Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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cobalt
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Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von cobalt »

Hallo.

Theoretischer Fall: Bestellte Ware kam nicht beim Besteller an.

Muss ein Käufer sich beim Verkäufer melden, wenn dies so in den Geschäftsbedingungen steht? Es handelt sich um eine Onlinebestellung.

Danke für die Meinungen
SusanneBerlin
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Das ist eine komische Frage. Wenn der Käufer nicht meldet, dass die Ware nicht angekommen ist, dann hat er keine Ware, muss aber trotzdem bezahlen. So gesehen, muss der Käufer sich nicht beim Händler melden, wenn er die Ware trotzdem bezahlt.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von ktown »

Also wenn ich was bestelle und es nicht bei mir ankommt, dann ist doch es doch eine menschliche Reaktion, dass ich beim Verkäufer Erkundigungen einhole, wieso die Ware michnoch nicht erreicht hat. :?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von winterspaziergang »

cobalt hat geschrieben:Hallo.

Theoretischer Fall: Bestellte Ware kam nicht beim Besteller an.

Muss ein Käufer sich beim Verkäufer melden, wenn dies so in den Geschäftsbedingungen steht? Es handelt sich um eine Onlinebestellung.

Danke für die Meinungen
Theoretische Gegenfrage: Wie würde der Käufer statt dessen verfahren wollen?
SusanneBerlin
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Theoretischer Fall: Bestellte Ware kam nicht beim Besteller an.
Als erstes stellt sich natürlich die Frage, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn der interessierte Käufer lediglich bestellt und der Verkäufer nicht auf die Bestellung reagiert, ist keiner von beiden zu weiteren Maßnahmen verpflichtet.
Grüße, Susanne
Celestro
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von Celestro »

cobalt hat geschrieben: Muss ein Käufer sich beim Verkäufer melden, wenn dies so in den Geschäftsbedingungen steht?
Nein, daß muß er nicht. Nur wird der Verkäufer ohne Meldung davon ausgehen, daß alles in Ordnung ist. Als Käufer wäre man also sehr gut beraten, der "Verpflichtung" nachzukommen, wenn er sein Geld zurück möchte.
cobalt
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von cobalt »

Der Käufer hatte bestellt. Auf Grund der angegebenen Lieferzeit von einem Monat hat der Käufer irgendwann die Bestellung vergessen.
Der Käufer hat somit auch dem Verkäufer nie unterrichtet. Eine seperate Rechnung kam auch nie.
In der Geschäftsbedingungen steht, das der Käufer si h bei nichterhalt der Ware melden muss.
Ware kam nie an, Käufer soll aber zahlen!
ktown
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von ktown »

Zwischen Sollen und müssen steht noch das BGB. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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winterspaziergang

Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von winterspaziergang »

cobalt hat geschrieben:Der Käufer hatte bestellt. Auf Grund der angegebenen Lieferzeit von einem Monat hat der Käufer irgendwann die Bestellung vergessen.
Der Käufer hat somit auch dem Verkäufer nie unterrichtet. Eine seperate Rechnung kam auch nie.
In der Geschäftsbedingungen steht, das der Käufer si h bei nichterhalt der Ware melden muss.
Ware kam nie an, Käufer soll aber zahlen!
hat der Verkäufer die Zustellung angekündigt?
hat der Käufer dem Verkäufer jetzt mitgeteilt, dass er gar nichts erhalten hat?
SusanneBerlin
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Käufer hat somit auch dem Verkäufer nie unterrichtet.
Ware kam nie an, Käufer soll aber zahlen!
Ja normal. Wie schon geschrieben wurde: Wenn der Verkäufer nichts vom Kunden hört, geht er davon aus die Ware ist angekommen und in Ordnung, und dass der Käufer vergessen hat zu bezahlen. Also schickt der Verkäufer eine Zahlungserinnerung.

Dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt, den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, dass man keine Ware erhalten hat und die Reaktion des Verkäufers abzuwarten.

Es führt kein Weg daran vorbei, dem Verkäufer eine Mitteilung zu machen. Oder einfach zahlen.
Grüße, Susanne
cobalt
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von cobalt »

Eine Mitteilung hat der Käufer schon an den Verkäufer gesendet.
Gemäss den AGBs hätte der Käufer diese Mitteilung innerhalb von 30 Tagen machen müssen.
Jetzt ist es zu spät und der Käufer soll zahlen.
SusanneBerlin
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von SusanneBerlin »

Sitzt das Unternehmen in Deutschland?
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von winterspaziergang »

cobalt hat geschrieben:Eine Mitteilung hat der Käufer schon an den Verkäufer gesendet.
Gemäss den AGBs hätte der Käufer diese Mitteilung innerhalb von 30 Tagen machen müssen.
Jetzt ist es zu spät und der Käufer soll zahlen.
:arrow:
hat der Verkäufer die Zustellung angekündigt?
Evariste
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von Evariste »

Wenn der Verkäufer gewerblicher Händler ist und der Käufer Verbraucher, kann man das Geschäft m. E. einfach widerrufen - und es ist gut.

Unabhängig davon glaube ich nicht, dass derartige AGBs Bestand haben.
cobalt
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Re: Geschäftsbedingungen Onlinekauf

Beitrag von cobalt »

Gewerblicher Verkäufer, privatkäufer
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