Was passiert eigentlich, wenn sich eine geimpfte Person nicht daran hält? Kann grundsätzlich für so etwas wirksam eine Vertragsstrafe vereinbart werden? Der Zettel in dem Beispiel selbst ist ggf. eher nicht eindeutig genug was "Nicht-Geimpft" bedeutet. Oder ist der sogar eindeutig genug und fast niemand mehr darf den Laden betreten, weil fast jeder irgendwann einmal gegen irgend etwas geimpft wurde...Mit dem Aushang im Schaufenster wollen die Betreiber eines Trachtenladens in Hof deutlich machen, wer in ihrem Laden willkommen ist: "Bitte haben Sie Verständnis - Zutritt nur für Nicht-Geimpfte" steht dort in großer Schrift auf einem gelben Zettel.
Darf ich als Geimpfter ein entsprechender Geschäft noch betreten oder wäre das direkt Hausfriedensbruch? Vielleicht braucht es im AGG ein neues Diskriminierungsmerkmal nach Impfstatus...