Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Altbauer
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Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Beitrag von Altbauer »

Herr A möchte in seinem Haus einige Umbauten vornehmen lassen.
Er bekommt von einem Handwerker ein Angebot (schriftlich)
- Arbeiten + Material rund 10 000 € incl. MwSt

Herr A schreibt dem Handwerker eine e-Mail, dass er das Angebot annimmt.
Ein Termin wurde nicht vereinbart.
Nun wartet Herr A darauf, dass die Arbeiten ausgeführt werden.

Als nach mehrmaligen Nachfragen nach 8 Monaten noch immer nichts geschehen ist,
ärgert Herr A sich sehr, dass er keinen Termin verbindlich vereinbart hat.

Er möchte vom Auftrag zurücktreten und sich einen anderen Betrieb suchen.
Der Handwerker der den Auftrag bekommen hat, will aber vom Rücktritt nichts wissen.

Frage:
Wie viel Zeit muss Herr A noch verstreichen lassen, bis er einseitig den Auftrag stornieren kann?
ktown
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Re: Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Beitrag von ktown »

Hier was zum Lesen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Altbauer
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Re: Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Beitrag von Altbauer »

ktown hat geschrieben: 08.05.21, 20:10 Hier was zum Lesen.
Da lese ich:
"Kunden haben es jetzt leichter, Aufträge zu kündigen, wenn der Handwerker Termine nicht einhält."

Jetzt war aber kein Termin vereinbart! (Sicher ein Fehler von Herrn A)

Wenn nun der Herr A dem Handwerker eine Kündigung des Auftrags schickt und der Handwerker
diese nicht akzeptiert, muss Herr A dem Handwerker nun Zeit lassen bis zum St. Nimmerleinstag?
ktown
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Re: Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Beitrag von ktown »

1. Ist kein Termin vereinbart, ist die Leistung sofort fällig.
2. Guckst du §323 BGB
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Froggel
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Re: Auftrag erteilt - wird nicht ausgeführt

Beitrag von Froggel »

Altbauer hat geschrieben: 08.05.21, 22:49Wenn nun der Herr A dem Handwerker eine Kündigung des Auftrags schickt und der Handwerker diese nicht akzeptiert, muss Herr A dem Handwerker nun Zeit lassen bis zum St. Nimmerleinstag?
Natürlich nicht. Spätestens wenn man dem Handwerker eine (reelle) Frist gesetzt hat und dieser sie ungenutzt verstreichen lässt, kann man den Vertrag kündigen. Dann ist es auch egal, ob der Handwerker die Kündigung akzeptiert oder nicht. Gibt man ihm nichts, womit er arbeiten kann bzw. verweigert man ihm den Zutritt, bliebe ihm nur noch, auf Einhaltung des Vertrags zu klagen. Spätestens dann wird er erkennen, dass er auf verlorenem Posten steht.
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