Doppelt kassieren oder Geld zurück?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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carriegross
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Doppelt kassieren oder Geld zurück?

Beitrag von carriegross »

Hallo,

A fährt mit seinem Kfz an das Kfz von B.

Lage zwar nicht eindeutig, aber Unfallspuren sprechen mehr für A als Unfallverursacher, daher 50:50. Und da keine Polizei und RSV, ist B damit einverstanden und lässt die zweiten 50 über die eigene Vollkasko i. R. d. Quotenrechts bezahlen.

Währen der Reparatur erhält B einen Mietwagen.

Der Versicherung von A wird eine Rechnung i. H. V. 1500 € für den Mietwagen für 10 Tage geschrieben. B muss nur die Hälfte zahlen, also 500 €.

Wenn das Autohaus jetzt 1500 € oder die Hälfte 750 € von der Versicherung bekommt, dann müsste B doch seine 500 € wiederbekommen, oder!? Oder wie ist das dann zu berechnen?

Dankeschön.

LG