Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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ronnst
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Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ronnst »

Eine Person A hat Anfang Februar ein Bett in einem Möbelhaus bestellt.
Zugesichert Lieferzeit waren vier bis fünf Wochen. Also hätte das Bett bis aller spätestens Mitte Ende März geliefert sein müssen.
Das Möbelhaus vertröstete A aber immer wieder, sodass bei einem Gespräch das Bett in der 18 Kalenderwochen kommen sollte.
Jetzt wieder eine Mail vom Möbelhaus, dass es in der 23 Kalenderwochen kommen soll.
Muss man sich sowas gefallen lassen?
Könnte A finanziell was zurück verlangen?
ExDevil67
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ExDevil67 »

Zugesichert bei der Lieferzeit heißt? "Kommt üblicherweise in der Zeit" als mündliche Aussage vom Verkäufer oder als im Vertrag schriflich zugesagter Liefertermin?
FM
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von FM »

Es dürfte kaum ein Problem sein die Bestellung zu stornieren, wenn es ein Verbrauchergeschäft war. Dann bekommt man natürlich auch den Kaufpreis zurück.
ronnst
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ronnst »

Ja das wurde schriftlich per Mail bestätigt.
Stornieren wäre eine Idee.
Aber A hatte sich ein wunschbett gekauft, dass A auch haben möchte.
FM
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von FM »

Man kann den Händler natürlich fragen, ob ihm eine Stornierung oder ein Rabatt lieber ist.
ktown
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ktown »

ronnst hat geschrieben: 04.05.21, 20:09 Ja das wurde schriftlich per Mail bestätigt.
Was wurde bestätigt?
Einen festen Liefertermin oder ein üblicher Lieferzeitraum
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winterspaziergang

Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von winterspaziergang »

ronnst hat geschrieben: 04.05.21, 20:09Muss man sich sowas gefallen lassen?
Könnte A finanziell was zurück verlangen?
+
ronnst hat geschrieben: 04.05.21, 20:09 Aber A hatte sich ein wunschbett gekauft, dass A auch haben möchte.
= wenn A kein Interesse daran hat, vom Vertrag zurückzutreten, kann er kein Geld "zurück verlangen". Fürs Warten gibt es nichts. Und da A vermutlich noch seine Schlafgelegenheit hat, ist auch die "Zumutbarkeit" relativ. A kann wie bereits genannt mit den Verkäufer verhandeln.
ExDevil67
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 04.05.21, 21:44
ronnst hat geschrieben: 04.05.21, 20:09 Ja das wurde schriftlich per Mail bestätigt.
Was wurde bestätigt?
Einen festen Liefertermin oder ein üblicher Lieferzeitraum
Und die Mail ist wie Bestandteil des Vertrages geworden?
winterspaziergang

Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von winterspaziergang »

Ehe man überlegt, ob eine genaue Lieferfrist genannt wurde und wie diese festgehalten wurde, muss A erstmal klar bekommen., was er möchte.

Wenn man eine Sache, die man nicht unbedingt benötigt, dennoch unbedingt haben möchte, eben das "Wunschbett" und dieses nur bei diesem Händler zu erwerben ist, wird man warten müssen.

Man könnte auch überlegen, was denn so unzumutbar daran sein soll, auf etwas länger zu warten, was man, wie genannt, offenbar nicht wirklich benötigt und damit ja irgendwie eine Art Luxus ist. Sollte es anders sein, müsste man- wie beim Küchenkauf z.B. nicht unüblich- mit dem Verkäufer über eine Art Ersatz zum Überbrücken reden, bis die bestellte Ware geliefert und aufgebaut wird.

