Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Moderator: FDR-Team
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Wie soll man denn die Kündigung vom Mietvertrag als Druckmittel benutzen?
- Wenn Du mir die Küche nicht gibst Klage ich auf Kündigung des MV? Damit würde sich F aber ins eigene Fleisch schneiden!
- Wenn Du mir die Küche nicht gibst Klage ich auf Kündigung des MV? Damit würde sich F aber ins eigene Fleisch schneiden!
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Warum? Letztlich sollte F das sowieso tun, egal wie das mit der Küche ausgeht. Denn F haftet trotz Auszug weiterhin für alle Mietzahlungen, Schäden an der Wohnung etc. Sie muss also sowieso zusehen, dass dieser Vertrag baldmöglichst beendet wird. Und ggf. steht F auch noch ein Teil der geleisteten Kaution zu...cherokee hat geschrieben:Damit würde sich F aber ins eigene Fleisch schneiden!
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Warum denn? Die Frau ist doch längst ausgezogen?cherokee hat geschrieben: - Wenn Du mir die Küche nicht gibst Klage ich auf Kündigung des MV? Damit würde sich F aber ins eigene Fleisch schneiden!
Grüße, Susanne
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Weil der Umkehrschluss wäre, wenn Du mir die Küche gibst klage ich nicht auf Auflösung des Mietvertrages, was die von Ihnen genannten Nachteile für F hätte.
F sollte auf jeden Fall den Mietvertrag schnellstmöglich beenden!
Die Forderung auf Herausgabe der Küche ist eine andere Baustelle als der Mietvertrag.
F sollte auf jeden Fall den Mietvertrag schnellstmöglich beenden!
Die Forderung auf Herausgabe der Küche ist eine andere Baustelle als der Mietvertrag.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Jetzt wird es rätselhaft. F soll den Mietvertrag auf jeden Fall schnellstmöglich beenden, aber sie soll den Mietvertrag nicht durch eine Klage auflösen?
Wie soll sie denn dann den Mietvertrag beenden, wenn M sich weigert die gemeinsame Kündigung der gemeinsam gemieteten Wohnung zu unterschreiben?
Wie soll sie denn dann den Mietvertrag beenden, wenn M sich weigert die gemeinsame Kündigung der gemeinsam gemieteten Wohnung zu unterschreiben?
Grüße, Susanne
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Natürlich soll sie das, aber das kann sie eben nicht als Druckmittel für die Herausgabe der Küche nutzen! Interpretieren sie eigentlich absichtlich immer das Falsche?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Sie glauben wahrscheinlich, F kann jetzt einfach dem Vermieter ihre Kündigung schicken und sie ist raus aus dem Vertrag. Das ist aber nicht möglich, entweder kündigen beide oder keiner.
Ich verstehe einfach nicht worauf sie hinauswollen. Warum kann sie das nicht als Druckmittel für die Küche nutzen? Erklären Sie es mir.Natürlich soll sie das, aber das kann sie eben nicht als Druckmittel für die Herausgabe der Küche nutzen! Interpretieren sie eigentlich absichtlich immer das Falsche?
Grüße, Susanne
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Nein, das wäre eine unzulässige Eigeninterpretation des Küchenbesetzerscherokee hat geschrieben:Weil der Umkehrschluss wäre, wenn Du mir die Küche gibst klage ich nicht auf Auflösung des Mietvertrages, was die von Ihnen genannten Nachteile für F hätte.

-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Herausgabe sicherungsübereigneter Küche
Eben. F kann sich erst die Küche holen und anschließend immer noch auf Zustimmung zur Kündigung klagen.
M hat schließlich angefangen mit den Spielchen, da kann Fairness hintenanstehen.
M hat schließlich angefangen mit den Spielchen, da kann Fairness hintenanstehen.
Grüße, Susanne