Doppelte Lieferung
Moderator: FDR-Team
Doppelte Lieferung
Hallo Forum,
mich interessiert folgendes :
Herr X bestellt im Internet bei Anbieter Y einen Artikel (Warenwert ca 25 €).
X bezahlt beim Anbieter monatliche Gebühren um einen schnellen "Premiumversand" zu erhalten. Nachdem der Artikel nach einer Woche noch nicht da ist bietet Y an das Geld zu erstattetn da eine Ersatzlieferung ausgeschlossen sein.
X willigt ein und erhält 2 Tage später sein Geld zurück, bestellt den Artikel nochmal und dieser wird am Folgetag geliefert. Nun vergehen 3 Tage und während X an der Arbeit ist wird das "vermisste" Paket bei ihm zuhause zugestellt (Frau von X nimmt es unwissentlich an).
Wie sollte X sich nun verhalten, ist er gezwungen den Artikel zurückzugeben oder ist hier der Verkäufer im "Pech". ?
X möchte natürlich nichts "klauen" o. ä.
mich interessiert folgendes :
Herr X bestellt im Internet bei Anbieter Y einen Artikel (Warenwert ca 25 €).
X bezahlt beim Anbieter monatliche Gebühren um einen schnellen "Premiumversand" zu erhalten. Nachdem der Artikel nach einer Woche noch nicht da ist bietet Y an das Geld zu erstattetn da eine Ersatzlieferung ausgeschlossen sein.
X willigt ein und erhält 2 Tage später sein Geld zurück, bestellt den Artikel nochmal und dieser wird am Folgetag geliefert. Nun vergehen 3 Tage und während X an der Arbeit ist wird das "vermisste" Paket bei ihm zuhause zugestellt (Frau von X nimmt es unwissentlich an).
Wie sollte X sich nun verhalten, ist er gezwungen den Artikel zurückzugeben oder ist hier der Verkäufer im "Pech". ?
X möchte natürlich nichts "klauen" o. ä.
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Re: Doppelte Lieferung
Komisch, als das Paket NICHT kam, wußte X was zu tun ist.Wie sollte X sich nun verhalten,
Dann sollte X dem Anbieter Y mitteilen, dass er das Paket 2x erhalten hat (Phänomenale Idee, oder?). Alles weitere ergibt sich dann.X möchte natürlich nichts "klauen" o. ä.
Grüße, Susanne
Re: Doppelte Lieferung
Sie sind ja auch eine ganz clevere...
Es geht hierbei um das Recht bzw nicht Recht von Herrn X und nicht um das was moralisch richtig wäre.
Es geht hierbei um das Recht bzw nicht Recht von Herrn X und nicht um das was moralisch richtig wäre.
Re: Doppelte Lieferung
Zumal ich davon ausgehen würde das früher oder später auffallen wird das beide Pakete angekommen sind. Der Absender wird vermutlich vom Paketdienst unter Angabe der Sendungsnummer Schadenersatz fordern. Das wird der Paketdienst natürlich ablehnen wenn er anhand der Sendungsnummer nachweisen kann das das Paket angekommen ist.SusanneBerlin hat geschrieben:Dann sollte X dem Anbieter Y mitteilen, dass er das Paket 2x erhalten hat (Phänomenale Idee, oder?). Alles weitere ergibt sich dann.
Re: Doppelte Lieferung
Wie würde es X denn bezeichnen, wenn er eine Ware erhält und behält, die er nicht bezahlt hat?Me7z hat geschrieben: X möchte natürlich nichts "klauen" o. ä.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Doppelte Lieferung
Geregelt ist, dass man für unverlangte Warensendungen nicht bezahlen muss. Es trifft einen in diesem Fall aber die Verpflichtung, den Versender über seinen Irrtum, wenn er so offensichtlich ist, zu informieren.Me7z hat geschrieben:Es geht hierbei um das Recht bzw nicht Recht von Herrn X und nicht um das was moralisch richtig wäre.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Doppelte Lieferung
Echt?Froggel hat geschrieben:Es trifft einen in diesem Fall aber die Verpflichtung, den Versender über seinen Irrtum, wenn er so offensichtlich ist, zu informieren.
Aufgrund welcher Rechtslage?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Doppelte Lieferung
Damit es nicht zu Missverständnissen führt:Froggel hat geschrieben:Geregelt ist, dass man für unverlangte Warensendungen nicht bezahlen muss.
Natürlich erwirbt er Empfänger dann auch kein Eigentum an der unverlangt erhaltenen Ware und muss die Ware auf Verlangen wieder herausgeben. Sollte der Empfänger die Ware benutzt/vermutzt/beschädigt haben oder nicht mehr besitzen, dann muss der Empfänger dann auch dafür bezahlen.
Grüße, Susanne
Re: Doppelte Lieferung
Wobei
Die Ware wurde ja ursprünglich von X bestellt.
auch nicht so ganz richtig ist.unverlangt
Die Ware wurde ja ursprünglich von X bestellt.
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Re: Doppelte Lieferung
Wurde aber storniert bzw. der Händler hat den Rücktritt akzeptiert und das Geld zurückerstattet. Der Kunde hatte demnach keinen Anspruch mehr auf die Erfüllung des Kaufvertrags. Dann hat der Kunde erneut bestellt.karli hat geschrieben:Wobeiauch nicht so ganz richtig ist.unverlangt
Die Ware wurde ja ursprünglich von X bestellt.
Es spielt für die Rechtfolge auch keine Rolle, ob der Händler an den falschen Kunden liefert oder ob eine Bestellung trotz Rücktritt an den Kunden ausgeliefert wird.
Grüße, Susanne
Re: Doppelte Lieferung
karli hat geschrieben:Echt?Froggel hat geschrieben:Es trifft einen in diesem Fall aber die Verpflichtung, den Versender über seinen Irrtum, wenn er so offensichtlich ist, zu informieren.
Aufgrund welcher Rechtslage?
Der Empfänger wird also schon für Aufklärung sorgen müssen, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig (im Sinne von Bezahlung der überzähligen Ware) machen will.§ 241a BGB Unbestellte Leistungen
...
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Ich bin kein Jurist.
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