Handyverträge, wenn mit Handy, können durchaus auch im Laden Widerrufsrecht auslösen. Würde darauf jetzt gar nicht rumreiten wollen, aber es ja oben schon erwähnt wurde, wollte ich das nur kurz so aufgreifen.
Ansonsten ist für den Gedankengang des Fragenden vielleicht noch von Interesse, dass das Widerrufsrecht keineswegs allein dazu gedacht ist, dem Verbraucher die Möglichkeit einzuräumen, die Kaufsache ordentlich zu begutachten. Entgegen dieser Argumentation würde man genügend Fälle finden, in denen eine Begutachtung nicht möglich ist und trotzdem kein Widerrufsrecht besteht. Sondern es geht vor allem tatsächlich auch darum, die Vertragsabschlussfreiheit zu schützen - mehr und mehr ist der Verbraucher immer neuen Kaufgelegenheiten ausgesetzt und greift dann auch mal gerne zu, obwohl es unvernünftig ist. Er sei sozusagen überfordert

Aber das finde ich nicht nur lustig und wäre auch nicht irgendwie ein Affront für die Händler, die unter dem Widerrufsrecht leiden würden, sondern ich würde dem auch wirklich zustimmen, und viele Händler mit Sicherheit auch.
Auch so schon ist vielen Verkäufern klar, dass sie manchmal dem Verbraucher was aufschwatzen, was er eigentlich gar nicht haben wollen würde; an dieser Stelle müssen sie sich dann, wenn sie etwas weiter denken wollen, mit der sogenannten Kaufreue auseinandersetzen. Und umso stärker ist dieses Phänomen eben im Onlinehandel; aber auch dann, wenn zusätzlich Kreditmöglichkeiten eingeräumt werden. Ich bin sicher, dass Händlern das bewusst ist und sie das auch bewusst - natürlich, sie wollen ja Geld verdienen, das ist nicht verwerflich - "in Kauf nehmen", dass Verbraucher sich im modernen Umfeld noch mehr hinreißen und verleiten lassen.
Also das Widerrufsrecht soll auch in dieser Hinsicht einen gewissen Ausgleich schaffen. Man könnte jetzt noch weiter ausführen, warum das aus rechtspolitischer Sicht auch wirklich sinnvoll ist - nämlich muss man, so selbstverständlich für fast alle "pacta sunt servanda" zwar klingt, als Gesellschaft sehr wohl rechtfertigen, warum man Menschen gegenseitig an ihren Verträgen festhält; und um diese Rechtfertigung geht es letztlich; und die ist umso schwieriger, desto mehr die Parteien, Verbraucher/Unternehmer, sich in einem Ungleichgewicht befinden. Also schaut man nach einem Ausgleich. (Über die jeweilige konkrete Ausgestaltung kann man natürlich immer diskutieren, aber das ist jedenfalls die grundsätzliche Überlegung dabei.)