Hallo,
A fährt mit seinem Kfz an das Kfz von B.
Lage zwar nicht eindeutig, aber Unfallspuren sprechen mehr für A als Unfallverursacher, daher 50:50. Und da keine Polizei und RSV, ist B damit einverstanden und lässt die zweiten 50 über die eigene Vollkasko i. R. d. Quotenrechts bezahlen.
Währen der Reparatur erhält B einen Mietwagen.
Der Versicherung von A wird eine Rechnung i. H. V. 1500 € für den Mietwagen für 10 Tage geschrieben. B muss nur die Hälfte zahlen, also 500 €.
Wenn das Autohaus jetzt 1500 € oder die Hälfte 750 € von der Versicherung bekommt, dann müsste B doch seine 500 € wiederbekommen, oder!? Oder wie ist das dann zu berechnen?
Dankeschön.
LG
Doppelt kassieren oder Geld zurück?
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