Mit der Keule Datenschutz kommt man hier wirklich nicht weiter. Die Genossenschaft benötigt zur Erfüllung Ihrer Aufgaben (Ausschüttung Dividente, Führung Mitgliederliste, etc. pp.) die aktuelle Anschrift des Mitgliedes. Da das Mitglied die Adressändrung nicht mitgeteilt hat, bleibt nur die Anfrage bei der Meldebehörde.myLord hat geschrieben:Jetzt wäre immer noch zu klären, ob die Genossenschaft berechtigt war, die Daten von A an das EMA weiter zu leiten, da es gegen die DSGVO wäre.
Kosten für die Adressermittlung
Moderator: FDR-Team
Re: Kosten für die Adressermittlung
Gruß
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Re: Kosten für die Adressermittlung
Es mag ja sein, dass es in einigen Fällen funktioniert, aber rechtssicher ist die "google-Methode" nunmal nicht. Wenn die Genossenschaft per google den falschen "mylord" ermittelt hätte und einer anderen Person gleichen Namens die jährliche Diffidende, oder noch besser die komplette Einlage ausgezahlt hätte, hätten Sie es dann richtig gefunden dass der andere Ihr Geld bekommt und Sie leer ausgehen?mylord hat geschrieben:Google funktioniert, wenn es darum geht, eine Person zu finden.
Grüße, Susanne
Re: Kosten für die Adressermittlung
Dafür wird dann über 1/4 des Anteiles für die Adressrecherche ausgegeben?SusanneBerlin hat geschrieben:Es mag ja sein, dass es in einigen Fällen funktioniert, aber rechtssicher ist die "google-Methode" nunmal nicht. Wenn die Genossenschaft per google den falschen "mylord" ermittelt hätte und einer anderen Person gleichen Namens die jährliche Diffidende, oder noch besser die komplette Einlage ausgezahlt hätte, hätten Sie es dann richtig gefunden dass der andere Ihr Geld bekommt und Sie leer ausgehen?
Eine Alternative wäre es, nach der Telefonnummer von A zu googeln - was wie bei mir - auch möglich ist, ihn anzurufen und um eine Verifikation zu bitten: "Sind Sie der myLord, der Anteilseigner bei Genossenschaft XY ist? - Sind Sie umgezogen? Wie war denn Ihre alte Anschrift? Und Ihr Geburtsdatum?" - Fertig. Geht auch schneller und unbürokratischer als eine EMA Anfrage.
Wobei, die Genossenschaft müsste auch eine Rufnummer und eine Faxnummer von A haben. Die hätten direkt anrufen können. Die Nummern haben sich beim Umzug nicht geändert.
Re: Kosten für die Adressermittlung
Wieso wird 1/4 des Anteiles dafür ausgegeben. Die Kosten trägt das Mitglied und hätte das Mitglied korrekt gehandelt, wären diese Kosten nie entstanden.myLord hat geschrieben:Dafür wird dann über 1/4 des Anteiles für die Adressrecherche ausgegeben?
Also wieso meint das Mitglied, dass die Genossenschaft für die Mehrkosten verantwortlich ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kosten für die Adressermittlung
Spontan hätte ich jetzt auf die Schadenminderungspflicht verwiesen.ktown hat geschrieben: Wieso wird 1/4 des Anteiles dafür ausgegeben. Die Kosten trägt das Mitglied und hätte das Mitglied korrekt gehandelt, wären diese Kosten nie entstanden.
Also wieso meint das Mitglied, dass die Genossenschaft für die Mehrkosten verantwortlich ist?
Re: Kosten für die Adressermittlung
Was für ein Schaden? Es ist keiner entstanden.
Das Mitglied kommt seinen nebenvertraglichen Pflichten, vermutlich sogar seinen satzungsgemäßen Pflichten, nicht nach und dann erfolgt in der Konsequenz die Anfrage an die Meldebehörde.
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Gruß
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Re: Kosten für die Adressermittlung
Hä? Also wenn kein Schaden entstanden ist, wieso fordert die Genossenschaft dann Geld?khmlev hat geschrieben:Was für ein Schaden? Es ist keiner entstanden.
Re: Kosten für die Adressermittlung
Die Genossenschaft macht ihren Job, um dem Mitglied seine Dividende zukommen zu lassen.
Ein Schaden entsteht der Genossenschaft erst dann, wenn das Mitglied nicht zahlt.
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Gruß
khmlev
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Re: Kosten für die Adressermittlung
Den Schaden hat das Mitglied.....wobei Schaden kann man es nicht nennen, da das Mitglied alleinig für diese Kosten verantwortlich ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Kosten für die Adressermittlung
cooles Argument! kann man das auch beim Finanzamt anwenden? "hiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das örtliche FA: Keine Weitergabe von Name, Einkommen, Kontonummer "Jetzt wäre immer noch zu klären, ob die Genossenschaft berechtigt war, die Daten von A an das EMA weiter zu leiten, da es gegen die DSGVO wäre.
na, so ein Zufall aber auch! Nun denn: Nicht jeder so viel Zeit hat/muss sie erübrigen, wie ein offenbar nicht arg beschäftigter Autor, der jeden anruft, der sein Buch bewertet.Soll ich dir aber was sagen? Ich habe gestern eine Onlineversandhändler XY-Bewertung für ein Buch hinterlassen, das neu erschienen ist. Heute hatte ich einen Anruf vom Autor erhalten, der sich bei mir persönlich bedankt hat. Google funktioniert, wenn es darum geht, eine Person zu finden. Mit wenigen Klicks, sofort und kostenfrei.
Re: Kosten für die Adressermittlung
Wie hat denn das Mitglied einen Schaden?ktown hat geschrieben:Den Schaden hat das Mitglied.....wobei Schaden kann man es nicht nennen, da das Mitglied alleinig für diese Kosten verantwortlich ist.
Wenn die Genossenschaft z.B. Geld an das EMA zahlt, dann hat die den Schaden. Und hätte dem Anteilseigner gegenüber eine Schadensersatzforderung.
Eine weitere Variante wären Kosten. Diese können aber weder in den AGBs noch in einer Satzung "versteckt" werden.
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