Betrug durch Metallbauer
Moderator: FDR-Team
Betrug durch Metallbauer
Hallo zusammen!
Folgendes Szenario:
Person A baut ein Haus. Person A beauftragt Metallbaufirma MB dazu ein Geländer ins Treppenhaus des Hauses zu bauen.
Person A möchte ein Edelstahlgeländer und bekommt dieses auch mündlich von MB zugesichert.
Im Angebot der MB-Firma steht: Treppengeländer aus VA (Edelstahl) Rund 42mm - 3.600 €
In der Rechnung steht: Treppenhausgeländer - 3.600 €
Person A bezahlt die Rechnung (ohne genau zu prüfen). Im Glauben ein Edelstahlgeländer zu erhalten ist Person A nun reichlich geschockt nachdem Sie nach dem erfolgreichen Einbau des Geländers anstatt einem Edelstahlgeländer ein Geländer aus Holz vorfindet. Offensichtlich unterlief Person A hier einem Betrüger.
Kann Person A rechtlich vorgehen oder ist alles einwandfrei abgelaufen? Was kann Person A tun?
Vielen lieben Dank
Folgendes Szenario:
Person A baut ein Haus. Person A beauftragt Metallbaufirma MB dazu ein Geländer ins Treppenhaus des Hauses zu bauen.
Person A möchte ein Edelstahlgeländer und bekommt dieses auch mündlich von MB zugesichert.
Im Angebot der MB-Firma steht: Treppengeländer aus VA (Edelstahl) Rund 42mm - 3.600 €
In der Rechnung steht: Treppenhausgeländer - 3.600 €
Person A bezahlt die Rechnung (ohne genau zu prüfen). Im Glauben ein Edelstahlgeländer zu erhalten ist Person A nun reichlich geschockt nachdem Sie nach dem erfolgreichen Einbau des Geländers anstatt einem Edelstahlgeländer ein Geländer aus Holz vorfindet. Offensichtlich unterlief Person A hier einem Betrüger.
Kann Person A rechtlich vorgehen oder ist alles einwandfrei abgelaufen? Was kann Person A tun?
Vielen lieben Dank
Re: Betrug durch Metallbauer
Bisher kann ich noch keinen Betrug feststellen (was im Übrigen auch eher ins Strafrecht gehört), sondern nur einen Sachmangel, weil das Produkt nicht die im Angebot vereinbarte Beschaffenheit hat.
Wurde das falsche Geländer denn schon bemängelt und weigert sich der Metallbauer, das Geländer auszutauschen? Das ist nämlich das, was Person A zunächst tun muss: den Verantwortlichen zur Beseitigung des Sachmangels unter Fristsetzung auffordern. Weitere Ansprüche ergeben sich erst, wenn der Metallbauer sich dieser Aufforderung verweigert, was von seiner Seite aus ziemlich dumm wäre, wenn Person A aufgrund des schriftlichen Angebots nachweisen kann, dass ein VA-Geländer beauftragt wurde.
Wurde das falsche Geländer denn schon bemängelt und weigert sich der Metallbauer, das Geländer auszutauschen? Das ist nämlich das, was Person A zunächst tun muss: den Verantwortlichen zur Beseitigung des Sachmangels unter Fristsetzung auffordern. Weitere Ansprüche ergeben sich erst, wenn der Metallbauer sich dieser Aufforderung verweigert, was von seiner Seite aus ziemlich dumm wäre, wenn Person A aufgrund des schriftlichen Angebots nachweisen kann, dass ein VA-Geländer beauftragt wurde.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Betrug durch Metallbauer
Versteh ich das richtig, dass hier ein Metallbauer ein Geländer aus Holz verbaut hat? 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Betrug durch Metallbauer
@Ktown
wie jetzt? Darf ein Metallbauer kein Holz verwenden?
@TE auf welcher Basis ist denn was bestellt worden? Gab es z.B. Skizzen, Zeichnungen, Katalogbilder, Fotos?
War vielleicht ein anderes bestehendes/existierende Geländer als "Vorlage" gegeben?
Kann eine Vermengung vorliegen: z.B Handlauf aus Edelmetall Rest Holz?
Wie reagierte denn der Metallbauer auf die nicht Abnahme bzw die Mängelanzeige?
Gab es schon eine Stellungnahme zur Beanstandung?
wie jetzt? Darf ein Metallbauer kein Holz verwenden?
@TE auf welcher Basis ist denn was bestellt worden? Gab es z.B. Skizzen, Zeichnungen, Katalogbilder, Fotos?
War vielleicht ein anderes bestehendes/existierende Geländer als "Vorlage" gegeben?
Kann eine Vermengung vorliegen: z.B Handlauf aus Edelmetall Rest Holz?
Wie reagierte denn der Metallbauer auf die nicht Abnahme bzw die Mängelanzeige?
Gab es schon eine Stellungnahme zur Beanstandung?
Re: Betrug durch Metallbauer
Man bezahlt eine Rechnung von 3600 Euro "ohne genau zu prüfen"? Wow! 

