Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Moderator: FDR-Team
Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Hallo, ein Autohändler hat ein Kfz verkauft, in das er noch eine Rollstuhlrampe hat einbauen lassen oder selbst eingebaut hat (mit TÜV-Abnahme).
Innerhalb eines Jahres verkauft der private Eigentümer das Fahrzeug an einen privaten Käufer. Vor Ablauf eines Jahres nach wenigen hundert km Fahrleistung verliert das Kfz plötzlich große Mengen Kraftstoff. In einer freien Meisterwerkstatt stellt sich schnell heraus, dass der Umbau zum Behindertenfahrzeug (trotz TÜV-Abnahme) nicht fachgerecht war. Eine Kraftstoffleitung war nicht in den Leitungsführungen am Tank verlegt, sondern zwischen Tank und Unterboden gequetscht. Sie war wegen des Tankumbaus zu kurz und hätte gegegn eine längere ausgetauscht werden müssen. Ausserdem scheuerte die Leitung an der Kante der Rollstuhlwanne. Durch die ständige Zugkraft auf die zu kurze Leitung war das Anschlussstück der Leitung dann nicht mehr dicht und die Kraftstoffpumpe drückte bei laufendem Motor Unmengen von Kraftstoff an der Verbindungsstelle vorbei. Der gesamte Unterbau triefte von Dieselkraftstoff, sobald der Motor in Betrieb war.
Frage: Ist das ein Gewährleistungsmangel des Autohändlers ?
Verfällt der Gewährleistungsanspruch für diesen Umbau bei Weiterverkauf von Privat an Privat ?
Innerhalb eines Jahres verkauft der private Eigentümer das Fahrzeug an einen privaten Käufer. Vor Ablauf eines Jahres nach wenigen hundert km Fahrleistung verliert das Kfz plötzlich große Mengen Kraftstoff. In einer freien Meisterwerkstatt stellt sich schnell heraus, dass der Umbau zum Behindertenfahrzeug (trotz TÜV-Abnahme) nicht fachgerecht war. Eine Kraftstoffleitung war nicht in den Leitungsführungen am Tank verlegt, sondern zwischen Tank und Unterboden gequetscht. Sie war wegen des Tankumbaus zu kurz und hätte gegegn eine längere ausgetauscht werden müssen. Ausserdem scheuerte die Leitung an der Kante der Rollstuhlwanne. Durch die ständige Zugkraft auf die zu kurze Leitung war das Anschlussstück der Leitung dann nicht mehr dicht und die Kraftstoffpumpe drückte bei laufendem Motor Unmengen von Kraftstoff an der Verbindungsstelle vorbei. Der gesamte Unterbau triefte von Dieselkraftstoff, sobald der Motor in Betrieb war.
Frage: Ist das ein Gewährleistungsmangel des Autohändlers ?
Verfällt der Gewährleistungsanspruch für diesen Umbau bei Weiterverkauf von Privat an Privat ?
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[i]Von Seiten der NSA heißt es, man verwende die Software nicht als Angriffsinstrument, sondern als "aktive Verteidigung"[/i]
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Da sie auf Gewährleistung abzielen gehört das Thema eher ins Verbraucherrecht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Man tut erst mal gut daran, sie die Unterlagen bzgl. des Rampeneinbaus anzusehen was da bzgl. Gewährleistung oder eventuell sogar Garantie zu finden ist.
Ansonsten ist ein so gravierender Mangel mit austretendem Kraftstoff durchaus geeignet, hier mal gewaltig auf den Pudding zu hauen.
Ansonsten ist ein so gravierender Mangel mit austretendem Kraftstoff durchaus geeignet, hier mal gewaltig auf den Pudding zu hauen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Zur Rampe liegen nur vor: TÜV-Bericht, geänderter Fahrzeugschein und die Quittung des Autohändlers. Mehr nicht.
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Wenn alles innerhalb von zwei Jahren passiert ist, ist tatsächlich der Händler bezüglich des Gewährleistungsfalls der Ansprechpartner. Durch die Untersuchung in der Werkstatt lässt sich ja leicht nachweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an angelegt war. Allerdings darf man den Fehler dann nicht einfach ohne Rücksprache durch die Werkstatt beheben lassen, sondern muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Danke alle zusammen.
Zur Einräumung des Nachbesserns:
1. Käufer und Händler wohnen 260 km auseinander.
2. Das Ereignis passierte an einem Freitagnachmittag.
3. Das Fahrzeug dient der Beförderung einer Schwerstbehinderten (PG5, GdB100). Am darauffolgendenMittwoch hatte sie einen Arzttermin, der COVID bedingt schwierig genug zu bekommen war.
4. Der einzige Autovermieter, der noch Behinderten-Fz vermietet, benötigt in der nächsten Stadt mind. 1 Woche vorher die Anfrage. Zuallermeist wird abgesagt.
Ist es unter diesen Bedingungen denn überhaupt zumutbar, auf eine Nachbesserung des Verkäufers zu warten ?
