Gerät nach Wartung defekt
Moderator: FDR-Team
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Topicstarter
Gerät nach Wartung defekt
Hallo,
folgendes Beispiel: Besitzer A hat eine Firma wegen der Wartung eines Stromerzeugers / Heizung o.ä. beauftragt, welches vorher ohne Probleme gelaufen hat. Nach der Wartung ist das Gerät defekt. Wer muss einen solchen Schaden übernehmen. Es besteht keine Gewährleistung/Garantie o.ä. mehr auf das Gerät. Zu sonstigen Gewährleistungen seitens des Wartungsunternehmens wird nichts genannt.
AGB des Unternehmens
2.4 Bei höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden und vorübergehenden Ereignissen, die
direkt oder indirekt die Herstellung oder Auslieferung der Waren behindern, sind wir von den vertragli- chen Verpflichtungen befreit solange die Behinderung andauert oder können wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
3.1 Wir haften für die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass die vereinbarten oder ansonsten die gesetzlichen Mängelrügeobliegenheiten erfüllt wurden.
3.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Waren, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dabei hat der Kunde uns nach unserer Wahl unverzüglich Ge- legenheit zur Überprüfung der Ware zu geben oder uns eine Probe zuzusenden. Bei berechtigter und ordnungsgemäßer Rüge eines Sachmangels werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Anderenfalls können wir die Kosten für die Untersuchung in Rech- nung stellen.
3.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der Ziffer 4 dieser Bedingungen gewährt.
4.1 Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Fall der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maß vertrauen darf („wesentliche Vertrags- pflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
VG
Michael
folgendes Beispiel: Besitzer A hat eine Firma wegen der Wartung eines Stromerzeugers / Heizung o.ä. beauftragt, welches vorher ohne Probleme gelaufen hat. Nach der Wartung ist das Gerät defekt. Wer muss einen solchen Schaden übernehmen. Es besteht keine Gewährleistung/Garantie o.ä. mehr auf das Gerät. Zu sonstigen Gewährleistungen seitens des Wartungsunternehmens wird nichts genannt.
AGB des Unternehmens
2.4 Bei höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden und vorübergehenden Ereignissen, die
direkt oder indirekt die Herstellung oder Auslieferung der Waren behindern, sind wir von den vertragli- chen Verpflichtungen befreit solange die Behinderung andauert oder können wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
3.1 Wir haften für die vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren. Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass die vereinbarten oder ansonsten die gesetzlichen Mängelrügeobliegenheiten erfüllt wurden.
3.2 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Waren, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dabei hat der Kunde uns nach unserer Wahl unverzüglich Ge- legenheit zur Überprüfung der Ware zu geben oder uns eine Probe zuzusenden. Bei berechtigter und ordnungsgemäßer Rüge eines Sachmangels werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Anderenfalls können wir die Kosten für die Untersuchung in Rech- nung stellen.
3.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der Ziffer 4 dieser Bedingungen gewährt.
4.1 Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Fall der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maß vertrauen darf („wesentliche Vertrags- pflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
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Re: Gerät nach Wartung defekt
Hallo,
wie´s nun weitergeht, könnte auch DAVON abhängen, WELCHES Gerät nach der Wartung nun WIE und WARUM defekt ist.
Unmittelbar danach?
Was wurde gemacht?
Was ist defekt?
Wenn mein Auto 1000km nach dem Kundendienst einen Steinschlag in der Scheibe hat, dürfte das nix mit der Werkstatt zu tun haben.
Habe ich aber nach 100km einen Getriebeschaden, weil die Werkstatt vergessen hat neues Getriebeöl einzufüllen, nachdem sie das alte abgelassen hat sieht das anders aus.
MfG
wie´s nun weitergeht, könnte auch DAVON abhängen, WELCHES Gerät nach der Wartung nun WIE und WARUM defekt ist.
Unmittelbar danach?
Was wurde gemacht?
Was ist defekt?
Wenn mein Auto 1000km nach dem Kundendienst einen Steinschlag in der Scheibe hat, dürfte das nix mit der Werkstatt zu tun haben.
Habe ich aber nach 100km einen Getriebeschaden, weil die Werkstatt vergessen hat neues Getriebeöl einzufüllen, nachdem sie das alte abgelassen hat sieht das anders aus.
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Topicstarter
Re: Gerät nach Wartung defek
sofort beim anschalten des GerätesUnmittelbar danach?
