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Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 10.05.18, 16:09
von Helene84
Hallo Miteinader,

ich habe mir in Deutschland 500 Kilometer entfernt einen gebrauchten KFZ XY mit 100000 Kilometern aus Mitte 2013 gekauft. Dabei bin ich leider vor 10 Tagen bisschen blauäugig an den Kauf rangegangen. Ferner hatte ich wohl nicht meinen besten Tag und konnte die Sympathie des Händlers nicht richtig deuten. Da das Fahrzeug soweit weg stand wurde schon vorher etwas über den Zustand etc. per Telefon & E-Mail ausgetauscht.

1. Jedenfalls ist mir ist jetzt im Nachgang aufgefallen das das Fahrzeug anders als im ausgeschriebenen Inserat keine Sitzheizung hat. Da gebe ich zu, da habe ich geschlafen bzw. mein Beistand hat seine TODO-Liste nicht sauber abgearbeitet. In der Inserat-Beschreibung steht allerdings auch das auf die Korrektheit kein Gewähr übernommen wird.

2. Des weiteren wurden laut Verkäufer alle 4 Alufelgen pulverbeschichtet. Das Pulverbeschichten hat zur Folge das die Reifen von den Felgen abmontiert worden sind, anschließend die Pulverbeschichtung durchgeführt wurde und danach wieder die Reifen aufmontiert wurden. Zum Abschluss müssen die Räder wieder neu gewuchtet werden, was mit Klebegewichten auch gemacht wurde. Hierbei hätte auffallen müssen das eine Felge der 2 vorderen nicht rund läuft und somit defekt ist.
Nun ließ ich die 2 vorderen Räder von diesem Fahrzeug in einer Werkstatt wuchten. Dabei wurde ein erheblicher Schlag in einer der Felgen festgestellt.

3. Im Verkaufsraum war der Wagen verschlossen da gestanden und von mir und meinem Beistand wurde sofort der Innenraum auf Gerüche inspiziert. Wir konnten nix feststellen, auch auf der Probefahrt war nix zu merken.
Nun wenn das Fahrzeug vor der Garage steht, riecht es allerdings für mich als Nichtraucher störend nach Rauch. Laut Verkäufer wurde schon per Telefon vornerein bestätigt das es sich um ein Nichtraucherfahrzeug handelt.

4. Im Inserat und auch in der vorigen Konversation wurden Bilder gesendet von den durchgeführten Wartungen/Inspektionen und das nix mehr fällig ist. Was auch fast komplett stimmt, die Seite mit dem fälligen Bremsflüssigkeitswechsel im Januar 2018 wurde aber absichtlich ausgelassen. Dieser steht jetzt noch aus.

5. Ein vermeintlich laut Verkäufer intensiver Steinschlag auf der Motorhaube war laut Dellendoktor wohl schon ein
größerer Schaden welcher nicht hochprofessionell rausgedrückt wurde und etwas ausgebessert wurde.

6. Ferner hat das Fahrzeug doch noch einige mehr Schrammen/Dellen als an dem Tag für uns ersichtlich waren. Es müssen auch zusätzlich laut mehreren Lackierbetrieben kleinere Ausbesserungen/Beilackierungen stattgefunden haben, ein Unfallfahrzeug wird allerdings ausgeschlossen.

7. Laut meinem Serviceberater der Werkstatt hat das Fahrzeug einen Austauschmotor inkl. Turbolader/Kompressor vor 10000 Kilometer auf Garantie bekommen, was der Verkäufer auch verschwiegen oder eben nicht wusste. Dies Werte ich allerdings als Wertsteigerung.

8. Um meine Mängelliste komplett zu machen, hab ich noch festgestellt das das Leder an der Beifahrertüre ein Loch hat, welches mir auch nicht aufgefallen ist.

Meine Frage wäre jetzt bezüglich der Mängel was ich da machen kann? Was ich tun soll? Wie schaut es rechtlich aus? XX

PS: Ich hab jetzt sehr kritisch geschrieben und das Auto auch kritisch beurteilt. Das Fahrzeug wurde jetzt erstmal von mir nur überführt und noch nicht zugelassen. Bitte erspart mir jedoch, mich bezüglich des Kaufs mich zu kritisieren oder zu belehren. Mein nächster Autokauf wird garantiert anders ablaufen. Das Fahrzeug wird während der Besichtigung von mir gereinigt, in der Werkstatt vorgefahren, ausreden vom Verkäufer werden nicht akzeptiert, vor allem aber sollte ich einen guten Tag haben und Zeit sollte ich auch mitbringen (Notfalls dort übernachten) usw. Wenn es nicht sogar ein Neuwagen wird. Alles in allem, wenn jetzt nicht bald die ganz große Überraschung kommt war es dennoch ein guter/günstiger Kauf.

Danke für sinnvolle antworten
Helene

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 10.05.18, 16:49
von ktown
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 10.05.18, 17:25
von Etienne777
zu 1.) Anspruch hätte der Käufer nur dann, wenn das Vorhandensein der Sitzheizung ausdrücklich zugesichert worden wäre. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

zu 2.) Ob dem Verkäufer der Mangel der Felge bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen hat, dürfte schwer zu beweisen sein. Eventuell läßt sich mit dem Verkäufer aber eine einvernehmliche Lösung dazu finden.

zu 3.) Die Bestätigung der Eigenschaft "Nichtraucherfahrzeug" können Sie beweisen? Eine nicht beweisbare Zusicherung hilft Ihnen leider nicht. Üblicherweise werden Gebrauchtwagen vor dem Weiterverkauf "aufbereitet", dazu werden unangenehme Gerüche durch eine Ozonbehandlung des Innenraums neutralisiert. Steht so ein Fahrzeug dann aber in der warmen Jahreszeit in der Sonne, dünsten doch wieder Nikotingerüche aus. Das würde mit der Zeit zwar nachlassen, aber wohl nie ganz verschwinden.

zu 4.) Woraus schließen Sie, daß die Seite mit dem fälligen Bremsflüssigkeitswechsel absichtlich ausgelassen wurde?

zu 5.) Ein Fahrzeug mit 100.000 km Laufleistung ist kein Neuwagen. Mit gewissen Schäden und Abnutzungen muß man leben, etwas Anderes wären verschwiegene Unfallschäden.

zu 6.) Siehe zu 5.)

zu 7.) Ich erkenne keine Frage.

zu 8.) Siehe zu 5.)

