Limitierung beim Discounter
Moderator: FDR-Team
Limitierung beim Discounter
Ein Verbraucher fährt zum Discounter um seinen Wochenendeinkauf zu erledigen.
Unter Anderem legt er sechs Packungen, à 4 Stück, Brötchen zum aufbacken in seinen Einkaufswagen und später aufs Kassenband.
Nachdem bereits mehrt als die Hälfte des Inhalts seines fast vollen Einkaufswagens das Kassenband passiert hat, bemerkt die Kassiererin die Brötchen und belehrt den Kunden, daß er nur vier Päckchen dieser Brötchen kaufen könne.
Einen Hinweis auf die entsprechende Limitierung gab es weder am Produktregal, noch sonst irgendwo im Laden, auch waren noch massenweise dieser Brötchen im Laden vorhanden.
Verärgert über die vermeitliche Willkür beschliesst der Kunde, auch die restlichen Artikel nicht zu kaufen, lässt die Waren einfach liegen und verlässt den Laden.
Hätte der Discounter Möglichkeiten den uneinsichtigen Kunde irgendwie zu belangen?
Bestünde ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz?
Unter Anderem legt er sechs Packungen, à 4 Stück, Brötchen zum aufbacken in seinen Einkaufswagen und später aufs Kassenband.
Nachdem bereits mehrt als die Hälfte des Inhalts seines fast vollen Einkaufswagens das Kassenband passiert hat, bemerkt die Kassiererin die Brötchen und belehrt den Kunden, daß er nur vier Päckchen dieser Brötchen kaufen könne.
Einen Hinweis auf die entsprechende Limitierung gab es weder am Produktregal, noch sonst irgendwo im Laden, auch waren noch massenweise dieser Brötchen im Laden vorhanden.
Verärgert über die vermeitliche Willkür beschliesst der Kunde, auch die restlichen Artikel nicht zu kaufen, lässt die Waren einfach liegen und verlässt den Laden.
Hätte der Discounter Möglichkeiten den uneinsichtigen Kunde irgendwie zu belangen?
Bestünde ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Limitierung beim Discounter
Nein / Nein! Der Kunde dürfte nur ziemlich dämlich sein, denn das man nur haushaltsübliche Mengen kaufen soll und die Läden "limitieren" dürfte auch der ignoranteste Mensch mitbekommen haben.
P.S. Ein Schaden dürfte nicht entstanden sein (es sei denn, der Kunde hat massenweise Tiefkühlkost in den Wagen gelegt).
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Re: Limitierung beim Discounter
Die einzige Option wäre vermutlich im Hausrecht zu finden. Bedeutet, dass er beim nächsten Einkauf schon am Eingang zuende ist.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Limitierung beim Discounter
und damit das so bleibt und nicht erst alles heuschreckenhaft leer gekauft wird, um sich dann über den Mangel zu beschweren, wird aktuell limitiert
Ignoranz wird vor dem Gesetz noch nicht bestraft. Ansonsten siehe Vorpost von Tastenspitz.Hätte der Discounter Möglichkeiten den uneinsichtigen Kunde irgendwie zu belangen?
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Re: Limitierung beim Discounter
So etwas steht bestimmt in den AGB https://de.wikipedia.org/wiki/Haushalts ... iche_Menge und Tastenspitz hat völlig Recht, das könnte ein Hausverbot nach sich ziehen
Re: Limitierung beim Discounter
Mich würde zu dem geschilderten Fall interessieren, ob nicht durch das Legen der Ware auf das Kassenband und dem Eintippen des Preises in die Kasse
für die bereits eingegebene Ware bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder ob dies noch nicht der Fall gewesen ist, weil noch nicht alle Waren
eingegeben wurden und der Gesamtpreis noch nicht genannt wurde.
für die bereits eingegebene Ware bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder ob dies noch nicht der Fall gewesen ist, weil noch nicht alle Waren
eingegeben wurden und der Gesamtpreis noch nicht genannt wurde.
Re: Limitierung beim Discounter
Nein. invitatio ad offerendum. Der Kunde macht damit nur eine Aufforderung ein Angebot zu machen. Die Kassierin hat das Angebot gemacht er könne 4 Tüten mitnehmen. Der Kunde hat ingesamt den Kauf abgelehnt und es ist kein Vertrag zustandegekommen...Mich würde zu dem geschilderten Fall interessieren, ob nicht durch das Legen der Ware auf das Kassenband und dem Eintippen des Preises in die Kasse
für die bereits eingegebene Ware bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder ob dies noch nicht der Fall gewesen ist, weil noch nicht alle Waren
eingegeben wurden und der Gesamtpreis noch nicht genannt wurde.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Limitierung beim Discounter
Das wurde bis heute - entgegen weit verbreiteter Annahme - noch nie wirklich entschieden. Ich persönlich freue mich immer wieder über jeden einzelnen Fall, in dem sich zeigt, dass es sich dabei eben doch um eine wirklich relevante Frage handelt.
