Erstattung der Fitnessstudiobeiträge wegen Lockdown

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Thomas Kaiser
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Erstattung der Fitnessstudiobeiträge wegen Lockdown

Beitrag von Thomas Kaiser »

Folgender rein fiktive Fall:
Person A ist in einem Fitnesstudio angemeldet, hat aber die Mitgliedschaft bereits gekündigt. Der Vertrag läuft im Sommer dieses Jahres aus. Seit November kann Person A das Angebot des Studios aufgrund des Lockdowns nicht mehr nutzen, muss aber weiterhin die vollen Beiträge zahlen.
Das Studio bietet Person A an, nach der Kündigung so viele Monate kostenlos weiter zu trainieren, wie es aufgrund des Lockdowns geschlossen war. Dies möchte Person A jedoch nicht. Person A besteht auf die Rückerstattung der Beiträge während des Lockdowns.
Wie ist die Rechtslage? Hat Person A einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge?
ExDevil67
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Re: Erstattung der Fitnessstudiobeiträge wegen Lockdown

Beitrag von ExDevil67 »

Bitte suchen, die Frage hatten wir hier schon mehrfach. Kurzfassung, das Studio kann / darf seine Leistung(en) nicht erbringen, also ruhen auch die Pflichten der Gegenseite.
Thomas Kaiser
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Re: Erstattung der Fitnessstudiobeiträge wegen Lockdown

Beitrag von Thomas Kaiser »

Darf das Studio aber darauf bestehen, dass Person A weiterzahlt und nach Ende des Vertrags dann "kostenlos" weiter trainiert? Das Studio bietet alternativ an, während des Lockdowns auf die Beiträge zu verzichten, den Vertrag auch zum Sommer zu beenden, aber nach der Vertragslaufzeit wieder Beiträge für die "kostenlose Kompensationszeit" einzuziehen.
FM
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Re: Erstattung der Fitnessstudiobeiträge wegen Lockdown

Beitrag von FM »

Wie oft wird die Frage trotz Antwort noch wiederholt?

Man verlangt halt das Geld zurück, und wenn das abgelehnt wird klagt man.
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