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 10.05.18, 18:00
von FelixSt
Die Fragestellerin verbittet sich zwar Kritik, womit sie ihre eigenen Versäumnisse gleichzeitig einräumt, aber zu viel mehr taugt dieses Thema im Grunde gar nicht. Das war ein Gebrauchtwagenkauf, wie er alle Tage unzählige Male überall vorkommt. Im Nachhinein unzufrieden zu sein, verärgert über die eigene Unachtsamkeit, und dann noch zu erwähnen, dass der Begleiter seine "To-do-Liste" nicht abgearbeitet habe - anscheinend ein bezahlter Angesteller der Fragestellerin - das alles sagt doch letztlich sehr deutlich aus, was am Ende als Erkenntnis stehen muss: selbst schuld.

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 11.05.18, 14:08
von Helene84
Das ist der geschlossene Vertrag http://www.forenregelnbeachten.de

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 11.05.18, 14:15
von Helene84
FelixSt hat geschrieben:Die Fragestellerin verbittet sich zwar Kritik, womit sie ihre eigenen Versäumnisse gleichzeitig einräumt, aber zu viel mehr taugt dieses Thema im Grunde gar nicht. Das war ein Gebrauchtwagenkauf, wie er alle Tage unzählige Male überall vorkommt. Im Nachhinein unzufrieden zu sein, verärgert über die eigene Unachtsamkeit, und dann noch zu erwähnen, dass der Begleiter seine "To-do-Liste" nicht abgearbeitet habe - anscheinend ein bezahlter Angesteller der Fragestellerin - das alles sagt doch letztlich sehr deutlich aus, was am Ende als Erkenntnis stehen muss: selbst schuld.
Gebe ich Dir voll recht. Der Begleiter war mein Vater..
Dem Verkäufer werde ich aufjedenfall nochmal eine schriftliche Nachricht senden und vorher will ich wissen wie es rechtlich ausschaut. Er hat mir bei dem Auto ja immerhin ein super Zustand zugesichert und es mir so verkauft, was jetzt zwar nicht wirklich schriftlich festgehalten ist. Aus Loyalität sollte er aber zu seinem Wort auch stehen.

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 11.05.18, 14:28
von Helene84
Etienne777 hat geschrieben:zu 1.) Anspruch hätte der Käufer nur dann, wenn das Vorhandensein der Sitzheizung ausdrücklich zugesichert worden wäre. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

zu 2.) Ob dem Verkäufer der Mangel der Felge bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen hat, dürfte schwer zu beweisen sein. Eventuell läßt sich mit dem Verkäufer aber eine einvernehmliche Lösung dazu finden.

zu 3.) Die Bestätigung der Eigenschaft "Nichtraucherfahrzeug" können Sie beweisen? Eine nicht beweisbare Zusicherung hilft Ihnen leider nicht. Üblicherweise werden Gebrauchtwagen vor dem Weiterverkauf "aufbereitet", dazu werden unangenehme Gerüche durch eine Ozonbehandlung des Innenraums neutralisiert. Steht so ein Fahrzeug dann aber in der warmen Jahreszeit in der Sonne, dünsten doch wieder Nikotingerüche aus. Das würde mit der Zeit zwar nachlassen, aber wohl nie ganz verschwinden.

zu 4.) Woraus schließen Sie, daß die Seite mit dem fälligen Bremsflüssigkeitswechsel absichtlich ausgelassen wurde?

zu 5.) Ein Fahrzeug mit 100.000 km Laufleistung ist kein Neuwagen. Mit gewissen Schäden und Abnutzungen muß man leben, etwas Anderes wären verschwiegene Unfallschäden.

zu 6.) Siehe zu 5.)

zu 7.) Ich erkenne keine Frage.

zu 8.) Siehe zu 5.)
Danke für die ausführliche Antwort.

zu den Punkten:
1) Ich hätte das Aushängeschild sowie die Internetseite mit der aufgeführten Sitzheizung als Beweis. Ob das natürlich irgendwo rechtskräftig ist, hab ich keine Ahnung.
2) Dem Verkäufer werde ich aufjedenfall nochmal eine schriftliche Nachricht senden und vorher will ich wissen wie es rechtlich ausschaut. Er hat mir bei dem Auto ja immerhin ein super Zustand zugesichert und es mir so verkauft, was jetzt zwar nicht wirklich schriftlich festgehalten ist. Aus Loyalität sollte er aber zu seinem Wort auch stehen.
3) Wenn, mein Bruder oder eventuell eine Anrufsaufzeichnung vom davorigen Gespräch ausreicht, dann ja :-/
4) Er hat mir alle Seiten fotografiert und zugesendet. Zwischendrin die Seite allerdings ausgelassen..
5) Das stimmt!
7) Vielleicht kann der verschwiegene Austauschmotor beim Verkäufer Druck ausüben, da er rechtlich es hätte nennen müssen.

Grüße

Re: Fahrzeug mit Mängeln verkauft! Was kann ich tun?

Verfasst: 11.05.18, 14:32
von ktown
Da die Forenregeln mit aller Vehemenz ignoriert werden, mach ich jetzt zu.