Höchstgeschwindigkeit PKW
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Höchstgeschwindigkeit PKW
Anton kauft ein deutsches Spitzenprodukt der Automobilbranche für sagen wir 75tsd €. In den Prospekten und in den Papieren (Zulassung 1und 2) ist die Höchstgeschwindigkeit mit 225 km / h angegeben, Nach gewissenhaftem Einfahren auf den ersten 10.000 km möchte nun Anton auch mal auf freier Autobahn die Geschwindigkeit testen...nach GPS rennt der Wagen problemlos bis 215 wird dann massiv durch Begrenzung abgeregelt. Nach Recherche im Internet findet Anton, dass tatsächlich ein Teil der Fahrzeuge dieser Serie per Softwar abgeregelt wurden andere nicht. Alle haben dieselbe Angabe in den Papieren?
Mangel? Betrug durch Schummelsoftware? Anton ist keine Raser, möchte jedoch haben was er gekauft hat...was kann er tun?
Mangel? Betrug durch Schummelsoftware? Anton ist keine Raser, möchte jedoch haben was er gekauft hat...was kann er tun?
Gruß
Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Wie wäre es, wenn sich Anton an den Hersteller wendet und dort mal seine Beobachtungen schildert? Ansonsten sind 215 km/h wohl nicht soweit von 225 km/h entfernt, das man von einem Mangel sprechen könnte, oder?
Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
OLG Köln: Fahrzeug mangelhaft, wenn Höchstgeschwindigkeit 5 % oder mehr unter der angegebenen liegt
Hier liegen wir derzeit bei 4,5%
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Das habe ich auch gelesen...dort geht es aber um Serienstreuung und nicht wie hier um software gesteuerte Manipulation (Abregelung) der Geschwindigkeit...also eine "illegale Abschalteinrichtung" welche die eingetragene und beworbene Höchstgeschwindigkeit überhaupt nicht erreichen lässtktown hat geschrieben: ↑19.02.21, 17:29 OLG Köln: Fahrzeug mangelhaft, wenn Höchstgeschwindigkeit 5 % oder mehr unter der angegebenen liegt
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Gruß
Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Das hat Anton gerade gemacht...mal sehen was dabei rauskommt! Der Verkäufer des Herstellers sagte, dass dieses nur bei dem Autos gemacht wurde, welche für den Export gedacht waren...aber Anton hat bei einem deutschen Händler eine deutsche Version gekauft mit zugesicherten Merkmalen.
Na ja...wenn sie anstatt 3.000 € im Monat nur 2.850 € von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen würden, wäre das für sie kein Mangel?
Gruß
Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Wie weit ist eigentlich die singuläre Beobachtung des Kunden mit eigenen, ungeeichten Meßinstrumenten mit den offiziellen Messungen des Herstellers vergleichbar?deerhunter hat geschrieben: ↑19.02.21, 17:33 software gesteuerte Manipulation (Abregelung) der Geschwindigkeit...also eine "illegale Abschalteinrichtung" welche die eingetragene und beworbene Höchstgeschwindigkeit überhaupt nicht erreichen lässt
Ich vermute mal der wird nämlich die offizielle Höchstgeschwindigkeit nicht auf freier Strecke messen sondern im Labor unter definierten Bedingungen. Und so spontan dürfte es schon einen Unterschied machen ob ich auf freier Straße die komplette Luft vor dem Auto mitbewegen muss (Wind ignoriere ich mal) oder ob das Auto auf dem Prüfstand still steht und nur den Wiederstand der Rollen überwinden muss.
Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Nicht alles was hinkt, ist ein sinnvoller Vergleich.deerhunter hat geschrieben: ↑19.02.21, 17:36 Na ja...wenn sie anstatt 3.000 € im Monat nur 2.850 € von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen würden, wäre das für sie kein Mangel?