Wenn der Händler das Bett vom Hersteller nicht bekommt, kann er es ja nicht selbst bauen. Und man zahlt für die Ware und hat das Recht darauf, vom Vertrag zurückzutreten, wenn man meint, das dauere zu lange bzw. es vom vertraglich zugesicherten abweicht. Das erfragte und erwünschte Geld ist Kulanz- nichts, was man fordern kann oder automatisch erhält, wenn man zu lange wartet.
ronnst
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ronnst »

Das bestellte Bett wird aber unbedingt benötigt.
Denn durch die Trennung durch mit dem Partner von A, gibt es seit der Bestellung kein Bett im Haushalt.
ExDevil67
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ExDevil67 »

ronnst hat geschrieben: 05.05.21, 10:35 Das bestellte Bett wird aber unbedingt benötigt.
Denn durch die Trennung durch mit dem Partner von A, gibt es seit der Bestellung kein Bett im Haushalt.
Das erklärt eine gewisse Notwendigkeit das man EIN Bett braucht. Aber nicht das es genau diese eine Modell sein muss. Ggf muss man sich halt im unteren Preissegment anderswo was kaufen was sofort als Lagerware verfügbar ist.
Elektrikör
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,
winterspaziergang hat geschrieben: 05.05.21, 08:19 ... muss A erstmal klar bekommen., was er möchte.
A möchte:

sein WUNSCHBETT
JETZT
und RABATT

Aber wie war das damals in der Werbung: " .. das sind ja 3 Wünsche auf einmal, DASS geht nun wirklich nicht" :ironie:


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von ktown »

ronnst hat geschrieben: 05.05.21, 10:35 Das bestellte Bett wird aber unbedingt benötigt.
Denn durch die Trennung durch mit dem Partner von A, gibt es seit der Bestellung kein Bett im Haushalt.
Man benötigt ein Bett. Betten gibt es, mal abgesehen von der Coronathematik, überall. Wenn es einen vertraglich zugesicherten Liefertermin gibt (was ich mir aber nicht vorstellen kann), dann setzt man den Vertragspartner in Verzug und fordert die Behebung der Mangelleistung. Wie dies vom Vertragspartner erfolgt ist abzuklären. Es gibt die Möglichkeit, dass er einen temporären Ersatz zur Verfügung stellt oder er die Kosten einer Zwischenlösung übernimmt und man sich selbst was besorgt. Wird dies alles verweigert, geht es nur über den Klageweg. Das alles aber nur, wenn es einen festen Liefertermin gab.
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Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von Froggel »

ktown hat geschrieben: 05.05.21, 11:48Das alles aber nur, wenn es einen festen Liefertermin gab.
In Verzug setzen geht auch ohne festen Termin, wenn vorher eine KW zur Lieferung genannt wurde und man dem Verkäufer nach Ablauf dieses unverbindlichen Termins eine Frist zur Lieferung gesetzt hat. Nach Ablauf der Frist ist der Händler in Verzug. Man muss sich nicht ellenlang hinhalten lassen, nur weil mit dem Händler kein verbindlicher Termin vereinbart wurde.
Ich bin kein Jurist.
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winterspaziergang

Re: Lieferungsverzögerung unzumutbar?

Beitrag von winterspaziergang »

wie genannt, A muss sich klar machen, was er will
ronnst hat geschrieben: 05.05.21, 10:35 Das bestellte Bett wird aber unbedingt benötigt.
Denn durch die Trennung durch mit dem Partner von A, gibt es seit der Bestellung kein Bett im Haushalt.
und was nutzt dann das hier?
ronnst hat geschrieben: 05.05.21, 10:35Könnte A finanziell was zurück verlangen?
Mit Geld zurück hat A weder das fehlende, noch das Wunschbett
ronnst hat geschrieben: 05.05.21, 10:35Aber A hatte sich ein wunschbett gekauft, dass A auch haben möchte.
dann muss er entweder vorübergehend auf dem Sofa, einer Matratze oder dort schlafen, wo er bislang schläft, wenn es im Haushalt ohne dieses Bett kein anderes gibt. Er könnte je nach Preisklasse des Bettes und was er beim Händler noch erworben hat, auch über eine Art Ersatz zum Überbrücken reden, wie schon genannt.
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