Folgende fiktive Idee:
Ein Fotograf schickt einer Privatperson einen Vertrag zu und zusätzlich seine AGB, welche auch unterschrieben werden sollen.
In dem Vertrag selbst steht folgender Passus: "•Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen." In den AGB selbst steht dazu nichts.
Wäre dieser Ausschluß rechtens? Ich denke nein.
Folgende Situation stelle ich mir vor: Fotograf A für eine Hochzeit sagt einen Tag vorher ab. Jetzt auf die Schnelle einen neuen finden ist sicher nicht einfach und wenn, dann sicher wesentlich teurer. Laut dem o.g. Ausschluß könnte der Kunde die Mehrkosten als Schadenersatz bei A nicht geltend machen. Wäre dies rechtens? Vielen Dank für die Teilhabe an euren Gedanken zu dem Fall.
Fotograf schließt jeglichen Schadenersatz aus. Wäre das rechtens?
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Re: Fotograf schließt jeglichen Schadenersatz aus. Wäre das rechtens?
Wenn es um eine höchstpersönlich zu erbringende Leistung geht, ist das sogar sehr sinnvoll. Natürlich kann es passieren, dass der Fotograf wegen Krankheit kurzfristig ausfällt. Würde er für diesen Fall andere Kollegen als Ersatz in Bereitschaft halten, wäre damit ein höherer Preis verbunden. Wenn der Kunde das will, kann er solche Verträge auch selbst mit anderen Fotografen abschließen, die sich den Termin aber nicht kostenlos freihalten werden.
Re: Fotograf schließt jeglichen Schadenersatz aus. Wäre das rechtens?
Wenn woanders im Vertrag vereinbart ist, dass der Fotograf die Dienstleistung höchstpersönlich erbringt, dürfte so ein Passus sogar überflüssig sein. Wenn der Fotograf krank wird, wird es ihm unmöglich, der Leistung zu erbringen, dann stellt ihn § 275 BGB von der Verpflichtung zur Leistung frei. Schadenersatz setzt voraus, dass er die Unmöglichkeit zu vertreten hat, das ist bei "höherer Gewalt" nicht der Fall.
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Re: Fotograf schließt jeglichen Schadenersatz aus. Wäre das rechtens?
Ich habe "höhere Gewalt" überlesen. Stimmt, ein "Ich habe keine Lust" oder "Ich bin im Urlaub" wären in dem Fall ja keine höhere Gewalt und der Fotograf wäre wieder in der Schadenersatzpflicht.
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