Reparaturdauer bei Garantiefall

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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teva
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Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von teva »

Hallo,

ich hatte am 08.10.2018 ein Notebook gekauft. Bei diesem gab es von Beginn an immer wieder eine Fehlermeldung woraufhin sich das Notebook heruntergefahren hat. Da sich Anfang dieses Jahres die Fehlermeldung häufte habe ich mich entschlossen das Gerät an den Hersteller zur Reparatur zu schicken. Bevor ich das Notebook versendet habe erkundigte ich mich nach der Reparaturdauer, welche laut (Wortsperre: Firma) durchschnittlich 8-10 Tage beträgt.

Am 12.03.2021 ist mein Gerät laut (Wortsperre: Firmenname) beim Hersteller angekommen. Laut (Wortsperre: Firma) liegt ein Defekt am Mainboard vor, also ein Garantiefall (so auch von (Wortsperre: Firma) bestätigt) und die Kosten werden übernommen. Nach nun fast 2 Monaten und einigen Anfragen wurde mir heute endlich mitgeteilt auf welche Wartezeit ich mich tatsächlich einstellen muss. Nun ist die Rede von mehreren Monaten, da wohl noch auf das Ersatzteil gewartet wird.

Evtl. noch wichtig ist, dass der Hersteller die Lange Wartezeit durch Corona als höhere Gewalt begründet hat und darauf hin schrieb: "Der Kunde akzeptiert mögliche Verspätungen oder Stornierungen und verzichtet auf alle daraus resultierenden Rechte (wie z.B., aber nicht ausschließlich, auf Vertrags- oder andere Strafen), die nicht anwendbar sind.". Dem Verzicht meiner Rechte habe ich jedoch nie Zugestimmt. Außerdem handelt sich um die Herstellergarantie, die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist bereits abgelaufen.

Da ich auf das Notebook wirklich angewiesen bin und mir bereits die 2 vergangenen Monate einige Probleme bereitet haben, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn jemand mir genaueres zur Rechtslage sagen könnte.
ktown
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Re: Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von ktown »

Die Rechtslage ist recht simple.
Es gilt, was in den Garantiebedingungen steht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ExDevil67
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Re: Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von ExDevil67 »

Bei der Garantie ist der Hersteller frei in der Bestimmung des Umfanges. Zumal selbst wenn der Hersteller irgendwelche Fristen zusagen würde, dürfte der sich im Zweifel auf höhere Gewalt berufen die ihn an der Erfüllung seiner Zusagen hindert. Und gefühlt dürfte der damit auch durchkommen. Das durch Corona alle Welt diverse Elektronikteile ordert, gleichzeitig Corona die Produktionskapazitäten reduziert und dann noch ein Frachter zeitweise eine wichtige Route blockiert dürfte keiner vorsehen können.
teva
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Re: Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von teva »

Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

In den Garantiebedingungen wird auf die Dauer der Reparatur leider überhaupt nicht eingegangen. Die Verzögerungen die durch Corona entstanden sind waren aber (bis auf den blockierten Kanal, welcher aber auch nicht mehrere Monate blockiert war) auch schon bekannt, als ich nach der voraussichtlichen Dauer der Reparatur gefragt hatte, somit wäre es eigentlich kein Problem gewesen mir die Verzögerungen direkt mitzuteilen.

Mittlerweile habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen und werde dem Hersteller nun eine Frist für die Reparatur setzten. Sollte diese nicht eingehalten werden habe ich wohl die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und werde das dann auch machen.

Dennoch vielen Dank für eure Einschätzungen.
ExDevil67
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Re: Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von ExDevil67 »

teva hat geschrieben: 03.05.21, 16:15 (bis auf den blockierten Kanal, welcher aber auch nicht mehrere Monate blockiert war)
Richtig, wirklich blockiert war der nur ca eine Woche. Aber auch das reichte um die Fahrpläne der Schiffe für 3-4 Monate aus dem gewohnten Takt zu bringen.
ktown
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Re: Reparaturdauer bei Garantiefall

Beitrag von ktown »

teva hat geschrieben: 03.05.21, 16:15 Mittlerweile habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen und werde dem Hersteller nun eine Frist für die Reparatur setzten. Sollte diese nicht eingehalten werden habe ich wohl die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten und werde das dann auch machen.
Diesen Anwalt würde ich mir warm halten :lachen:
Wer sowas bei einem nicht vorhandenen Kaufvertrag verspricht, der kann sicherlich auch aus Stroh Gold machen und aus Wasser dann auch Wein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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