Zur Einräumung des Nachbesserns:
1. Käufer und Händler wohnen 260 km auseinander.
2. Das Ereignis passierte an einem Freitagnachmittag.
3. Das Fahrzeug dient der Beförderung einer Schwerstbehinderten (PG5, GdB100). Am darauffolgendenMittwoch hatte sie einen Arzttermin, der COVID bedingt schwierig genug zu bekommen war.
4. Der einzige Autovermieter, der noch Behinderten-Fz vermietet, benötigt in der nächsten Stadt mind. 1 Woche vorher die Anfrage. Zuallermeist wird abgesagt.
Ist es unter diesen Bedingungen denn überhaupt zumutbar, auf eine Nachbesserung des Verkäufers zu warten ?
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Das ist alles nicht das Problem des Händlers. Zumindest muss man ihn kontaktieren, um zu erfahren, wie man weiter verfahren soll. Bei einer eigenmächtigen Handlung ohne Absprache darf der Händler eine Übernahme der anfallenden Kosten verweigern.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
ok. zwei Fragen noch: Handelt es sich in diesem Fall eigentlich eher um Gewährleistungsansprüche oder um Garantieansprüche ?
Vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) können bei besonders sperrigen oder zerbrechlichen Gegenständen (sollte auf einen VW Caddy doch zutreffen) Käufer darauf bestehen, dass Reparaturen vor Ort vorgenommen werden.
Und vor dem Hintergrund, dass Kraftstoff auf den heißen Bremsen sich entzünden kann, bliebe nur das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt. Eine andere Lösung hätte sich auch nach Kontakt mit dem Käufer nicht ergeben.
Bin für alle Meinungen dankbar !
Muss dem Händler bei den oben genannten Bedingungen tatsächlich vorher die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden ?Bei einer eigenmächtigen Handlung ohne Absprache darf der Händler eine Übernahme der anfallenden Kosten verweigern.
Vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH vom 23. Mai 2019 (Az. C-52/18) können bei besonders sperrigen oder zerbrechlichen Gegenständen (sollte auf einen VW Caddy doch zutreffen) Käufer darauf bestehen, dass Reparaturen vor Ort vorgenommen werden.
Und vor dem Hintergrund, dass Kraftstoff auf den heißen Bremsen sich entzünden kann, bliebe nur das Abschleppen zur nächstgelegenen Werkstatt. Eine andere Lösung hätte sich auch nach Kontakt mit dem Käufer nicht ergeben.
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Da wir die Garantiebedingungen nicht kennen, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Garantie=Hersteller, die kann er an Bedingungen und eine bestimmte Zeit knüpfen, aber es gibt nicht mal eine Pflicht, eine Garantie zu gewähren. Wendet man sich direkt an den Hersteller, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist das kein Gewährleistungsfall mehr und damit ist der Händler raus. Beides geht nicht.
Gewährleistung= Händler, der Händler muss die Möglichkeit zur Nachbesserung erhalten. Das ist in den §§ 437 und 438 BGB geregelt. Hat der Händler zuvor einen Dienstleister bemüht, ist für den Kunden trotzdem der Händler der Ansprechpartner, weil er nur mit diesem einen Vertrag hat. Damit ist dann auch die zweite Frage beantwortet:
Ja. Das EuGH-Urteil zielt lediglich auf die Sperrigkeit, nicht darauf, dass dem Händler wegen der Umständlichkeit keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wird. Wenn man sich als Kunde mit dem Händler abspricht, kann es durchaus sein, dass er einen auf eine bestimmte Werkstatt im Ort des Kunden oder eine im Nachbarort verweist, die der Kunde selbst niemals aufgesucht hätte. Es ist immer Sache des Händlers, die Nachbesserung zu veranlassen. Im Übrigen muss er auch die im Zusammenhang mit der Gewährleistung entstehenden Kosten (z.B. das Abschleppen in eine Werkstatt seiner Wahl) tragen. Man kann sich mit ihm absprechen, übergehen darf man ihn aber nicht.
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Re: Rollstuhlrampe nicht fachgerecht nachgerüstet, Kraftstoffleitungen gequetscht
Der Tank (KraftstofftanK!?!) musste tatsächlich verlegt werden?
Für die "ordnungsgemäße" Ausführung (Also die Verwendung eines geeigneten Schlauches mit Länge form Material und Befestigungsmaterial) hätte der sicherstellen müssen, der den Umbau durchgeführt hat.
Mit in der Verantwortung steht aber auch der jeweilige Prüfingenieur, der ggf. die Einzelabnahme auch abgenommen hatte.
Daher wäre zur Mangelbeseitigung der Betrieb aufzusuchen, der den "Umbau" durchgeführt hatte. Ggf. müssen auch die "Einbauunterlagen" und die Bedienungsanleitung vom Hersteller der "Rollstuhlrampe" überprüft werden. Ggf. finden sich dort Hinweise, wie die Leitungen sofern notwendig auch umgelegt werden müssen. Von kurzfristigen eigenmächtigen Umbauten/Reparaturen wäre jedenfalls abzuraten!
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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