Produkthaftung bei elektrischen Möbeln

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Xof60
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Produkthaftung bei elektrischen Möbeln

Beitrag von Xof60 »

Ein Kunde kauft eine Ecksofa mit ausziehbarer Liegefläche und elektrischen Liegestuhl.
Während das Kaufes geht der Kunde davon aus, das eine gleichzeitige Benutzung möglich ist.
Nach einem 3/4 Jahr wird beides das erste mal gleichzeitig benutzt.
Nach der Benutzung des elektrischen Liegestuhle funktionierte dieser nicht mehr richtig weil dieser beim Ausfahren an einer Kante der Liegefläche hängen geblieben ist und sich dadurch das Gestell verzogen hat.
Weder beim Kauf noch bei der Montage oder in dem erst nachträglich zugesandten Produktpass wurde der Kunde darauf hingewiesen, das eine gemeinsame Benutzung der Bett und Liegestuhlfunktion nicht möglich ist.

Fällt der Schaden am Liegestuhl unter das Produkthaftungsrecht und haftet der Verkäufer für den Schaden?
Kann der Kunde eine mögliche Nachbesserung verlangen wenn dadurch eine gemeinsame Nutzung möglich ist?

Wie ist hier die Rechtslage?
ktown
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Re: Produkthaftung bei elektrischen Möbeln

Beitrag von ktown »

Xof60 hat geschrieben: 16.05.21, 16:40Kann der Kunde eine mögliche Nachbesserung verlangen wenn dadurch eine gemeinsame Nutzung möglich ist?
Wurde es denn vertraglich zugesichert?
Xof60 hat geschrieben: 16.05.21, 16:40Fällt der Schaden am Liegestuhl unter das Produkthaftungsrecht und haftet der Verkäufer für den Schaden?
Welcher Schaden ist den durch die Nutzung entstanden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Xof60
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Re: Produkthaftung bei elektrischen Möbeln

Beitrag von Xof60 »

Eine schriftliche Zusage der gemeinsamen Nutzung gibt es nicht! Im Verkaufsgespräch wurde die Teile von den Abmessungen so ausgewählt, das der Käufer von der gemeinsamen Nutzung ausging. Das überstehende Teil, was das ungehinderte Ausfahren des Stuhles verhindert, ist ein ist ein Zierstück um eine Ecke zu verdecken.
Beschädigt wurde durch die Nutzung das Ausfahrgestell des Stuhles, das sich durch die Kraft des eingebauten Motor verzogen hat und nun klemmt.
Froggel
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Re: Produkthaftung bei elektrischen Möbeln

Beitrag von Froggel »

Ecksofa mit ausziehbarer Liegefläche und elektrischem Liegestuhl? Muss man sich das parallel ausfahrbar vorstellen?
Jedenfalls gehört so etwas zum Sachmangelrecht.
Wenn bei dem Produkt nicht darauf hingewiesen wird, dass die gleichzeitige Nutzung nicht möglich ist, die Funktion nicht durch eine entsprechende Funktionssperre unterbunden wird und nicht allein schon durch logische Betrachtung eine gleichzeitige Nutzung ausgeschlossen werden kann, kann der Kunde davon ausgehen, dass eine gleichzeitige Nutzung eben doch möglich ist. Tritt dann ein Schaden auf, ist das ein Sachmangel, der bereits bei Übergabe vorhanden war. Allerdings ist der Kunde nach dieser Zeit in der Beweispflicht, d.h. im Grunde kann er das am besten beweisen, wenn das gleiche Problem bei dem gleichen Produkt anderer Personen ebenfalls auftritt.
Sollte allerdings schon der gesunde Menschenverstand eine gleichzeitige Nutzung ausschließen, z.B. bei Anordnung über Eck, bei der sowohl die Liegefunktion eines Sesselteils als auch die Bettfunktion in den jeweiligen Ausfahrraum des anderen greift, hat man wohl eher Pech gehabt.
Ich bin kein Jurist.
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