Re: Betrug durch Metallbauer
Zafilutsche hat geschrieben: ↑21.11.19, 08:18 @Ktown
wie jetzt? Darf ein Metallbauer kein Holz verwenden?


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Re: Betrug durch Metallbauer
Ist es evt. ein silber-glänzend lackiertes Holzgeländer?




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Re: Betrug durch Metallbauer
Jo, mein Schlosser (Kreativ) schlägt schon mal vor: Handlauf aus Edelstahl; Statt Füllstäbe kommen Holzlatten oder Holzplatten rein. Gleiches mit dem Handlauf. Das könnte in Teilstücken z.B. Anfang und Endstück aus Edelmetall sein, oder in Teilen (z.B. in Kurven) o.ä. Holzelemente haben. Da wird kein Schreiner das Holz auf "länge" sägen. Daher habe ich auch die Frage nach Skizzen o.ä. gestellt. Die Frage ist ja auch noch offen.ktown hat geschrieben: ↑21.11.19, 12:59Zafilutsche hat geschrieben: ↑21.11.19, 08:18 @Ktown
wie jetzt? Darf ein Metallbauer kein Holz verwenden?Fragen sie mal einen Schlosser ob er ihnen ein Geländer aus Holz herstellen kann und will. Bei der heutigen Auftragslage wird er, wenn er Zeit und Lust dazu hat, freundschaftlich den Arm über ihre Schultern legen und ihnen im Vertrauen kurz den Unterschied zwischen Holz und Metall erklären. Wenn er einen ganz guten Tag erwischt und nicht darüber verärgert ist, dass er für diesen Termin Zeit verplempert hat, dann nennt er noch einen Schreiner seines Vertrauens.
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Re: Betrug durch Metallbauer
Ist wohl noch nicht passiert
Es gab einen Austausch zwischen Person A und MB, in welchem MB per Messenger "Beispielfotos" zusendete, um zu zeigen wie es aussehen wird. Es wurde nicht anhand von Katalogbildern, Zeichnungen, Skizzen o.Ä. entschieden. Dazu sei gesagt, dass der MB der Person A weiterempfohlen wurde, daher die Naivität.auf welcher Basis ist denn was bestellt worden? Gab es z.B. Skizzen, Zeichnungen, Katalogbilder, Fotos?
War vielleicht ein anderes bestehendes/existierende Geländer als "Vorlage" gegeben?
Kann eine Vermengung vorliegen: z.B Handlauf aus Edelmetall Rest Holz?
Wie reagierte denn der Metallbauer auf die nicht Abnahme bzw die Mängelanzeige?
Gab es schon eine Stellungnahme zur Beanstandung?
MB reagiert trotzig und sieht sich uneinsichtig und wurde beleidigend+abweisend. Telefonate nimmt er nicht mehr an und per Messenger kommt nur zurück "Ich bin im Urlaub, wenn sie wollen dass ich komme zahlen Sie mir mein Urlaub".
Bisher keine Stellungnnahme zur Beanstandung.
Zuletzt geändert von ktown am 21.11.19, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
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Re: Betrug durch Metallbauer
Hallo,
HRMPF,
sieht es denn aus wie auf den Beispielbildern?
MfG
HRMPF,
sieht es denn aus wie auf den Beispielbildern?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Betrug durch Metallbauer
Nein, es sieht alles andere als so aus wie auf den Beispielbildern, wie gesagt, das Material ist ein anderes! 

