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Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 03.10.18, 17:27
von myLord
Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass A Anteile an einer Genossenschaft hat, die er mittlerweile 10 Jahre hält, die er aber vergessen hat. Vor 6 Jahren zieht A um. Jetzt meldet sich die Genossenschaft um die Dividende auszuzahlen und verlangt 26,50€ für die Adressermittlung, da A umgezogen ist.

Um die Adresse von A rauszubekommen, hätte es gereicht seinen Namen zu Googeln. Eine Auskunft aus dem EMA kostet in der Stadt 10€.

Kann die Genossenschaft dann einfach behaupten, die hätten irgendein spezielles Büro mit der Adressauskunft beauftragt und diese Kosten sind nun A aufzuerlegen?

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 05.10.18, 18:17
von idem
Nur soweit sie Kosten notwendig waren, hier wohl die EUR 10,00. Dass/Wenn ohne Not gleich eine Luxusauskunft bemüht wurde, geht bzgl. der Differenz nicht zu Lasten von A.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 15:01
von Pünktchen
Meine Bank verlangt lt. AGB 20 Euro. Die wollen natülich auch eteas verdienen.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 15:05
von myLord
Pünktchen hat geschrieben:Meine Bank verlangt lt. AGB 20 Euro. Die wollen natülich auch eteas verdienen.
Ja, aber die Klausel in den AGB dürfte wohl wo nicht funktionieren. Für was genau wollen die denn das Geld haben?

Als Kosten? Dann wäre diese Klausel in den AGB verboten.
Als Schadensersatz? Dann wäre es zwar möglich, wenn die gleichzeitig den Nachweis gestatten, dass diese Summe nicht dafür aufgewendet werden müsste.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 15:25
von khmlev
Es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten des Genossenschaftsmitgliedes, der Genossenschaft bei Umzug die neue Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Tut er das nicht und muss die Genossenschaft die Anschrift beim Einwohnermeldeamt ermitteln Demzufolge hat das Mitglied die Kosten des Einwohnermeldeamts sowie die Bearbeitungskosten der Genossenschaft zu tragen. Die Genossenschaft kann dazu auch einen Dienstleister beauftragen. Viele Genossenschaften unterhalten nur eine schlanke Verwaltung und wäre mit der Adressermittlung bereits überfordert.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 15:35
von myLord
khmlev hat geschrieben:Es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten des Genossenschaftsmitgliedes, der Genossenschaft bei Umzug die neue Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Sagt wer?
khmlev hat geschrieben: Tut er das nicht und muss die Genossenschaft die Anschrift beim Einwohnermeldeamt ermitteln Demzufolge hat das Mitglied die Kosten des Einwohnermeldeamts sowie die Bearbeitungskosten der Genossenschaft zu tragen.
Wozu? Die Genossenschaft hat über Jahre nicht mit dem Anteilseigner korrespondiert. Und jetzt auf einmal?!?
khmlev hat geschrieben: Die Genossenschaft kann dazu auch einen Dienstleister beauftragen. Viele Genossenschaften unterhalten nur eine schlanke Verwaltung und wäre mit der Adressermittlung bereits überfordert.
Die Adresse zu googeln dauert keine 10 Sekunden. In der Zeit ist weder ein externer Dienstleister beauftragt noch eine Auskunft im EMA eingeholt.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 15:59
von khmlev
myLord hat geschrieben:Sagt wer?
Satzung der Genosseñschaft, Genossenschaftsgesetz, Rechtssprechung, etc pp.
myLord hat geschrieben:Wozu?
darum:
myLord hat geschrieben:Jetzt meldet sich die Genossenschaft um die Dividende auszuzahlen
myLord hat geschrieben:Adresse zu googeln dauert keine 10 Sekunden
Wenn ich einen Namen suche, erhalte ich noch keine Historie über die Umzüge der Person und somit ist mit dem google Suchergebnis kein Staat zu machen.
Gewissheit erhalte ich nur über die Meldeauskunft.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 18:22
von FM
Es ergibt sich schon aus § 30 Genossenschaftsgesetz.

