Fitnessstudio im Lockdown

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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karli
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Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von karli »

Ein Verbraucher hat einen Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio.
Er zahlt eine feste Summe pro Monat als Mitgliedsbeitrag und darf dafür die Einrichtung während der Öffnungszeiten nutzen.

Zur Zeit muß man vorab ein Zeitfenster von 1,5 Stunden buchen und kann dann während er gebuchten Zeit im Fitnessstudio trainieren.
Der Betreiber bucht aktuell keinen vertragsgemäßen Mitgliedsbeitrag ab, möchte allerdings eine Summe X für jedes Training à 1,5 Stunden haben.
Daß Problem ist, daß der Verbraucher nach 6 Trainingseinheiten mehr bezahlen müsste, als er regulär an Mitgliedsbeitrag zu bezahlen hätte.

Kann das Fitnessstudio so verfahren, hat der Verbraucher nicht auch in diesem Fall einen Anspruch auf Erfüllung seines Mitgliedsvertrages?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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ExDevil67
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von ExDevil67 »

Also unter'm Strich dürfte das eine für beide Seiten faire Lösung sein.
Ja der Kunde kann das Studio nur eingeschränkt nutzen. Da das Studio aber durch die behördlichen Auflagen auch nicht über seine volle Kapazität verfügt, wird es diese irgendwie möglichst fair unter allen Kunden aufteilen müssen. Und dafür erscheint mir so ein pay-per-use Modell geeignet.
Alternative wäre das das Studio komplett schließt.
FM
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von FM »

karli hat geschrieben: 04.04.21, 18:53 Ein Verbraucher hat einen Mitgliedsvertrag in einem Fitnessstudio.
Das klingt etwas widersprüchlich. Als "Verbraucher" wäre man Kunde bei einem Unternehmen, also z.B. einer GmbH. Mitglied kann man da nicht sein (höchstens Gesellschafter, aber das ist offenbar nicht gemeint).

"Mitglied" ist man in einem Verein, in diesem Zusammenhang wohl Sportverein, da gilt aber kein Verbraucherrecht.
karli
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von karli »

Das Fitnessstudio ist ein Unternehmen.
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FM
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von FM »

Dann würde ich sagen: das war eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund (Vertrag nicht mehr wie vereinbart erfüllbar) verbunden mit dem Angebot eines neuen Vertrages. Kann der Kunde annehmen oder auch nicht (indem er einfach nicht mehr hingeht und dann auch nichts bezahlen muss).
Evariste
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 04.04.21, 20:35 Dann würde ich sagen: das war eine außerordentliche Kündigung aus einem wichtigen Grund (Vertrag nicht mehr wie vereinbart erfüllbar)
So eine Kündigung müsste der Unternehmer dann aber auch explizit aussprechen. Und insbesondere hätte diese Kündigung zur Folge, dass der Kunde dann auch in Zukunft (wenn irgendwann der Lockdown vorbei ist) nicht mehr an seinen "Mitgliedsvertrag" gebunden wäre. Ob das dem Unternehmer recht ist?
ExDevil67 hat geschrieben: 04.04.21, 19:31 Also unter'm Strich dürfte das eine für beide Seiten faire Lösung sein.
Ja der Kunde kann das Studio nur eingeschränkt nutzen. Da das Studio aber durch die behördlichen Auflagen auch nicht über seine volle Kapazität verfügt, wird es diese irgendwie möglichst fair unter allen Kunden aufteilen müssen. Und dafür erscheint mir so ein pay-per-use Modell geeignet.
Alternative wäre das das Studio komplett schließt.
Kann man so sehen. Ändert aber nichts an der Rechtslage, dass der Kunden einen gültigen Vertrag hat, den der Unternehmer nicht einfach nach seinem Gutdünken anpassen kann.
ktown
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von ktown »

Wie mir scheint, ist der Vertrag nicht gekündigt worden, sondern er ruht und man kann in dieser Zeit entweder überhaupt nicht trainieren oder mit dem angezeigten Tarifmodell. Somit überlebt das Studio und jeder kann selbst entscheiden ob er auf dieser Basis trainieren will.
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karli
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von karli »

Evariste hat geschrieben: 05.04.21, 11:04 So eine Kündigung müsste der Unternehmer dann aber auch explizit aussprechen.
Seh ich auch so.
Gekündigt wurde der Vertrag bislang nicht.
ktown hat geschrieben: 05.04.21, 13:30 Wie mir scheint, ist der Vertrag nicht gekündigt worden, sondern er ruht
Aufgrund welcher Rechtslage sollte das so sein?
Ausserdem Ruht der Vertrag nicht, der Fitnessstudiobetreiber bietet eine verminderte Leistung zum höheren Preis an.
Evariste hat geschrieben: 05.04.21, 11:04 Ändert aber nichts an der Rechtslage, dass der Kunden einen gültigen Vertrag hat, den der Unternehmer nicht einfach nach seinem Gutdünken anpassen kann.
Das seh ich auch so.
Frei nach dem Motto, Verträge sind einzuhalten.
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Evariste
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von Evariste »

karli hat geschrieben: 05.04.21, 14:02
ktown hat geschrieben: 05.04.21, 13:30 Wie mir scheint, ist der Vertrag nicht gekündigt worden, sondern er ruht
Aufgrund welcher Rechtslage sollte das so sein?
Grundsätzlich ist so etwas möglich, wenn die Leistung überhaupt nicht erbracht werden kann. Dann schuldet der Unternehmer für diese Zeit keine Leistung (§ 275 BGB) und Kunde keinen "Mitgliedsbeitrag", der Vertrag läuft aber weiter, solange keine Seite kündigt.

