Angenommen, Frau S. hat in einem Hausneubau elektrische Motor-Rolläden einer renommierten Firma XY.
verbauen lassen.
Nach nur 1,5 Jahren wäre einer dieser Motor-Rolläden defekt-
Die Liefer- bzw. Firma, die die Motor-Rolläden einbaute hätte jedoch Insolvenz
angemeldet und stünde nicht mehr zur Verfügung.
Wer wäre jetzt für Gewährleistung bzw. Garantieleistungen zuständig, ev. Firma XY?
Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Moderator: FDR-Team
Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Zuletzt geändert von ktown am 06.03.21, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Garantie = der Hersteller
Gewährleistung = die insolvente Montagefirma.
Man sollte sich also primär dem Hersteller zuwenden, WENN die Garantie greift.
Gewährleistung = die insolvente Montagefirma.
Man sollte sich also primär dem Hersteller zuwenden, WENN die Garantie greift.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Wenn man eine Herstellergarantie hätte, müsste die ja ausdrücklich vertraglich vereinbart sein, und dann würde man es wohl wissen. Auch da wäre die Frage, ob der Hersteller auch für Montagefehler haftet (falls das die Ursache sein sollte, was erst zu prüfen wäre).
Grundsätzlich ist das kein ganz seltener Fall, dass eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers/Handwerkers oder auch eine vertragliche Garantie des Herstellers wegen Insolvenz erst mal ins Leere läuft. Deshalb sollte man auch als Kunde auf die Bonität des Vertragspartners achten.
Grundsätzlich ist das kein ganz seltener Fall, dass eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers/Handwerkers oder auch eine vertragliche Garantie des Herstellers wegen Insolvenz erst mal ins Leere läuft. Deshalb sollte man auch als Kunde auf die Bonität des Vertragspartners achten.
Re: Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Das ist ein Ratschlag, der zwar gut gemeint und richtig ist, aber wie schnell eine gute Bonität ins Straucheln geraten kann, erleben wir gerade täglich Dank der unerwarteten Pandemie.
Gruß
khmlev
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Re: Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Das nennt sich dann (Lebens)"Risiko"

Auch dieses könnte man weiter reduzieren bzw abwälzen, wenn -ja wenn vor dem Eintritt eines Schadensereignis eine entsprechende Versicherung abgeschlossen worden wäre und die V-Prämie bezahlt worden ist.

Zuletzt gäbe es dann noch das verbleibende "Restrisiko"

Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Gewährleistung bei Firmeninsolvenz
Ein paar Indizien gibt es ja schon: ist das eine Einzelperson oder eine GmbH, existiert unter der Anschrift ein richtiges Ladengeschäft bzw. eine Werkstatt, oder macht das jemand vom Wohnzimmer aus und ähnliches.
Eine Garantie gibt es natürlich nicht, ca. 2009 ging in Fürth einer der jahrzehntelang größten Versandhändler Deutschlands mit Kaufhäusern in vielen Städten pleite. Danach gab es vermutlich auch zigtausende Fälle von Kunden, die Ansprüche nicht mehr durchsetzen konnten.
Eine Garantie gibt es natürlich nicht, ca. 2009 ging in Fürth einer der jahrzehntelang größten Versandhändler Deutschlands mit Kaufhäusern in vielen Städten pleite. Danach gab es vermutlich auch zigtausende Fälle von Kunden, die Ansprüche nicht mehr durchsetzen konnten.
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