Man gebe mal Familien- und Vorname des bis 1998 regierenden Kanzlers ein bei telefonbuch.de, dann sieht man was online-Recherchen wert sind.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 18:35
von myLord
khmlev hat geschrieben:darum: ...
Um eine Dividende von 8€ auszuzahlen, gibt man 26,50€ (1/4 des Genossenschaftsanteils aus?)
FM hat geschrieben:Es ergibt sich schon aus § 30 Genossenschaftsgesetz.
Was genau? Dass der Anteilseigner verpflichtet ist, seine aktuelle Adresse zu hinterlegen?
FM hat geschrieben: Man gebe mal Familien- und Vorname des bis 1998 regierenden Kanzlers ein bei telefonbuch.de, dann sieht man was online-Recherchen wert sind.
Das mag hinkommen, wenn man einen Jedermann-Namen hat. Um A zu finden, hätte es gereicht nach dem Namen zu googeln. Die Alternative dazu wäre auch das Geburtsdatum mit einzugeben. Dann hätte man z.B. Handelsregisterauszüge als erstes Suchergebnis bekommen. Aber lasst mich raten: Die Bank hat immer recht, denn jetzt kommt der Verweis auf die DSGVO und der unerlaubten Weiterleitung von A's Daten. Wobei fraglich ist, ob die Bank die Daten an die Recherche-Firma hätte weiterleiten dürfen.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 19:29
von FM
Selbstverständlich darf man mit den erwähnten Argumenten als Begründung der Genossenschaft mitteilen, dass man die Zahlung verweigert. Vermutlich wird die eG gegen Dividenen aufrechnen, dann kann man klagen.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 19:48
von ktown
myLord hat geschrieben:hätte es gereicht nach dem Namen zu googeln. Die Alternative dazu wäre auch das Geburtsdatum mit einzugeben.
Hätte hätte Fahrradkette. Die Gesetzeslage schreibt nicht vor, wie Adressen zu ermitteln sind. Sie schreib aber vor diese mitzuteilen und der Betrag ist nicht unüblich.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 19:55
von myLord
ktown hat geschrieben: Die Gesetzeslage schreibt nicht vor, wie Adressen zu ermitteln sind. Sie schreib aber vor diese mitzuteilen und der Betrag ist nicht unüblich.
Wo steht es denn im Gesetz, dass man seine Adresse aktualisieren muss, wenn man umzieht?

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 07.10.18, 21:48
von ktown
Nehmen wir mal als Beispiel den §16 Abs. 3 dieser Satzung.
Dort steht:
Das Mitglied ist verpflichtet, die Genossenschaft unverzüglich über wesentliche Änderungen der mitgliederrelevanten Daten — insbesondere bei Adressänderungen — zu informieren.
So oder in ähnlicher Form wird es sicherlich auch in der Genossenschaftssatzung von A drin stehen.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 08.10.18, 15:18
von RGSilberer
khmlev hat geschrieben:Wenn ich einen Namen suche, erhalte ich noch keine Historie über die Umzüge der Person und somit ist mit dem google Suchergebnis kein Staat zu machen.
Gewissheit erhalte ich nur über die Meldeauskunft.
Eine Historie über die Umzüge der Person habe ich bisher noch bei keiner EMA-Abfrage erhalten.

Re: Kosten für die Adressermittlung

Verfasst: 08.10.18, 15:56
von myLord
RGSilberer hat geschrieben: Eine Historie über die Umzüge der Person habe ich bisher noch bei keiner EMA-Abfrage erhalten.
Ich glaube es geht eher darum, dass man beim EMA anfragt:

Ich hätte gerne die neue Anschrift von A, wobei A unter der Anschrift XYZ früher gewohnt hat. So ist man dann sicher, dass es sich auch um die richtige Person handelt.

Jetzt wäre immer noch zu klären, ob die Genossenschaft berechtigt war, die Daten von A an das EMA weiter zu leiten, da es gegen die DSGVO wäre.

Soll ich dir aber was sagen? Ich habe gestern eine Onlineversandhändler XY-Bewertung für ein Buch hinterlassen, das neu erschienen ist. Heute hatte ich einen Anruf vom Autor erhalten, der sich bei mir persönlich bedankt hat. Google funktioniert, wenn es darum geht, eine Person zu finden. Mit wenigen Klicks, sofort und kostenfrei.