Re: Betrug durch Metallbauer
und auf den Beispielbildern handelte es sich um Metallgeländer?
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Re: Betrug durch Metallbauer
Also: Sofern bei der Bestellung (Idealerweise nachweislich) Bezug genommen wird, dann ist das Angebot auch Gegenstand des vereinbarten (Werk) Vertrages.FinaaL hat geschrieben: ↑20.11.19, 23:30 Person A baut ein Haus. Person A beauftragt Metallbaufirma MB dazu ein Geländer ins Treppenhaus des Hauses zu bauen.
Person A möchte ein Edelstahlgeländer und bekommt dieses auch mündlich von MB zugesichert.
Im Angebot der MB-Firma steht: Treppengeländer aus VA (Edelstahl) Rund 42mm - 3.600 €
In der Rechnung steht: Treppenhausgeländer - 3.600 €
Person A bezahlt die Rechnung.
Im Glauben ein Edelstahlgeländer zu erhalten ist Person A nun reichlich geschockt ...
Gewöhnlich schickt ein Unternehmen auch eine Auftragsbestätigung. Ist diese gekommen und überprüft worden?
Dann wäre (auch wenn der MB direkt ohne AB geliefert und montiert hätte) eine Abnahme vorgenommen werden müssen. Z.B. ob die Vorschriften und Vorgaben auch
eingehalten worden sind. Dies wurde vom Bauherrn oder seinen beauftragten Bauleiter offenkundig nicht gemacht. Über die Gründe könnte man nur Mutmaßungen anstellen.
Die Rechnung gibt zumindest hier im Thread ja keinerlei Spezifikation her. Ergo kann man unter Treppenhausgeländer sehr sehr viel verstehen. Und es gibt kein Bezug zu dem was bestellt worden ist. (ein Pflichtenheft o.ä. wird der Bauherr dem Zulieferer (MB) zum zwecke einer Angebotserstellung nicht ausgehändigt haben?)
Dann wäre noch die Betrugsfrage: An was denken Sie da? Unterschlagung? Arglistige Täuschung? Wucher?
Ein Anwalt könnte da sicherlich beratend tätig sein. Nur das kostet natürlich auch. Aber ganz ehrlich, mit der Kommunikation ist es scheinbar nicht gut bestellt und das Vorgehen beider Parteien würde ich (Wenn so ein Fall Tatsächlich eintreten würde) als grob fahrlässig betiteln. Wer fahrlässig handelt, hat schnell Probleme an der Backe.
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Re: Betrug durch Metallbauer
Mir kommt das Thema konkludente Abnahme in den Sinn. Siehe
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ko ... ung-346678
Wenn der MB dem A eine Treppe in dessen Haus stellt, ihm dann die besagte Rechnung zuschickt/übergibt und der A brav und kommentarlos den kompletten Betrag bezahlt, hat er aus meiner Sicht die Treppe konkludent abgenommen. Denn er hatte ja offensichtlich die Gelegenheit das Werk auf vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu prüfen, hat dies jedoch (grob fahrlässig) unterlassen.
Re: Betrug durch Metallbauer
Danke für die Hilfe. Es wurden 2 Briefe an den Metallbauer geschrieben, welcher mit ein bisschen Druck die Geländer ausgetauscht hat und wir nun zufrieden sind. !



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