Anbieterwechsel

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Heiko66
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Anbieterwechsel

Beitrag von Heiko66 »

Liebe Foristen,

ich hätte einmal eine allgemeine Frage zu dem Thema Wechsel von Strom und Gas.

Es ist ja nicht ganz unüblich, dass man dem neuen Dienstleister beauftragt direkt mit (zum nächstmöglichen Zeitpunkt) zu kündigen.

Meine Erfahrung der Vergangenheit war, wenn zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht (meistens wegen Preiserhöhung) besteht bleibt der Prozess hängen. Geht man dem dann hinterher kommt die Antwort wir konnten für Sie nicht kündigen. Bei "Sonderrechtskündigungen" dürfe der neue Anbieter vermeintlich nicht (im Namen des Kunden) kündigen und man müsse dies selbst tun. Zum einen geben die entsprechenden Webformulare auf denen man sich für beim neuen Anbieter meldet diese Informationen nicht her zum anderen halte ich es für ausgemachten Blödsinn, dass es nicht möglich sein soll einen Dienstleister der regulär im Auftrag des Kunden kündigen darf auch ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden geltend machen kann. An den Hotlines wird immer das Gegenteil behauptet ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen nach der es angeblich nur möglich sein soll regulär im Auftrag des Kunden zu kündigen.

Gefühlt gibt es eine Software die sich alle teilen und diese erlaubt nur "Anbieterwechselanträge" zu einem bestimmten Datum. Füllt der Sachbearbeiter den Antrag einfach aus und lehnt die Gegenseite dies ab (ob nun zu recht oder zu unrecht) bleibt der Prozess gern hängen und wenn der Kunde dann nicht selbst hinterherrennt ist es schnell im Tarif der Grundversorgung.

Die exakten rechtlichen Spielregeln als auch der IT-Prozess der dahinter steht, der gefühlt die Rechtslage nicht so richtig gut abbildet, habe ich bisher noch nicht im Detail verstanden. Kann mich einer der Mitforisten hier aufklären? Google konnte mich hinsichtlich dieses Themas auch nciht erleuchten.

PS: Aufklären meint nicht: "Wenn du auf Nummer sicher gehen willst kündige einfach selbst und melde selbst zum richtigen Zeitpunkt an und verlasse dich nicht auf nächstmöglich". Das ist mir schon klar :wink:
webelch
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Re: Anbieterwechsel

Beitrag von webelch »

Da Sie mit
Heiko66 hat geschrieben: 20.03.21, 10:59Aufklären meint nicht: "Wenn du auf Nummer sicher gehen willst kündige einfach selbst und melde selbst zum richtigen Zeitpunkt an und verlasse dich nicht auf nächstmöglich". Das ist mir schon klar :wink:
die naheliegende Antwort schon ausgeschlossen haben, muss es sich wohl um eine Verschwörung handeln. Wie Sie mit
Heiko66 hat geschrieben: 20.03.21, 10:59Gefühlt gibt es eine Software die sich alle teilen und diese erlaubt nur "Anbieterwechselanträge" zu einem bestimmten Datum.
schlüssig bewiesen haben. ;-)
Heiko66
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Re: Anbieterwechsel

Beitrag von Heiko66 »

die naheliegende Antwort schon ausgeschlossen haben
Ich habe nur den Teil auschgeschlossen den ich schon kenne. Meine Frage war ja nach dem anderen Teil, den ich nicht kenne/verstehe. Ist das verwerflich nur nach dem Teil zu fragen, den man nicht verstanden hat?
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