Garantieansprüche ohne Rechnung?
Moderator: FDR-Team
Garantieansprüche ohne Rechnung?
Guten Morgen,
Person A hatte sich vor einem Jahr 7/2019, einen Fernseher fürs Schlafzimmer zugelegt. Gekauft vor Ort bei xxxxmarkt und Bar bezahlt.
Jetzt hat der Fernseher immer öfters einen Tonausfall.
Person A wollte den zurück bringen, kann aber dummerweise die Rechnung nicht mehr finden.
Der xxxxmarkt verweigert daher die Reparatur. Auch der Hersteller will ohne Rechnung nicht tätig werden, obwohl dieser 3 Jahre Garantie auf dieses Modell gibt.
Auf dem Typenschild steht MFG.Date Juni 2019 --- da sieht man doch, dass das Gerät gerade mal 15 Monate alt ist.
Was kann Person A tun?
Person A hatte sich vor einem Jahr 7/2019, einen Fernseher fürs Schlafzimmer zugelegt. Gekauft vor Ort bei xxxxmarkt und Bar bezahlt.
Jetzt hat der Fernseher immer öfters einen Tonausfall.
Person A wollte den zurück bringen, kann aber dummerweise die Rechnung nicht mehr finden.
Der xxxxmarkt verweigert daher die Reparatur. Auch der Hersteller will ohne Rechnung nicht tätig werden, obwohl dieser 3 Jahre Garantie auf dieses Modell gibt.
Auf dem Typenschild steht MFG.Date Juni 2019 --- da sieht man doch, dass das Gerät gerade mal 15 Monate alt ist.
Was kann Person A tun?
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Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
Hallo,
ich habe hierzu folgendes gefunden:
"Viele Geschäfte weigern sich, Produkte ohne Kassenzettel umzutauschen. Daher hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass man ohne Kassenbon keinerlei Rechte hat. Rechtsgrundlage für das Umtauschrecht ist aber nicht der Kassenbon, sondern der zwischen dem Geschäft und dem Kunden geschlossene Kaufvertrag, indem ihm ein Umtauschrecht gewährt wurde. Der Kunde muss aber beweisen, dass es diesen Vertrag gibt. Da kaum ein Kaufvertrag im Geschäft schriftlich geschlossen wird, ist der Kassenzettel der leichteste Beweis. Es gibt aber auch noch andere Beweismittel wie z. B. Zeugen oder einen Kontoauszug bei Kartenzahlung.
Ergo: Der Kassenzettel ist beim Umtausch also nicht zwingend erforderlich, da er lediglich eine Beweisfunktion hat. Kann man den Kauf im Geschäft anders belegen, benötigt man keinen Kassenbon für den Umtausch."
Quellenangabe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rekla ... 99297.html
ich habe hierzu folgendes gefunden:
"Viele Geschäfte weigern sich, Produkte ohne Kassenzettel umzutauschen. Daher hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass man ohne Kassenbon keinerlei Rechte hat. Rechtsgrundlage für das Umtauschrecht ist aber nicht der Kassenbon, sondern der zwischen dem Geschäft und dem Kunden geschlossene Kaufvertrag, indem ihm ein Umtauschrecht gewährt wurde. Der Kunde muss aber beweisen, dass es diesen Vertrag gibt. Da kaum ein Kaufvertrag im Geschäft schriftlich geschlossen wird, ist der Kassenzettel der leichteste Beweis. Es gibt aber auch noch andere Beweismittel wie z. B. Zeugen oder einen Kontoauszug bei Kartenzahlung.
Ergo: Der Kassenzettel ist beim Umtausch also nicht zwingend erforderlich, da er lediglich eine Beweisfunktion hat. Kann man den Kauf im Geschäft anders belegen, benötigt man keinen Kassenbon für den Umtausch."
Quellenangabe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rekla ... 99297.html
Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
1. Dies hier lohnt sich zu lesen.
2. Der Kunde muss nach Ablauf der ersten 6 Monaten nach dem Kauf den Beweis antreten, dass der Mangel bereits beim Kauf (Zeitpunkt des Gefahrübergangs) vorlag. Vor Ablauf der ersten 6 Monate ist das umgekehrt, dort wird zugunsten des Verbrauchers angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Gewährleistung bedeutet keine Haltbarkeitsgarantie, sondern nur die Gewähr für einen mangelfreien Gegenstand zum Kaufzeitpunkt.
3. Auf welcher Grundlage meint der Käufer das er ein Umtauschrecht hat?
2. Der Kunde muss nach Ablauf der ersten 6 Monaten nach dem Kauf den Beweis antreten, dass der Mangel bereits beim Kauf (Zeitpunkt des Gefahrübergangs) vorlag. Vor Ablauf der ersten 6 Monate ist das umgekehrt, dort wird zugunsten des Verbrauchers angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Gewährleistung bedeutet keine Haltbarkeitsgarantie, sondern nur die Gewähr für einen mangelfreien Gegenstand zum Kaufzeitpunkt.
3. Auf welcher Grundlage meint der Käufer das er ein Umtauschrecht hat?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
bei Barzahlung ist das mit dem Belegen ein wenig schwierigermalwiederich hat geschrieben: ↑23.09.20, 09:28Kann man den Kauf im Geschäft anders belegen, benötigt man keinen Kassenbon für den Umtausch.
Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
Auf welcher Grundlage meint ktown, das der TE das Gerät umtauschen will?
Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
Der Hersteller wird mit Sicherheit die Garantie auch schon deshalb verweigern, weil eine der Garantiebedingungen aller Wahrscheinlichkeit nach der Kaufbeleg ist. D.h. ohne Kaufbeleg keinen Anspruch auf Garantie. Der Verkäufer kann natürlich zur Gewährleistung herangezogen werden, so der Käufer beweisen kann, dass er das Gerät dort gekauft hat und dass der Fehler bereits beim Kauf angelegt war. Beides wird in diesem Fall schwierig sein. Und wenn der Käufer den Beweis nicht erbringt, kann sich der Händler auch weigern, die Ware auf Gewährleistung reparieren zu lassen. Im Endeffekt wird der Kunde das Gerät wohl auf eigene Kosten reparieren lassen müssen oder sich ein neues kaufen
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
Sorry mein Fehler
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Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
ganz vergessen hier zu posten, wie es tatsächlich ausging.
Der Hersteller hat diesen Fernseher kostenlos repariert. Anhand der Seriennummer und des Herstellungsdatums konnte einwandfrei nachverfolgt werden, das dieser Fernseher noch in der 3 Jahresgarantie liegt.
Eine Rechnung ist daher nicht notwendig.
Der Hersteller hat diesen Fernseher kostenlos repariert. Anhand der Seriennummer und des Herstellungsdatums konnte einwandfrei nachverfolgt werden, das dieser Fernseher noch in der 3 Jahresgarantie liegt.
Eine Rechnung ist daher nicht notwendig.
Re: Garantieansprüche ohne Rechnung?
Das ist so pauschal falsch. Hier hatte man Glück, dass Seriennummer und Herstellungsdatum so jung waren, das schon rein aus diesen Daten vermutet werden konnte, dass das Gerät und somit das Kaufdatum nicht älter ist.
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