersatzteil für den Oldtimer zu bekommen. Nach drei Tagen findet Herr A einen Lieferanten, bestellt und bezahlt durch einen Bezahlservice. Der Lieferstatus: auf Lager, Lieferung innerhalb 1-2 Tage.

Vier Tage nach Bestellung ist noch nichtmall eine Versandbestätigung raus und Herr A versucht den Lieferanten zu erreichen. E-Mails und Fax werden nicht beantwortet am Telefon läuft ein Band "Wir sind gleich für Sie da". Stundenlang, Tag für Tag. Außerhalb der Geschäftszeiten läuft der Anrufbeantworter "unsere Öffnungszeiten sind....".
Herr A versucht vergeblich einen anderen Lieferanten zu finden.

Heute kommt per Mail die Versandbestätigung. Morgen laufen die 4 Wochen aus. Selbst wenn das Ersatzteil morgen ankommt, der nächste Termin zum Einbau in der Werkstatt ist nächste Woche Mittwoch frei. Donnerstag sind dann genau 5 Wochen nach der ersten HU und somit muss nochmals die volle HU bezahlt werden.

Kann Herr A die ~120€ Mehrkosten dem Lieferanten in Rechnung stellen?
Zuletzt geändert von Bumblebii am 03.08.17, 15:40, insgesamt 3-mal geändert.
Ronny1958
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Ronny1958 »

Hat der Käufer einen verbindlichen Termin gesetzt?

Ansonsten hätte ich ein Problem, beim Verkäufer Verzug festzustellen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Bumblebii
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Bumblebii »

Bei der Bestellung und in der Auftragsbestätigung stand "Lieferzeit 1-2 Tage". Allerdings kein Lieferdatum.
Dieter_Meisenkaiser
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Bumblebii hat geschrieben: Morgen laufen die 4 Wochen aus. Selbst wenn das Ersatzteil morgen ankommt, der nächste Termin zum Einbau in der Werkstatt ist nächste Woche Mittwoch frei. Donnerstag sind dann genau 5 Wochen nach der ersten HU und somit muss nochmals die Völle HU bezahlt werden. Kann Herr A die ~120€ Mehrkosten dem Lieferanten in Rechnung stellen?
Herr A hat also seelenruhig die 4-Wochen-Frist verstreichen lassen und nichts getan, außer mal bei dem komischen Lieferanten anzurufen? Auf die Idee, "auf halber Strecke", als sich die Lieferprobleme bereits abzeichneten, schon mal vorsorglich an den Gutachter heranzutreten und diesem von der schwierigen Beschaffungssituation zu berichten, ist er also nicht gekommen? Aber Hauptsache, es findet sich jetzt jemand, den man für die 120 € in Anspruch nehmen kann...?
Bumblebii
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Bumblebii »

Der Käufer hat mit Angebe der Kunden- und Bestellnummer auf Band, per E-Mail und Fax eine Lieferung bis 24.07.2017 verlangt aber keine Antwort oder Bestätigung erhalten.
Bumblebii
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Bumblebii »

Nein, @Dieter-Meisenkaiser, sicherlich nicht. Herr A hat ein paar Tage gewartet und dann alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Wir reden hier von tägl. 3-4 Std. Anrufversuche, von täglichen Mails und erneuten Versuchen das Ersatzteil woanders zu besorgen. Herr A hat sich die ganze Zeit über bemüht.

Der TüV Beamte weiß von der Schwierigkeit Ersatzteile für diesen LKW zu bekommen. Er hat aber keinen Einfluss darauf Fristen zu verlängern.

Es geht auch nur darum, zusätzlich zu der Arbeit während der Zeit, auch noch 120€ hinterher zu schmeißen.
Rabenwiese
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Rabenwiese »

Bumblebii hat geschrieben:Nein, @Dieter-Meisenkaiser, sicherlich nicht. Herr A hat ein paar Tage gewartet und dann alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Wir reden hier von tägl. 3-4 Std. Anrufversuche, von täglichen Mails und erneuten Versuchen das Ersatzteil woanders zu besorgen. Herr A hat sich die ganze Zeit über bemüht.

Der TüV Beamte weiß von der Schwierigkeit Ersatzteile für diesen LKW zu bekommen. Er hat aber keinen Einfluss darauf Fristen zu verlängern.

Es geht auch nur darum, zusätzlich zu der Arbeit während der Zeit, auch noch 120€ hinterher zu schmeißen.
Ich denke mal eher der HU - Prüfer (welcher kein Beamter ist ) möchte Bumblebii nicht entgegen kommen.

Mir wurde in der Vergangenheit mehrfach eine Fristverlängerung gewährt und das nicht nur bei einer Prüforganisation.

Es bleibt die Frage: "Wie verbindlich war die Zusage der Lieferung"?
Dazu müsste man die gesamten AGB kennen.
Bumblebii
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Re: 2. HU wegen Zu später Lieferung Ersatzteil

Beitrag von Bumblebii »

Bumblebii will keine HU ;) bumbkebii wurde das Teil verschrotten lassen.

Herr A sprach vom TÜV Beamten. Sorry, dass ich eine falsche Bezeichnung wiedergegeben habe.
Der TÜV lässt nicht mit sich handeln, wahrscheinlich weil die HU über ein Jahr fällig ist. Irgend ein Bremsding war nicht vorher zu bekommen. Im Nachhinein hätte A den LKW besser abgemeldet, es war nicht abzusehen das alles sooo lange dauert.
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