Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage:
Annahme:
Es besteht das Interesse ein "Kinderquad" zu erwerben.
Bei einem Händler vor Ort, der neben den großen Fahrzeuge mit Straßenzulassung auch diese für Kinder anbietet. Man will ja keine Chinakracher haben.
Beim Gespräch wird zur Frage Garantie/Gewährleistung vom Händler angeführt, dass es keine Garantie (nicht gerade kundenfreundlich, aber doch verständlich) gibt, aber auch keine Gewährleistung - weil es sich um ein Sportgerät für Kinder handelt.
Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, die diese Aussage stützt? Ich konnte leider keine finden.
Danke schon mal im Voraus
svnmr
Ausschluss Gewährleistung
Moderator: FDR-Team
Re: Ausschluss Gewährleistung
Nein
freiwillige Leistung des Herstellers
Bei Gebrauchsgüterkauf gegenüber Verbraucher nicht erlaubt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Ausschluss Gewährleistung
Handelt es sich um ein neues "Fahrzeug"? Wurde der Artikel im "Kundenauftrag" verkauft?
Zuletzt geändert von ktown am 28.05.20, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wieso nutzen sie ständig die Vollzitatfunktion.
Grund: Wieso nutzen sie ständig die Vollzitatfunktion.
Re: Ausschluss Gewährleistung
@ Niemand 2000,
ich gehe mal von einem Neufahrzeug aus.
Das Schlupfloch "im Kundenauftrag" ist mir bekannt, da es aber mehrere dieser Fahrzeuge im Geschäft gibt, denke ich mal, das sind neue.
ich gehe mal von einem Neufahrzeug aus.
Das Schlupfloch "im Kundenauftrag" ist mir bekannt, da es aber mehrere dieser Fahrzeuge im Geschäft gibt, denke ich mal, das sind neue.
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Re: Ausschluss Gewährleistung
Wie schon geschrieben gilt die Regelung zur Gewährleistung. Es gibt keine mir bekannten Ausnahmen für Kinderspielzeug, Sportgeräte oder Quads.
Und in Sachen Garantie sollte man den Hersteller fragen.
Und in Sachen Garantie sollte man den Hersteller fragen.
Re: Ausschluss Gewährleistung
Vielen Dank.
War auch mein Kenntnisstand.
Gruss svnmr
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