Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Moderator: FDR-Team
Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Hallo,
es geht um die Frage, welcher Vertragstyp vorliegt bei einem Verbrauchsgüterkauf über ein gebrauchtes Kfz.
Das Kfz wurde vor der Übereignung auf Wunsch des Käufers umgebaut (hätte ohne die Umbauarbeiten kein Interesse an dem Kfz).
Die Umbauarbeiten kosten halb so viel wie der Kaufpreis des Autos.
Handelt es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag ?
Meiner Meinung nach liegt der Schwerpunkt auf Übereignung des Kfz und demnach liegt ein Kaufvertrag vor.
es geht um die Frage, welcher Vertragstyp vorliegt bei einem Verbrauchsgüterkauf über ein gebrauchtes Kfz.
Das Kfz wurde vor der Übereignung auf Wunsch des Käufers umgebaut (hätte ohne die Umbauarbeiten kein Interesse an dem Kfz).
Die Umbauarbeiten kosten halb so viel wie der Kaufpreis des Autos.
Handelt es sich um einen Kaufvertrag, Werkvertrag oder Werklieferungsvertrag ?
Meiner Meinung nach liegt der Schwerpunkt auf Übereignung des Kfz und demnach liegt ein Kaufvertrag vor.
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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Was auch immer du da kochst, es wird hauptsächlich gerade darauf ankommen, dass du begründest, warum die jeweils in Frage kommen – beziehungsweise überhaupt ein bisschen was zu dem Thema schreiben, wenn mehrere Vertragstypen einschlägig sein könnten – und welche Pro- und Contra-Argumente sich finden lassen; daher bringt es gar nichts, wenn hier jetzt jemand a, b oder c sagt, weil das doch völlig egal ist. Wichtig ist, dass man überhaupt darauf kommt, dass die in Frage kommen, und das hast ja anscheinend schon geschafft. Dann entscheiden, wenn nötig. Und dann, wenn du unbedingt gegen den Strom schwimmen musstest, Hilfsgutachten hinterherschieben ^^ Ich nehme mal an, optimal wäre ein Kaufvertrag, damit man die Beweislastumkehr auf seiner Seite hat, was? 
Hobbyjurist
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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Eben.Ghastwriter hat geschrieben: ↑08.03.21, 00:33 Was auch immer du da kochst, es wird hauptsächlich gerade darauf ankommen, dass du begründest, warum die jeweils in Frage kommen
Ist es ein Umbau mit Schwerpunkt Umbau oder ist der Umbau ein sündteures Radio, was in 15 Sekunden zu tauschen war, aber eben den Wert der Karre verdoppelt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Es war einfach ein neuer Felgensatz inkl. Reifen.
Das kann den Wert eines Wagen mal schnell überschreiten. 


Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Ich kenne Autos, da verdoppelt sich der Wert beim Volltanken.... 

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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
in dem konkreten Fall handelte es sich um anspruchsvolle und umfangreiche Tuningarbeiten.
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Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Ein Indiz dafür, das es wahrscheinlich ein Werkvertrag ist.
Ferner scheint der Auftraggeber die Vorgaben zu machen bzw. die Festlegungen zu treffen. (Farbe, Ausführung, Umfang, ...)
Offen ist bei solchen Konstrukten die Frage: Soll/muß der Umbau so erfolgen, dass das umgebaute Fahrzeug im Strassenverkehr betrieben werden kann und darf!? Aus Beantwortung dieser Fragestellung könnten sich weitergehende Fragen entwickeln.

Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Verbrauchsgüterkauf Kfz Abgrenzung Vertragstypen
Was ist der Hintergrund der grundsätzlichen Frage?
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