Gerät wurde ausgeschaltet und 2 Kabel zu dem Gerät abgezogen. Beim Start kommt ein Fehler, dass es sich um ein Internen Fehler handelt. Vom Hersteller heisst es nur, dass das Gerät getauscht werden mussWas wurde gemacht?
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Re: Gerät nach Wartung defekt
Hallo,
Das Gerät MUSSTE zur Wartung ausgeschalten werden und ist nun defekt?
Bei der Wartung wurde fachgerecht gearbeitet und nix falsch gemacht?
MfG
Das Gerät MUSSTE zur Wartung ausgeschalten werden und ist nun defekt?
Bei der Wartung wurde fachgerecht gearbeitet und nix falsch gemacht?
MfG
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Topicstarter
Re: Gerät nach Wartung defekt
Ja. Das Gerät muss ausgeschaltet werden. Es handelt sich um ein Wechselrichter.Elektrikör hat geschrieben:Hallo,
Das Gerät MUSSTE zur Wartung ausgeschalten werden und ist nun defekt?
Bei der Wartung wurde fachgerecht gearbeitet und nix falsch gemacht?
MfG
Zu der Ausführung kann ich nix gross sagen, da ich keine Fachkraft bin. Ich gehe mal davon aus, dass alles richtig gelaufen ist, aber als Laie kann ich das nicht beurteilen
Re: Gerät nach Wartung defekt
Was sagt den Handwerker? Meines Erachtens ist der Handwerker in der Beweispflicht, da zumindestens ein zeitlich direkter Zusammenhang zur Wartung besteht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Topicstarter
Re: Gerät nach Wartung defekt
Er weisst jede schuld von sich (vermute eine Schutzbehauptung). Wobei in anderen Prüfung kleinere Schäden entstanden sind, wo immer nachgefragt wurde, ob noch die Garantie vorhanden ist.ktown hat geschrieben:Was sagt den Handwerker? Meines Erachtens ist der Handwerker in der Beweispflicht, da zumindestens ein zeitlich direkter Zusammenhang zur Wartung besteht.
Re: Gerät nach Wartung defekt
Klar macht er das. Dann sollte man ihm sagen, dass man die Anlage durch einen Sachvertsändigen prüfen lässt und sollte die Schadensursache durch seine Mitarbeiter verursacht worden sein, dann hat er die Kosten zu tragen.michael12 hat geschrieben:Er weisst jede schuld von sich (vermute eine Schutzbehauptung). Wobei in anderen Prüfung kleinere Schäden entstanden sind, wo immer nachgefragt wurde, ob noch die Garantie vorhanden ist.ktown hat geschrieben:Was sagt den Handwerker? Meines Erachtens ist der Handwerker in der Beweispflicht, da zumindestens ein zeitlich direkter Zusammenhang zur Wartung besteht.
Mal sehen ob er dann weiterhin so pauschal jede Verantwortung von sich weißt.
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Re: Gerät nach Wartung defekt
Hallo,
andererseits sagt mir meine Erfahrung, daß elektronische Geräte, die dauernd an Spannung sind gerne spontan defekt werden, wenn sie z. B. nach 3 Jahren doch mal spannungslos werden.
Hab ich im Beruf und auch privat schon des öfteren erlebt
MfG
andererseits sagt mir meine Erfahrung, daß elektronische Geräte, die dauernd an Spannung sind gerne spontan defekt werden, wenn sie z. B. nach 3 Jahren doch mal spannungslos werden.
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Topicstarter
Re: Gerät nach Wartung defekt
Hätte man den Kunden nicht extra darauf hinweisen müssen, dass die Wartung auf eigene Gefahr durchgeführt wird.Elektrikör hat geschrieben:Hallo,
andererseits sagt mir meine Erfahrung, daß elektronische Geräte, die dauernd an Spannung sind gerne spontan defekt werden, wenn sie z. B. nach 3 Jahren doch mal spannungslos werden.
