Juristischer Begriff gesucht !
Moderator: FDR-Team
Juristischer Begriff gesucht !
Hallo,
mal angenommen :
Herr A hat auf den Marktplatz bei Social-Network-Portal [Name geändert] einen Artikel von privat gekauft und der Artikel wurde auch bezahlt .
es sind nun jetzt schon fast 2 Wochen vergangen und der Artikel hat den Käufer immer noch nicht erreicht .
trotz 3fachen nachfragen vonseiten des Herrn A , kommt vom Verkäufer keine Reaktion ( obwohl die Nachrichten gelesen worden ) auch auf eine Geldrückgabe-Aufforderung war keine Reaktion.
Herr A ist nun sein Geld los und hat auch nicht die gekaufte (bezahlte) Ware erhalten , ......quasi doppelt ge*rscht !
Auch wenn der Betrag für einige nicht so hoch ist ( 30,-€ ) , möchte Herr A eine Anzeige machen , wie kann man sowas nennen , wenn bezahlte Ware nicht den neuen Eigentümer erreicht ? Betrug ?
man sollte zwar nicht immer vom schlimmsten aus gehen , aber die Ümstände lassen es vermuten
Gruß
mal angenommen :
Herr A hat auf den Marktplatz bei Social-Network-Portal [Name geändert] einen Artikel von privat gekauft und der Artikel wurde auch bezahlt .
es sind nun jetzt schon fast 2 Wochen vergangen und der Artikel hat den Käufer immer noch nicht erreicht .
trotz 3fachen nachfragen vonseiten des Herrn A , kommt vom Verkäufer keine Reaktion ( obwohl die Nachrichten gelesen worden ) auch auf eine Geldrückgabe-Aufforderung war keine Reaktion.
Herr A ist nun sein Geld los und hat auch nicht die gekaufte (bezahlte) Ware erhalten , ......quasi doppelt ge*rscht !
Auch wenn der Betrag für einige nicht so hoch ist ( 30,-€ ) , möchte Herr A eine Anzeige machen , wie kann man sowas nennen , wenn bezahlte Ware nicht den neuen Eigentümer erreicht ? Betrug ?
man sollte zwar nicht immer vom schlimmsten aus gehen , aber die Ümstände lassen es vermuten
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Re: Juristischer Begriff gesucht !
Ich würde mal bei einer Suchmaschine nach Unterschlagung oder Lieferverzug suchen
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Re: Juristischer Begriff gesucht !
Oder man sucht nach Schopenhauer:
Kein Geld ist vorteilhafter angewandt, als das, um welches wir uns haben prellen lassen: denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt.
Arthur Schopenhauer
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Juristischer Begriff gesucht !
Und für eine Anzeige reicht es wenn man den Sachverhalt kennt. Die konkrete juristische Einordnung welcher Tatbestand nun erfüllt wurde übernimmt dann die Staatsanwaltschaft.
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- FDR-Mitglied
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Re: Juristischer Begriff gesucht !
Alles richtig, was hier steht, bis hin zu 'ist doch egal, wie man das nennt, man muss nur den Sachverhalt beschreiben' und angefangen beim schon in der Frage genannten Betrug. Vielleicht ist es auch irgendwas anders, und vielleicht ist es auch kein Betrug – wenn der Verkäufer zum Beispiel nicht von Anfang an den Plan hatte, nicht zu liefern. Einfach nur den Vertrag nicht einzuhalten ist nämlich für sich genommen nicht strafbar.
Hobbyjurist
Re: Juristischer Begriff gesucht !
auch aelbst wenn der Verkäufer nicht mehr verkaufen kann , oder darf oder will etc. und auch nicht darauf reagiert das in dem Fall der Herr A sein Geld wieder haben möchte und nichts geschied , keine Reaktion vom Verkäufer und der Artikel trotz Verkauf dann immer noch zum Verkauf steht , ...... was soll man denken
Re: Juristischer Begriff gesucht !
Zu langsam zu sein beim Rückzahlen oder zahlungsunfähig zu sein ist auch noch nicht strafbar. Das Nicht-Antworten ebenfalls nicht.
Das Mittel der Wahl ist hier eher, das Geld bei weiter ausbleibender Reaktion gerichtlich einzufordern, also z.B. per Mahnbescheid. Kostet aber Gebühren, und sollte er wirklich zahlungsunfähig sein, bleibt man darauf sitzen.
Das Mittel der Wahl ist hier eher, das Geld bei weiter ausbleibender Reaktion gerichtlich einzufordern, also z.B. per Mahnbescheid. Kostet aber Gebühren, und sollte er wirklich zahlungsunfähig sein, bleibt man darauf sitzen.
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Re: Juristischer Begriff gesucht !
Allerdings, wenn man wirklich davon ausgeht, es mit einem Betrüger zu tun zu haben, schadet es natürlich nicht, den Sachverhalt anzuzeigen. Manchmal ergibt sich auch erst aus mehreren Anzeigen ein ausreichend dichtes Bild, nach dem sich der Betrug bestätigen kann.
Hobbyjurist
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