Laptop Reparatur

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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r3ybvrgos
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Laptop Reparatur

Beitrag von r3ybvrgos »

Guten Tag Beisammen,

ich habe mir im April einen Laptop im Internet gekauft. Nach einer Woche ging dieser von heute auf morgen nicht mehr. Also zurückgeschickt und eine Ersatzlieferung gefordert.
Die Ersatzlieferung ist auch problemlos gekommen.
2 Wochen später wurde ich per Mail kontaktiert, dass der eingeschickte Laptop einen Feuchtigkeitsschaden hat (mir ist nichts drüber gelaufen oder ähnliches). Nun wollen die, dass ich den Laptop zahle (also der kaputte sowie das Austauschgerät).
Nun ist meine Frage ob hier nicht die Beweislastumkehr gilt, bzw. ob nicht der Verkäufer nachweisen muss, dass ich für den Schaden verantwortlich bin. Außerdem wie ist hier nun die Rechtslage?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Froggel
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Re: Laptop Reparatur

Beitrag von Froggel »

Da hier eine individuelle Beratung nicht erlaubt ist, sollten Sie sich einmal mit diesem hier auseinandersetzen. Eine einfache Behauptung des Händlers, dass der Schaden erst nach Übergabe der Ware an den Kunden aufgetreten ist, reicht nicht aus. Er muss schon konkret beweisen können, dass der behauptete Feuchtigkeitsschaden nicht bereits bei Gefahrenübergang existiert hat und vom Kunden verursacht wurde. Gerade wenn der Schaden durch z.B. Korrosion entstanden ist, ist fraglich, dass diese »nur« eine Woche brauchte, um das Gerät zu schädigen.

Zu beachten:
BGH, Urteil vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15
§ 476 BGB; Art. 5 Abs. 3 EU-RL 1999/44
Ich bin kein Jurist.
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