Hallo zusammen,
zu folgendem fiktiven Fall benötige ich einen Rat:
Ein Käufer kauft ein mangelhaftes Produkt. Den mangel zeigt er dem gewerblichen Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf an.
Der Verkäufer unternimmt monatelang gar nichts.
Nach wiederholten Erinnerungen holt der Verkäufer das Produkt zur Überprüfung ab.
Dann passiert wieder wochenlang nichts.
Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten?
Ist dazu noch eine letzte Frist zu setzen?
Es wurden noch weitere Produkte gekauft, die in Ordnung sind. Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch nur für den mangelhaften Teil des Kaufs möglich?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus!
Wann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?
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Re: Wann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?
Guckst du §437 BGB
Guckst du §440 BGB
Wie ist das zu verstehen? Handelt es sich z.B. um eine Küchenmaschine und dort ist nur eine Aufsatzteil defekt? Oder sind es unterschiedliche Produkte die jedes für sich genutzt werden kann.Dennis1975 hat geschrieben: ↑21.04.21, 12:55Es wurden noch weitere Produkte gekauft, die in Ordnung sind. Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch nur für den mangelhaften Teil des Kaufs möglich?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?
Es handelt sich um unterschiedliche Produkte, die jedes für sich verwendet werden können.
Re: Wann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden?
Folgendes Gedankenspiel, womit Sie sich die Frage selbst beantworten können:Dennis1975 hat geschrieben: ↑21.04.21, 12:55 Es wurden noch weitere Produkte gekauft, die in Ordnung sind. Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch nur für den mangelhaften Teil des Kaufs möglich?
Ich gehe in den Supermarkt und kaufe diverse Lebensmittel und einen Rasierer, der gerade im Angebot ist. Der Rasierer hat einen Mangel und der Supermarkt hat das Gerät nicht mehr auf Lager noch bieten die eine Reparatur an, d.h. der Kaufvertrag muss rückgängig gemacht werden. Muss ich nun auch die Lebensmittel wieder zurückbringen?
Na? Klickert's?
Ich bin kein Jurist.
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