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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Im Prinzip richtig...aber bisher schaffte noch jedes Auto die angegebene Vmax, meist sogar knapp drüber...auch das genannte Fahrzeug hat noch genug Power über, wird aber elektronisch abgeregelt bei 200 km/h (steht auch so im Steuergerät und lässt sich eben auch wieder rausprogrammieren vom Händler oder Tuner...bei 2. dann möglicherweise mit Garantieverlust). Hier ist also willentlich und wissentlich bei einigen Fahrzeugen die "mögliche" und angegebene Vmax vom Hersteller reduziert worden, ohne das mit dem Kunden abzusprechen!ExDevil67 hat geschrieben: ↑19.02.21, 17:40Wie weit ist eigentlich die singuläre Beobachtung des Kunden mit eigenen, ungeeichten Meßinstrumenten mit den offiziellen Messungen des Herstellers vergleichbar?deerhunter hat geschrieben: ↑19.02.21, 17:33 software gesteuerte Manipulation (Abregelung) der Geschwindigkeit...also eine "illegale Abschalteinrichtung" welche die eingetragene und beworbene Höchstgeschwindigkeit überhaupt nicht erreichen lässt
Ich vermute mal der wird nämlich die offizielle Höchstgeschwindigkeit nicht auf freier Strecke messen sondern im Labor unter definierten Bedingungen. Und so spontan dürfte es schon einen Unterschied machen ob ich auf freier Straße die komplette Luft vor dem Auto mitbewegen muss (Wind ignoriere ich mal) oder ob das Auto auf dem Prüfstand still steht und nur den Wiederstand der Rollen überwinden muss.
Gruß
Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Dann gib halt das Auto zurück.
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
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Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Wenn man sich etwas für 75.000 Euro kauft wird man doch wohl ein Rückgaberecht bei Nichtgefallen vereinbaren?
Also rechnerisch wäre das dann eine Wertminderung um 4,5 % aber nur bezogen auf die Zeiten, in denen man sonst mit 225 hätte fahren können.
Wenn man mal annimmt das wäre zu 1 % der Fahrtzeiten der Fall, liegt die Wertminderung bei 4,5 % von 1 %, also bei 4,5 % von 750 Euro, also bei 33,75 Euro.
Bei dieser Annahme war es aber völlig frei geraten, ob 1 % der Fahrtzeiten zutrifft. Den richtigen Wert müsste der Kläger, also der Autokäufer, berechnen und gerichtsfest nachweisen. Wenn es nur 1/4 Prozent ist, liegt der Schaden nur bei 8,44 Euro. Was zutrifft, wird auch vom individuellen Fahrtenbedarf und den benutzten Strecken abhängen.
Bei allen anderen Fahrten, z.B. immer jenseits der Autobahn oder auf Autobahnen mit Tempolimit oder wenn Stau ist oder in allen anderen Staaten oder wenn man wegen Nebel/Regen/Schnee/Kurven/bergauf/Gegenwind/dichter Verkehr ohnehin nicht mehr als 215 fahren kann, spielt der Mangel keine Rolle.
Also rechnerisch wäre das dann eine Wertminderung um 4,5 % aber nur bezogen auf die Zeiten, in denen man sonst mit 225 hätte fahren können.
Wenn man mal annimmt das wäre zu 1 % der Fahrtzeiten der Fall, liegt die Wertminderung bei 4,5 % von 1 %, also bei 4,5 % von 750 Euro, also bei 33,75 Euro.
Bei dieser Annahme war es aber völlig frei geraten, ob 1 % der Fahrtzeiten zutrifft. Den richtigen Wert müsste der Kläger, also der Autokäufer, berechnen und gerichtsfest nachweisen. Wenn es nur 1/4 Prozent ist, liegt der Schaden nur bei 8,44 Euro. Was zutrifft, wird auch vom individuellen Fahrtenbedarf und den benutzten Strecken abhängen.
Bei allen anderen Fahrten, z.B. immer jenseits der Autobahn oder auf Autobahnen mit Tempolimit oder wenn Stau ist oder in allen anderen Staaten oder wenn man wegen Nebel/Regen/Schnee/Kurven/bergauf/Gegenwind/dichter Verkehr ohnehin nicht mehr als 215 fahren kann, spielt der Mangel keine Rolle.
Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Sowas ist nun mal nicht vorgesehen, aber ein Rücktrittsrecht würde ich hier schon sehen.
Gegenrechnung: Wenn der Käufer sich heute entschließen würde, sein Auto zu verkaufen, dann müsste er den Mangel angeben und dürfte ihn nicht verschweigen. Wie dürfte sich das auf den Wiederverkaufswert auswirken? Ich würde - in dieser Wagenkategorie - auf eine 4-stellige Summe tippen...Also rechnerisch wäre das dann eine Wertminderung um 4,5 % aber nur bezogen auf die Zeiten, in denen man sonst mit 225 hätte fahren können.
Wenn man mal annimmt das wäre zu 1 % der Fahrtzeiten der Fall, liegt die Wertminderung bei 4,5 % von 1 %, also bei 4,5 % von 750 Euro, also bei 33,75 Euro.
Bei dieser Annahme war es aber völlig frei geraten, ob 1 % der Fahrtzeiten zutrifft. Den richtigen Wert müsste der Kläger, also der Autokäufer, berechnen und gerichtsfest nachweisen. Wenn es nur 1/4 Prozent ist, liegt der Schaden nur bei 8,44 Euro. Was zutrifft, wird auch vom individuellen Fahrtenbedarf und den benutzten Strecken abhängen.
Bei allen anderen Fahrten, z.B. immer jenseits der Autobahn oder auf Autobahnen mit Tempolimit oder wenn Stau ist oder in allen anderen Staaten oder wenn man wegen Nebel/Regen/Schnee/Kurven/bergauf/Gegenwind/dichter Verkehr ohnehin nicht mehr als 215 fahren kann, spielt der Mangel keine Rolle.
Die Frage ist ja auch, wenn der Wagen elektronisch abgeriegelt ist, warum? Sind dann andere Bauteile auch anders ausgelegt als im Normalfall, z. B. schwächere Bremsen o. ä.?
P.S.:
Habe mal ein bisschen gegoogelt. Kann es sein, dass vergessen wurde, alle Fahrassistenten auszuschalten? Manche Fahrassistenten haben ein eigenes Geschwindigkeitslimit.

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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Seit wann steht so etwas in Kaufverträgen zu einem Neuwagen? Also ich habe schon einige Autos gekauft, auch für meine Praxis. Egal ob 75tsd / 15tsd oder 200tsd €? Dazu fahre ich das Auto bereits 7 Monate und 11tsd km!
Es geht mir auch nicht um die paar Km pro Stunde mehr, sondern um eine "Begrenzung" durch den Hersteller von einem zugesicherten und bezahlten Zustand!
Wenn Sie ein Auto mit Standheizung kaufen und der Hersteller deaktiviert diese würden sie das hinnehmen??
Laut Werkstattmeister sind sonst alle Teile gleich, es wurde nur um Motorsteuergerät eine Vmax - Begrenzung eingetragenDie Frage ist ja auch, wenn der Wagen elektronisch abgeriegelt ist, warum? Sind dann andere Bauteile auch anders ausgelegt als im Normalfall, z. B. schwächere Bremsen o. ä.?
Nein, alles war richtig und tatsächlich ist es ja eine "Softwaremanipulation"....analog zur "Dieselabschaltung" auf dem PrüfstandP.S.:
Habe mal ein bisschen gegoogelt. Kann es sein, dass vergessen wurde, alle Fahrassistenten auszuschalten? Manche Fahrassistenten haben ein eigenes Geschwindigkeitslimit.
Gruß
Adam
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Re: Höchstgeschwindigkeit PKW
Da wäre wohl der Gang zu einem Anwalt der beste Weg. Und wer 75k für ein Auto zahlt, dann aber kein Geld in einen Anwalt investieren will ...
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