Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
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Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
Folgender rein fiktiver Fall: Privatperson A möchte umziehen und vergleicht dabei mehrere Angebote von Umzugsunternehmen. Das Unternehmen U schlägt ihm 500 Euro als Pauschalpreis vor, A willigt daraufhin erst mündlich zu. Dann kommt das Angebot noch einmal per Email. Im sog. "Kleingedruckten" steht folgender Vermerk:
"Die genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzichen Mehrwertsteuer".
Folglich verlangt das Umzugsunternehmen nach dem Umzug von Privatperson A 595 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Frage: Hätte Unternehmen U überhaupt mit den Nettopreisen bei Privatkunden werben dürfen?
"Die genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzichen Mehrwertsteuer".
Folglich verlangt das Umzugsunternehmen nach dem Umzug von Privatperson A 595 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Frage: Hätte Unternehmen U überhaupt mit den Nettopreisen bei Privatkunden werben dürfen?
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
Was genau will man erreichen?
Mag sein dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, das könnten z.B. Konkurrenzunternehmen abmahnen. Der Kunde selbst hat aber keinen Schaden erlitten, da es ihm noch extra mitgeteilt wurde. Er muss sich jetzt eben überlegen, ob er den Vertrag dennoch abschließen will.
Mag sein dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, das könnten z.B. Konkurrenzunternehmen abmahnen. Der Kunde selbst hat aber keinen Schaden erlitten, da es ihm noch extra mitgeteilt wurde. Er muss sich jetzt eben überlegen, ob er den Vertrag dennoch abschließen will.
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
offenbar hat der Kunde bereits zugestimmt und den Umzug mit dem Wissen darum, dass die MWST dazu kommt, durchgeführtFM hat geschrieben: ↑17.01.21, 19:02 Was genau will man erreichen?
Mag sein dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, das könnten z.B. Konkurrenzunternehmen abmahnen. Der Kunde selbst hat aber keinen Schaden erlitten, da es ihm noch extra mitgeteilt wurde. Er muss sich jetzt eben überlegen, ob er den Vertrag dennoch abschließen will.
Möchte der Kunde mit Hinweis auf das Angebot die 95 Euro nicht bezahlen müssen? Und zur Frage: Ist er sich sicher, dass in der Werbung keinerlei Hinweis auf den Nettopreis zu finden war?Dann kommt das Angebot noch einmal per Email. Im sog. "Kleingedruckten" steht folgender Vermerk:
"Die genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzichen Mehrwertsteuer".
Folglich verlangt das Umzugsunternehmen nach dem Umzug von Privatperson A 595 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
§1 Abs. 1 Satz 1 PAngV
Ein Hinweis ist meines Erachtens nicht ausreichend.
Demnach war der vereinbarte Preis 500.-Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise).
Ein Hinweis ist meines Erachtens nicht ausreichend.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
Ja.winterspaziergang hat geschrieben: ↑17.01.21, 20:51
Möchte der Kunde mit Hinweis auf das Angebot die 95 Euro nicht bezahlen müssen?
Die "Werbung" war mündlich; der Unternehmer kam vorbei, sah sich die Menge an und sagte dann zum Kunden, dass dies 500 Euro kosten würde. Erst danach kam noch einmal das schriftliche Angebot, in dem die 500 Euro noch einmal bestätigt wurden - allerdings als Nettopreis.winterspaziergang hat geschrieben: ↑17.01.21, 20:51 Und zur Frage: Ist er sich sicher, dass in der Werbung keinerlei Hinweis auf den Nettopreis zu finden war?
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
So man Freibeträge noch nicht ausgeschöpft hat, kann der Kunde sich ja 20% und damit ungefähr die MwSt ja im schlimmsten Fall von der Steuer erstatten lassen. Umzug zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. Wichtig dabei ist nur, keine Barzahlung und es braucht eine ordentliche Rechnung. Aber günstiger ist natürlich direkt 500 EUR zu zahlen von denen man sich 20% erstatten lässt.
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Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
Ohne das im Detail zu sehen, kann man hier keine Handlungsempfehlung abgeben.Thomas Kaiser hat geschrieben: ↑18.01.21, 08:32 Erst danach kam noch einmal das schriftliche Angebot, in dem die 500 Euro noch einmal bestätigt wurden - allerdings als Nettopreis.
Sie könne sich im Zweifel bei der Verbraucherberatung beraten lassen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
D.h. im schriftlichen Angebot ist lediglich der Zusatz enthalten, dass Mehrwertsteuer zugeschlagen wird und kein Endpreis angegeben? Dann darf man davon ausgehen, dass man als Endverbraucher auch nur die bestätigten 500 € bezahlen muss. Will der Spediteur mehr haben, muss er entweder das Angebot von vornherein als Bruttopreis kenntlich machen oder aber im Nachhinein versuchen das einzuklagen. Mit Letzterem dürfte er allerdings auf die Nase fallen, weil er sich nicht an den § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung gehalten und damit eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 der Preisangabenverordnung begangen hat.Thomas Kaiser hat geschrieben: ↑18.01.21, 08:32 Die "Werbung" war mündlich; der Unternehmer kam vorbei, sah sich die Menge an und sagte dann zum Kunden, dass dies 500 Euro kosten würde. Erst danach kam noch einmal das schriftliche Angebot, in dem die 500 Euro noch einmal bestätigt wurden - allerdings als Nettopreis.
Hier hat bereits ein Landgericht dem Verbraucherschutz zugestimmt, dass ein Zusatz in den AGB nicht ausreicht, und auf der Seite, wo man einen Anwalt fragt, wird darauf hingewiesen, dass der Verbraucher nur den genannten Preis bezahlen muss, keinen, den er sich erst errechnen muss:
Der anzugebende Preis ist nach der Legal-/Klammer-Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Endpreis, der die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und sonstige Preisbestandteile enthalten muss. Dem Verbraucher soll es damit „nicht überlassen werden, den tatsächlichen Endpreis zu ermitteln“ (Gimbel/Boest § 1 Abs. 1 Anm. 12, S. 9; LG Köln, Urteil v. 27. Mai 2004 - 31 O 199/04 - WRP 2004, 1073).
Die Aufgliederung des Endpreises ist nach § 1 Abs. 6 Satz 3 dennoch möglich, doch muss der Endpreis dann auf jeden Fall „hervorgehoben“ werden.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
Ja.
Im Angebot heißt es bei "Bezeichnung":
Wie besichtigt und besprochen
Möbelwagen 3,5 Ton (15)m3 mit 2 Mann
für Umzug inkl. Versicherung inkl.
Be.- und Entladen, Fahrt
++++++++Pauschalpreis+++++++++++
Menge:
1 Pau.
Einzel:
500,00 Euro
Gesamt:
500,00 Euro.
Darunter steht noch folgender Zusatz:
Die genannten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer
In fett:
Zahlungsbedingungen: An unsere Mitarbeiter vor Ort und nach Beendigung des Umzugs in
Bar.
Re: Unternehmen wirbt bei Privatkunden mit Nettopreisen
und damit wurde eindeutig die rote Linie überschritten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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