Stundenzettel ausfüllen = abrechenbare Zeit
Verfasst: 09.07.19, 19:18
Hallo Leute,
nehmen wir mal an, dass ein Handwerker mit einer Arbeit beauftragt wird. Z.B. mit Sanitärarbeiten. Nachdem er fertig ist, setzt er sich hin und fängt an, einen Zettel auszufüllen, in dem er genau erfasst, welche Arbeiten er durchgeführt hat und welche Teile er verbaut hat. Das Ausfüllen des Zettels dauert ca. 15 Minuten. Dann wird noch großzügig auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
Gehört das Ausfüllen so eines Stundenzettels tatsächlich zu der abrechenbaren Zeit?
Und zweite Frage nebenher: Nehmen wir mal an, auf dem Stundenzettel befindet sich eine Fahrzeit von einer halben Stunde. Der Kunde des Handwerkers kann ja nicht nachprüfen, ob der Handwerker diese halbe Stunde tatsächlich gefahren ist oder nicht.
Grundsätzlich mal gefragt: Was passiert denn, wenn man so einen Stundenzettel garnicht unterschreibt? Dies wurde ja nicht vorher vereinbart und ist somit auch nicht Bestandteil des Vertrages.
nehmen wir mal an, dass ein Handwerker mit einer Arbeit beauftragt wird. Z.B. mit Sanitärarbeiten. Nachdem er fertig ist, setzt er sich hin und fängt an, einen Zettel auszufüllen, in dem er genau erfasst, welche Arbeiten er durchgeführt hat und welche Teile er verbaut hat. Das Ausfüllen des Zettels dauert ca. 15 Minuten. Dann wird noch großzügig auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
Gehört das Ausfüllen so eines Stundenzettels tatsächlich zu der abrechenbaren Zeit?
Und zweite Frage nebenher: Nehmen wir mal an, auf dem Stundenzettel befindet sich eine Fahrzeit von einer halben Stunde. Der Kunde des Handwerkers kann ja nicht nachprüfen, ob der Handwerker diese halbe Stunde tatsächlich gefahren ist oder nicht.
Grundsätzlich mal gefragt: Was passiert denn, wenn man so einen Stundenzettel garnicht unterschreibt? Dies wurde ja nicht vorher vereinbart und ist somit auch nicht Bestandteil des Vertrages.