https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
Wenn man dem glaubt, ist der ÖR Fernsehanteil auf Platz 1 und 2 insgesamt bei ~25% und der Private, hier abgebildete bei gut 30%.
Allerdings frage ich mich, wo dann die restlichen 45% sind.
Moderator: FDR-Team
https://de.statista.com/statistik/daten ... utschland/
Warum sollte ich versuchen, die Gedankengänge irgendwelcher Richter zu erklären? Das können die sicher besser als ich, und machen müssen sie es regelmäßig auch - nennt sich Urteilsbegründung.
Nö. Es reicht eben nicht, irgendeinen mehr oder minder schlauen Aufsatz irgendeines mehr oder minder schlauen Menschen ins Spiel zu bringen und zu behaupten, die Aussagen dort passten genau auf irgendeinen Punkt in irgendeiner Diskussion. Schon gar nicht, wenn einem dann die Juristen des BVerwG einen Strich durch die Rechnung machen.fodeure hat geschrieben: ↑12.01.20, 19:14Nein! Das ist ein typischer falscher Umkehrschluß und ist alles andere als logisch.
Ich weiß, wer ins Gesetz guckt, ist feige: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG)Ghastwriter hat geschrieben: ↑12.01.20, 19:43Wäre Bargeld das "einzige gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel"
Das impliziert der Satz nicht.soweit der Satz impliziert, alle anderen Zahlungsmittel wären gesetzlich unzulässig oder es bedürfe jedenfalls einer gesetzlichen Zulassung und es sei nichts anderes zugelassen
Ich habe noch bei keinem einzigen Online-Shop den Ausschluss von Barzahlung bei Abholung gelesen. Könnte allerdings daran liegen, daß ich nicht so wahnsinnig viele von denen nutze.Tastenspitz hat geschrieben: ↑13.01.20, 05:26Dann sind wohl die Zahlungsbedingungen der meisten mir bekannten Online-Shops rechtswidrig.
da die Ausgangsfrage, wenn ich mich noch entsinne, um Münzen ging..... und da gilt das ja nun mal nicht.Auf Euro lautende Banknoten
Es ging um wäre, also um den Konjunktiv.
Der TE sprach von Bargeld, Noten und Münzen. Und ja, von Münzen steht nix im Gesetz.
Mit dem Problem würde ich mich beschäftigen, wenn es akut würde. Soll heißen: wenn ich zahlen müßte (weil z.B. schon getankt oder verzehrt) und erst dann klar würde, daß der Händler mein Bargeld nicht will.Abgesehen davon: wenn ich als Geschäftsmann mich weigere, Bargeld in irgendeiner Form anzunehmen - was würdest du dagegen machen wollen?
Nur wenige bieten Abholung überhaupt an. Der Versand ist hier die Regel. DIe angebotenen Zahlungsarten sind idR. alle unbar.
Jep. Und ich hab noch nie versucht bspw. 12,99€ in einen Umschlag zu packen und an einen Onlineshop zu schicken um eine Bestellung zu zahlen.
Mit einem 200-Euro-Schein und dem Hinweis, dass als Wechselgeld nur Euro-Bargeld akzeptiert wird, ist der Versuch noch interessanter.Tastenspitz hat geschrieben: ↑15.01.20, 06:54 Jep. Und ich hab noch nie versucht bspw. 12,99€ in einen Umschlag zu packen und an einen Onlineshop zu schicken um eine Bestellung zu zahlen.
Wäre einen Versuch wert
Tankstellen hier nehmen keine 200 oder 500 EUR Scheine an - steht an den Zapfsäulen.wenn ich zahlen müßte (weil z.B. schon getankt oder verzehrt) und erst dann klar würde, daß der Händler mein Bargeld nicht will.
nö - das Wechselgeld ist nicht das Problem - es geht meist um die Falschgeldproblematik. Bzw, dass der Händler nicht so viel Geld in der Kasse haben will (wg. Überfall und so).Solche Kunden werden eben dann warten müssen bis genügend Wechselgeld da ist.
und vor allem: wieviel Wechselgeld. Der Bäcker wird sich freuen, wenn du deine zwei Brötchen mit nem 50er bezahlst - und das dann noch 10 weitere Kunden machen.Was dann nochmal die nächste Frage aufmacht^^, ob und inwieweit man verpflichtet ist, auch Wechselgeld vorzuhalten und überhaupt auszugeben, oder darauf bestehen kann, dass passend bezahlt wird.
Das machen eigentlich alle Tankstellen so, die ich kenne. Und die muß ich zu nichts zwingen: 500er sind nicht mehr erhältlich, und 200er habe ich nur einmal gehabt, als ich bei der Bundesbank explizit danach gefragt habe - und mit denen wollte ich nicht tanken gehen. Selbst 100er bekomme ich nur in absoluten Ausnahmefällen und bei größeren Beträgen aus dem Automaten. In der Regel ist das eher die Stückelung, die die Kripo gern als 'szenetypisch' bezeichnet.
Ein Bäcker hier um die Ecke teilt per Aushang mit, vor 08:00 Uhr keine 50er anzunehmen. Klappt problemlos.
Dazu gibt es m.W. keine explizite Regelung. Wenn ich in einem Laden mit einem großen Schein bezahlen will und der Verkäufer das Wechselgeld nicht hat, bleibt als Möglichkeit:Ghastwriter hat geschrieben: ↑15.01.20, 14:10 Was dann nochmal die nächste Frage aufmacht^^, ob und inwieweit man verpflichtet ist, auch Wechselgeld vorzuhalten und überhaupt auszugeben, oder darauf bestehen kann, dass passend bezahlt wird.