Hier ist die Sachlage allerdings so, dass die Leistung durchaus erbracht werden kann, wenn auch vielleicht nicht im ursprünglichen Umfang. Dann macht so eine Regelung, wonach man nicht pauschal bezahlt, sondern je nach Inanspruchnahme, durchaus Sinn und ist auch von Vorteil für den Kunden. Problematisch wird es halt, wenn das dazu führt, dass man am Ende für die gleiche Leistung mehr bezahlt als vertraglich vereinbart.

Wenn ich mir den Eingangsbeitrag ansehe:
karli hat geschrieben: 04.04.21, 18:53 Der Betreiber bucht aktuell keinen vertragsgemäßen Mitgliedsbeitrag ab, möchte allerdings eine Summe X für jedes Training à 1,5 Stunden haben.
Daß Problem ist, daß der Verbraucher nach 6 Trainingseinheiten mehr bezahlen müsste, als er regulär an Mitgliedsbeitrag zu bezahlen hätte.
Wurde die Problematik mit dem Unternehmer besprochen? Sind 6 Trainingseinheiten pro Monat überhaupt machbar?
ExDevil67
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von ExDevil67 »

Evariste hat geschrieben: 05.04.21, 11:04
ExDevil67 hat geschrieben: 04.04.21, 19:31 Also unter'm Strich dürfte das eine für beide Seiten faire Lösung sein.
...Alternative wäre das das Studio komplett schließt.
Kann man so sehen. Ändert aber nichts an der Rechtslage, dass der Kunden einen gültigen Vertrag hat, den der Unternehmer nicht einfach nach seinem Gutdünken anpassen kann.
Das mag vielleicht die formal korrektere Sichtweise sein, nur dürfte die Alternative auch nicht im Sinne des Kunden sein. Die wäre nämlich das das Studio weiter geschlossen ist und er dort gar nicht trainieren kann.


Und bezüglich der Möglichkeit der Anzahl der Einheiten. Je nach Vorgehen des Betreibers bei der Vergabe der Zeitslots kann man als Kunde es durchaus auf >6 Slots im Monat bringen.
Evariste
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von Evariste »

ExDevil67 hat geschrieben: 05.04.21, 14:44 nur dürfte die Alternative auch nicht im Sinne des Kunden sein. Die wäre nämlich das das Studio weiter geschlossen ist und er dort gar nicht trainieren kann.
Es steht dem Betreiber frei, eine Vertragsänderung mit den Kunden zu vereinbaren. Nur einseitig vorgehen darf er halt nicht.
Celestro
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von Celestro »

in welchem Bundesland würde der fiktive Fall spielen? Mir ist jedenfalls keins bekannt, wo Fitnesstudios überhaupt öffnen dürfen.
ktown
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von ktown »

Celestro hat geschrieben: 05.04.21, 16:32 in welchem Bundesland würde der fiktive Fall spielen? Mir ist jedenfalls keins bekannt, wo Fitnesstudios überhaupt öffnen dürfen.
Ich glaube in Hessen ist es eingeschränkt erlaubt.
karli hat geschrieben: 05.04.21, 14:02Aufgrund welcher Rechtslage sollte das so sein?
Ob es dazu eine Rechtsgrundlage gibt kann ich nicht sagen. Ich wollte nur aufzeigen, dass es nicht zwangsläufig nur die Option einer Kündigung gibt.
1. Es kennt keiner die AGB des Vertrages.
2. Sind die Studios hier erfindungsreich.. Ob dies rechtens ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von karli »

Evariste hat geschrieben: 05.04.21, 14:18Sind 6 Trainingseinheiten pro Monat überhaupt machbar?
Also, das Studio hat täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Man könnte also schon täglich trainieren.
Man könnte theoretisch sogar mehrere Slots pro Tag buchen.
Das Fitnessstudio ist in Hessen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Fitnessstudio im Lockdown

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 05.04.21, 16:57 1. Es kennt keiner die AGB des Vertrages.
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die AGBs die Corona-Krise nicht vorhergesehen haben. Ist aber egal - AGBs, die dem Unternehmer erlauben, mal eben die Preise hochzusetzen, ohne mindestens ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, dürften nicht rechtswirksam sein.
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