Hier jedoch wird man - wenn man bzw das Gericht das möchte - bereits über die zulässige Auslegung der Willenserklärungen zum Ergebnis gelangen, dass bzw ob der Verkauf der entsprechenden Menge gewollt ist.
Hier jedoch wird man - wenn man bzw das Gericht das möchte - bereits über die zulässige Auslegung der Willenserklärungen zum Ergebnis gelangen, dass bzw ob der Verkauf der entsprechenden Menge gewollt ist.
Hobbyjurist
Re: Limitierung beim Discounter
So seh ich das auch.
Aber würde deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz oder der sachliche Grund für ein Hausverbot wegfallen?
Falls die haushaltsübliche Menge, wie bereits vermutet in den AGB erwähnt und nicht genauer definiert ist, dürfte es dem Discounter schwerfallen im nachhinein eine willkürliche Menge festzulegen bzw. einzuwenden, daß er das völlig anders gemeint hat. § 305c BGBGhastwriter hat geschrieben: ↑06.04.20, 13:44 Hier jedoch wird man - wenn man bzw das Gericht das möchte - bereits über die zulässige Auslegung der Willenserklärungen zum Ergebnis gelangen, dass bzw ob der Verkauf der entsprechenden Menge gewollt ist.
Für eine 4 köpfige Familie dürften 24 Brötchen zum Wochenende hin durchaus Haushaltsüblich sein. Falls man gleich noch für die bedürftige Nachbarin einkaufen möchte wirds schon eng.
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Re: Limitierung beim Discounter
Woher nehmen Sie noch immer einen Schaden? Und wo steht geschrieben, dass ein Geschäft einen sachlichen Grund für ein Hausverbot benötigt?
Was genau wollen Sie mit diesem §? Es geht ja darum, dass Ihnen der Laden nicht mehr verkaufen will. Da bringt Ihnen der § dann absolut gar nichts.Ghastwriter hat geschrieben: ↑06.04.20, 13:44 Falls die haushaltsübliche Menge, wie bereits vermutet in den AGB erwähnt und nicht genauer definiert ist, dürfte es dem Discounter schwerfallen im nachhinein eine willkürliche Menge festzulegen bzw. einzuwenden, daß er das völlig anders gemeint hat. § 305c BGB
Für eine 4 köpfige Familie dürften 24 Brötchen zum Wochenende hin durchaus Haushaltsüblich sein. Falls man gleich noch für die bedürftige Nachbarin einkaufen möchte wirds schon eng.
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Re: Limitierung beim Discounter
Wie sieht es aber in den Fällen aus, wenn Brötchen unverpackt verkauft werden und bei der "Backstation" der Hinweis angebracht wurde, dass das Berühren der Ware zum Kauf verpflichtet?windalf hat geschrieben: ↑06.04.20, 13:38Nein. invitatio ad offerendum. Der Kunde macht damit nur eine Aufforderung ein Angebot zu machen. Die Kassierin hat das Angebot gemacht er könne 4 Tüten mitnehmen. Der Kunde hat ingesamt den Kauf abgelehnt und es ist kein Vertrag zustandegekommen...Mich würde zu dem geschilderten Fall interessieren, ob nicht durch das Legen der Ware auf das Kassenband und dem Eintippen des Preises in die Kasse
für die bereits eingegebene Ware bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder ob dies noch nicht der Fall gewesen ist, weil noch nicht alle Waren
eingegeben wurden und der Gesamtpreis noch nicht genannt wurde.
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Re: Limitierung beim Discounter
Sehr schön; dieses Beispiel bringt die in Wahrheit bestehende Schwammigkeit des Zustandekommens der Verträge im Supermarkt gut auf den Punkt!
Hobbyjurist
Re: Limitierung beim Discounter
da wird Ihnen die Person an der Kasse dann deutlich machen, dass Sie bitte in Zukunft weniger nehmen und Ihnen die bereits entnommenen einfach verkaufen.
Re: Limitierung beim Discounter
Das ist genau so ein Nonsens wie ein Schild auf dem steht, Eltern haften für ihre Kinder.Niemand2000 hat geschrieben: ↑06.04.20, 14:32Wie sieht es aber in den Fällen aus, wenn Brötchen unverpackt verkauft werden und bei der "Backstation" der Hinweis angebracht wurde, dass das Berühren der Ware zum Kauf verpflichtet?
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Re: Limitierung beim Discounter
Dann hat der Supermarkt in diesem Einzelfall zwei Möglichkeiten:Niemand2000 hat geschrieben: ↑06.04.20, 14:32 Wie sieht es aber in den Fällen aus, wenn Brötchen unverpackt verkauft werden und bei der "Backstation" der Hinweis angebracht wurde, dass das Berühren der Ware zum Kauf verpflichtet?
- Er verkauft über der haushaltsüblichen Menge und bringt für spätere Fälle ein Schild an der Backstation an.
- Er verweigert den Verkauf und vernichtet die Backwaren auf seine Kosten.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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