Hab ich im Beruf und auch privat schon des öfteren erlebt
MfG
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Re: Gerät nach Wartung defekt
Hallo,
Ich weiß aber nicht, ob das so i. O. ist
MfG
michael12 hat geschrieben: 4.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
Ich weiß aber nicht, ob das so i. O. ist
MfG
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Topicstarter
Re: Gerät nach Wartung defekt
Ich würde eher sagen, dieses hier passtFür leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Fall der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maß vertrauen darf („wesentliche Vertrags- pflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
Re: Gerät nach Wartung defekt
Denke ich nicht. Dass ein elektronisches Bauteil auf einer Platine durchschmort, kann jederzeit passieren, auch im Normalbetrieb. Dass es auch im Testlauf bei der Wartung durchschmort, kann ebenso passieren, muss aber nicht. Dafür ist eine schlecht oder gar nicht gewartete Anlage möglicherweise noch schlechter dran.michael12 hat geschrieben:Hätte man den Kunden nicht extra darauf hinweisen müssen, dass die Wartung auf eigene Gefahr durchgeführt wird.Elektrikör hat geschrieben:Hallo,
andererseits sagt mir meine Erfahrung, daß elektronische Geräte, die dauernd an Spannung sind gerne spontan defekt werden, wenn sie z. B. nach 3 Jahren doch mal spannungslos werden.
Hab ich im Beruf und auch privat schon des öfteren erlebt
MfG
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Gerät nach Wartung defekt
Da hat jemand ein Gerät gewartet und danach hoffentlich wieder in Betrieb genommen, um einen Funktionstest durchzuführen. Und dabei ging das Gerät kaputt?
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Gerät nach Wartung defekt
Ich frage mich auch schon die ganze Zeit, ob der Kunde das Gerät erst eingeschaltet hat, nachdem der Wartungsfacharbeiter wieder weg war, und dabei der Defekt zum Vorschein trat,
ODER
ob der Wartungsmechaniker im Beisein des Kunden eingeschaltet hat, die Fehlermeldung sah und sagte: "Tja leider hat das Gerät jetzt eine Funktionsstörung, das ist aber nicht mein job, ich mach nur die Wartung." und verschwand.
Möglicherweise hat der Mechaniker die schadhaften Komponenten auch von der Stromzufuhr abgetrennt damit nichts durchschmort.
Das würde auch erklären, wieso der Mechaniker das Gerät anschließend nicht wieder in Betrieb nahm.
Und wieso dann beim Einschalten durch den Kunden die Fehlermeldung kam.
Natürlich ist das "die eigene Gefahr" des Kunden, dass es mit einer Wartung nicht getan ist, weil das Gerät bei der Durchsicht durchfällt und umfangreiche Reparaturen nötig sind, da muss man nicht extra drauf hinweisen.
Wenn Sie mit Ihrem Auto zum TÜV fahren, haben Sie auch keine Garantie, dass Sie die Plakette bekommen, auch wenn das Auto aus Ihrer Sicht "einwandfrei funktioniert" und fährt.
ODER
ob der Wartungsmechaniker im Beisein des Kunden eingeschaltet hat, die Fehlermeldung sah und sagte: "Tja leider hat das Gerät jetzt eine Funktionsstörung, das ist aber nicht mein job, ich mach nur die Wartung." und verschwand.
WER hat diese beiden Kabel wieder eingestöpselt und das Gerät eingeschaltet?Gerät wurde ausgeschaltet und 2 Kabel zu dem Gerät abgezogen. Beim Start kommt ein Fehler, dass es sich um ein Internen Fehler handelt.
Was ist damit gemeint? Bei der Prüfung durch ebenjenem Wartungsmechaniker entstanden Schäden? Ich würde eher meinen, der Mechaniker stellte bei der Prüfung fest, dass Komponenten schadhaft sind und getauscht werden sollten.Wobei in anderen Prüfung kleinere Schäden entstanden sind, wo immer nachgefragt wurde, ob noch die Garantie vorhanden ist.
Möglicherweise hat der Mechaniker die schadhaften Komponenten auch von der Stromzufuhr abgetrennt damit nichts durchschmort.
Das würde auch erklären, wieso der Mechaniker das Gerät anschließend nicht wieder in Betrieb nahm.
Und wieso dann beim Einschalten durch den Kunden die Fehlermeldung kam.
Das Ergebnis einer Kontrollwartung kann auch sein, dass das Gerät aus Sicherheitsgründen außer Betrieb genommen wird.Hätte man den Kunden nicht extra darauf hinweisen müssen, dass die Wartung auf eigene Gefahr durchgeführt wird.
Natürlich ist das "die eigene Gefahr" des Kunden, dass es mit einer Wartung nicht getan ist, weil das Gerät bei der Durchsicht durchfällt und umfangreiche Reparaturen nötig sind, da muss man nicht extra drauf hinweisen.
Wenn Sie mit Ihrem Auto zum TÜV fahren, haben Sie auch keine Garantie, dass Sie die Plakette bekommen, auch wenn das Auto aus Ihrer Sicht "einwandfrei funktioniert" und fährt.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 10.05.19, 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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